Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundesminister Rainer! Wir beraten heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf, der eigentlich recht überschaubar ist. Wenn man mal die formalen Klarstellungen und die redaktionellen Änderungen außen vor lässt, stellt man fest, dass es im Grunde ausschließlich um die Verschiebung des Starts der Tierhaltungskennzeichnung im Handel geht. Aber in diesem Fall gilt ganz besonders: Aufgehoben ist nicht aufgeschoben. Für uns als SPD ist das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz eine wichtige Errungenschaft der letzten Wahlperioden. Die Anfänge gehen auch auf die letzte schwarz-rote Koalition zurück.
Wir gehen einerseits ganz pragmatisch damit um, dass die Länder noch etwas mehr Zeit für die Einführung entsprechender Meldesysteme für die Haltungsformen der Mastschweine benötigen, und werden die Frist um sieben Monate verschieben. Andererseits wird die Kennzeichnungspflicht kommen und die Haltungsform ab dem 1. März 2026 für jede Verbraucherin und jeden Verbraucher im Handel erkennbar sein. Wie schon angeklungen, haben wir den Grundstein dafür bereits in der letzten schwarz-roten Koalition gelegt, auch wenn es seinerzeit noch keinen Abschluss gab.
Eine Bundeslandwirtschaftsministerin der CDU, die sehr verehrte amtierende Frau Bundestagspräsidentin, hatte 2019 einen ihrer Vorgänger, Bundeslandwirtschaftsminister a. D. Jochen Borchert, an die Spitze des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung berufen und damit beauftragt, mit einer großen Bandbreite an Interessenvertreterinnen und -vertretern Konzepte für die tierwohlgerechte Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland zu erarbeiten. Geeinigt hatten sich am Ende scheinbar gegensätzliche Akteure aus den Bereichen der konventionellen und der ökologischen Landwirtschaft, der Umwelt- und Naturschutzverbände, der Wertschöpfungskette, der Wissenschaft und der Verwaltungen. Die Arbeit dieser Kommission fand nicht nur eine große Zustimmung unter den Beteiligten, sondern sie wurde auch noch mal durch die seinerzeit von Bundeskanzlerin Merkel ins Leben gerufene Zukunftskommission Landwirtschaft bestätigt. In diesem Sinne sehe ich das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in einer Linie mit der genannten Vorarbeit und freue mich schon sehr darauf, zusammen mit unserem Koalitionspartner die bestehenden Gesetze zu optimieren und weiterzuentwickeln.
Natürlich kenne ich die Debatte darum, dass wir mit der Kennzeichnung von Frischfleisch aus der Schweinemast noch nicht den Umfang einer bestehenden privatwirtschaftlichen Kennzeichnung erreichen. Aber die neue Kennzeichnung war von Anfang an darauf ausgerichtet, um weitere Tierarten, um verarbeitete Produkte, um die gesamte Lebensspanne und um die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet zu werden. Das neue Datum, der 1. März 2026, markiert somit für die Verbraucherinnen und Verbraucher den Start für ein langgehegtes Projekt. Das Ziel ist damit aber ganz klar noch nicht erreicht, sondern wir setzen nach dem Startschuss den Weg weiter fort.
Den eingeschlagenen Weg nicht weiterzugehen, wäre fatal. Die Landwirtinnen und Landwirte brauchen Planungssicherheit und eine klare Zukunftsvision. Diese muss staatlich verbindlich sein und kann nicht von privaten Initiativen in gleichem Maße garantiert werden. Den Weg weitergehen müssen wir auch, weil es konkrete umweltpolitische, wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Anforderungen an eine tierwohlgerechtere Nutztierhaltung gibt, die aktuell noch nicht umfassend erfüllt sind. Das hatte auch die Borchert-Kommission als große Herausforderung angesehen und anerkannt, dass eine erfolgreiche Nutztierhaltung zwingend auf eine breite gesellschaftliche Akzeptanz angewiesen ist.
Zu den Maßnahmen, die seinerzeit vorgeschlagen wurden, gehören unter anderem Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz über Tierwohlstandards, zum Beispiel durch eine Kennzeichnung, und zur entsprechenden Information der Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Ziel einer höheren Zahlungsbereitschaft für Tierwohl. Genau das werden wir mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz erreichen.
Aber die Borchert-Kommission empfahl noch weitere Maßnahmen wie Modelle und Demonstrationsvorhaben, zu denen auch der Schweinestall der Zukunft im Haus Düsse in meinem Wahlkreis zählt. Empfohlen wurden auch der Aufbau eines Tierwohl-Monitorings unter Definition von Tierwohl- und Tiergesundheitsindikatoren, die Weiterentwicklung des Ordnungsrechts, die Formulierung von gesetzlichen Mindeststandards für bisher nicht einbezogene Bereiche, zum Beispiel durch eine Novelle zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
Es gibt also noch einige Stellschrauben mehr, an denen wir drehen müssten, um die gesellschaftlichen Ziele zu erreichen. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass es schon einige Male vorkam, dass höchstrichterliche Entscheidungen den Gesetzgeber zu Gesetzesänderungen verpflichteten. Ich erinnere an das Kastenstandurteil zur Sauenhaltung und das Urteil zum Töten von männlichen Küken aus Legelinien. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist auch noch der Normenkontrollantrag des Landes Berlin gegen Haltungsbedingungen von Schweinen offen. Auch vonseiten der EU-Kommission könnte es irgendwann ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des routinemäßigen Kürzens von Schweineschwänzen in Deutschland geben.
Wir sollten realistisch bewerten, was auf die Landwirtinnen und Landwirte in den nächsten Jahren zukommen könnte, und mit ihnen gemeinsam eine zukunftssichere Tierhaltung gestalten, die nicht Gefahr läuft, durch die Rechtsprechung kurzfristig vor Umbrüche gestellt zu werden.
In diesem Sinne sehe ich das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz als eines von vielen wichtigen Beiträgen. Natürlich geht auch vieles nicht ohne Geld. Aber das wird noch mal ein ganz anderes Thema werden, das wir zu gegebener Zeit, Herr Minister, gerne gemeinsam in der Koalition besprechen werden.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. – Die nächste Rede hält Dr. Zoe Mayer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.