Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz noch auf die gestrige Debatte zu den Zurückweisungen an den Grenzen eingehen.
Hier haben die Linken und Grünen alarmistisch behauptet – mit Bezug auf eine Einzelfallentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin –,
dass die Zurückweisungen rechtswidrig seien. Man hat vorgeworfen, der Rechtsstaat werde gebrochen.
Ich will Sie nur darauf hinweisen: Diese Woche ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bezüglich Familiennachzug gefällt worden. In Bausch und Bogen hat man hier eine erstinstanzliche Entscheidung eingedampft. Mein Hinweis: Das ist Rechtsstaat – unterschiedliche Rechtsansichten –, und damit muss man umgehen. Dampfen Sie Ihre Argumentation etwas ein, werden Sie sachlich!
Die Bundesregierung macht an dieser Stelle in Wahrnehmung ihrer Pflichten aus dem Amt das, was ihrer rechtlichen Überzeugung entspricht, und das ist gut so.
Heute geht es um zwei weitere Maßnahmen. Man muss betonen: Wir machen zunächst einen großen Fehler der Ampel, der auf die Tätigkeit der Grünen zurückzuführen ist, rückgängig, damit das Aufenthaltsgesetz wieder der Begrenzung des Zuzugs dient.
Eines zur Klarstellung: Das bedeutet nicht, dass wir die Menschen fernhalten wollen, die unserem Land nutzen, insbesondere Fachkräfte, die wir benötigen. Im Gegenteil! Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf die Einrichtung einer Work-and-Stay-Agentur geeinigt.
Unter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit wollen wir eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung schaffen,
mit einer zentralen IT-Plattform als einheitlicher Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte. Hierdurch sollen die aktuellen Flaschenhälse, die wir in den Auslandsvertretungen und den Ausländerbehörden haben, beseitigt werden. Die Agentur bündelt und beschleunigt die Erwerbsmigration und erleichtert die Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen.
Ich gehe davon aus, dass die zuständige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, an dieser Stelle kurzfristig liefern wird.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zunächst für zwei Jahre ausgesetzt, und dann soll eine Evaluierung folgen. Die Aussetzung – Sie fragten: Was hat das mit Familiennachzug zu tun? – gehört zu einem Bündel von Maßnahmen, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und im Moment auf den Weg bringt; das hat Bundesminister Dobrindt auch betont. Es gibt nicht die eine Maßnahme, sondern wir müssen das als Gesamtmaßnahmenbündel sehen.
Sonst wird die Wirkung auch nicht positiv sein.
Es ist eine Vielzahl von Maßnahmen. Dazu gehört auch, dass wir den Bundesrat nicht mehr mit der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten belasten, sondern dass die Bundesregierung das per Rechtsverordnung machen kann. Eine entsprechende Einstufung von Algerien, Marokko, Tunesien und Indien steht zurzeit auf der Agenda; aber es gibt weitere Staaten, die die Voraussetzungen erfüllen. Das werden wir zügig auf den Weg bringen.
Die Vorschriften zum GEAS werden national umgesetzt. Das reicht uns aber nicht. Wenn man sich die GEAS-Vorschriften anschaut, dann erkennt man: Sie sind in Teilbereichen viel zu kompliziert. Verfahren werden aufgebläht. Hier muss deutlich nachgebessert werden.
Am Ende des Tages kann nur durch die Streichung des Verbindungselements erreicht werden,
dass Rückführungen und Verbringungen in sichere Drittstaaten erfolgen können.
Und am Ende des Tages ist das eine ganz wichtige Maßnahme im Gesamtpaket.
Wir müssen durch Verbesserungen in den Verfahren und Kapazitätsaufbau – wir haben so oft darüber gesprochen – tatsächlich eine Rückführungsoffensive schaffen, die diesen Namen verdient. Der Grundsatz muss sein: Asylbewerber, die abgelehnt wurden,
müssen unser Land grundsätzlich wieder verlassen, und zwar möglichst zügig und schnell.
Die Bundespolizei soll eine zusätzliche Kompetenz erhalten, nämlich für ausreisepflichtige Ausländer vorübergehende Haft und Ausreisegewahrsam zu beantragen. Warum ist das so wichtig? Bei dem Terroristen Anis Amri, dem Attentäter vom Breitscheidplatz,
hätte diese Kompetenz möglicherweise den Anschlag verhindern können, aber sie fehlte. Das werden wir im Gesetz korrigieren.
Wir schaffen einen dauerhaften Ausreisearrest für ausreisepflichtige Gefährder
und Täter schwerer Straftaten. – Nicht „Schande“! Die haben in der Freiheit in Deutschland nichts zu suchen. Die müssen unser Land verlassen, und deshalb müssen wir die in Gewahrsam nehmen.
Der letzte Punkt, der besonders wichtig ist: Wir lassen uns von mitwirkungspflichtigen Drittländern bei den Rückführungen nicht mehr länger auf der Nase rumtanzen. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag einen kohärenten Ansatz vereinbart. Wir werden zukünftig alle Politikfelder nutzen, um eine höhere Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer, die rücknahmepflichtig sind, zu erreichen: Visavergabe, Entwicklungszusammenarbeit, Wirtschafts- und Handelsbeziehungen.
Das tut weh, und das wird auch dazu führen, dass dort die Bereitschaft deutlich steigen wird.
Das waren einige wichtige Punkte eines Bündels von Maßnahmen, die die Koalition auf den Weg bringen wird. Sie sind total wichtig.
Sie müssen zum Ende kommen, Herr Kollege.
Was Sie hier teilweise gemacht haben, rechts wie links: Fakten werden verdreht, falsch dargestellt.
Sie von der AfD reden beispielsweise von nur 150 Personen, die zurückgeführt wurden.
Herr Abgeordneter Seif, Sie müssen zum Ende kommen.
Sie sehen nicht die vielen, die gar nicht mehr kommen. Sie sehen nicht die Signalwirkung.
Sie müssen jetzt zum Ende kommen, Herr Abgeordneter.
Asylpolitik hat eine Signalwirkung, und auch da arbeitet die Bundesregierung hervorragend.
Vielen Dank.