Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits die Titel der Anträge von Grünen und Linken belegen wieder einmal den ideologischen Ansatz der Politik der offenen Türe. Es ist davon die Rede, dass Zurückweisungen von Schutzsuchenden an der deutschen Grenze beendet werden müssen. Meine Damen und Herren, jeder, der über die Landesgrenze nach Deutschland kommt, hat mindestens – mindestens! – einen sicheren Drittstaat bereits durchreist.
Dort kann und muss er auch den Antrag auf Schutz stellen und nicht in Deutschland.
Der Aufschrei sowohl von Grünen als auch von Linken, dass die Zurückweisungen an der Grenze rechtswidrig seien,
ist meines Erachtens an Ironie und Scheinheiligkeit nicht mehr zu übertreffen.
Wo war und ist der Aufschrei von Ihnen, was den hunderttausendfachen Missbrauch unseres Asylrechts angeht?
Menschen bewegen sich zu uns, benötigen aber keinen Schutz, sondern erschleichen sich aufgrund unseres untauglichen Systems letztlich einen faktischen Aufenthalt. Damit muss Schluss sein!
Wo war denn Ihr Aufschrei, als aus dem seinerzeit grün geführten Auswärtigen Amt die Weisung kam, dem angeblichen Afghanen Mohammad G. ein Visum zu erteilen, obwohl seine Geschichte von vorne bis hinten widersprüchlich war
und er nachweislich einen gefälschten Ausweis vorgelegt hat?
Wo war und ist der Aufschrei von Ihnen in Bezug auf das Aufnahmeprogramm, durch das Personen mit untauglichen Passdokumenten zu uns gekommen sind,
mit Proxyausweisen, was zurzeit Gegenstand von Gerichtsverhandlungen ist? Wo war Ihr Aufschrei, was die Rechtswidrigkeit angeht?
Und jetzt kommen wir zum Europarecht. Wo ist Ihre Kritik, dass wir zwar theoretisch ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem haben, aber in der Praxis von vornherein dagegen verstoßen wurde? Das funktioniert nicht.
Der Kollege Throm hat den Fachbegriff „dysfunktional“ genannt; das funktioniert vorne und hinten nicht.
Ein Großteil der Asylantragsteller wird nicht gemäß der Eurodac-Verordnung registriert. Sie werden weitergereicht, weitergeschickt. Die Antragsteller werden von den zuständigen Ländern nicht zurückgenommen – Stichwort „Dublin-Verordnung“ –; nur ein kleiner Bruchteil kann in die zuständigen Länder rücküberstellt werden.
Die hohe Zahl der Antragsteller in den letzten Jahren – natürlich in Kombination mit den 1,2 Millionen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine – hat zu einer erheblichen Überlastung unseres Landes geführt. Und, Frau Bünger, es stimmt einfach nicht, dass die Kommunen nur Geld wollen. Machen Sie die Augen auf, gehen Sie in die Institutionen –
Kindergärten, Schulen, Wohnungsmarkt, medizinische Versorgung –: Überall Überlastung – Überlastung der Verwaltungen, aktuell auch der Verwaltungsgerichte, Überlastung der Integrationskurse und sozialen Dienste,
Selbstblockade und Überlastung bei Rückführung und Abschiebung. Das Problem ist: Wir können uns nicht ausreichend um die Menschen kümmern, die hier sind,
mit allen negativen Folgen für das gedeihliche Zusammenleben und die innere Sicherheit in unserem Lande.
In der aktuellen Situation gehören die verstärkten Kontrollen an der deutschen Grenze und auch die Zurückweisung von Asylantragstellern mit Ausnahme besonders verletzlicher Personen zu dem Gesamtkonzept der Koalition zur Asyl- und Migrationswende. Ich bin dem Bundesinnenminister außerordentlich dankbar dafür, dass er das so zügig aufgegriffen hat.
Dabei ist uns eines doch völlig klar – ich spreche sowohl für die Union als auch für die SPD –: Wir sind Pro-Europäer.
Wir wollen ein funktionierendes europäisches System haben.
Es sind vorläufige, vorübergehende Maßnahmen. Für die Union betone ich ausdrücklich, dass wir die Vollendung der europäischen Asyl- und Migrationswende anstreben. Am Ende muss ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem stehen, das den Namen auch verdient und das funktioniert.
Das setzt auch voraus, dass wir ein gesamteuropäisches Belastungskontingent definieren, sonst werden wir den massenhaften Zuzug nicht verhindern und reduzieren können. Asylverfahren sind zu externalisieren. Nur so können wir das europäische Haus zukunftsfest machen.
Innerhalb der Europäischen Union muss eine faire Verteilung der Verantwortlichkeiten und Lasten unter den Mitgliedstaaten erfolgen. Durch die aktuelle Besetzung der EU-Kommission und die Mehrheiten im Europäischen Parlament und im Rat sowie durch die Politik der deutschen Bundesregierung haben wir jetzt die einmalige Chance, –
Kommen Sie bitte zum Schluss Ihrer Rede.
– die vorliegenden GEAS-Vorschriften in diesem Sinne nochmals deutlich zu verbessern und nachzuschärfen.
Nutzen wir diese Chance!
Vielen Dank.
Das Wort hat nun für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Jochen Haug.