Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man hat manchmal den Eindruck, der ehemalige Landwirtschaftsminister Cem Özdemir wollte das Land führen wie in einem Öko-Utopia: mit grünen Wunschvorstellungen, die mit der Realität wenig zu tun haben. Das kann man machen, hilft am Ende aber weder den Verbrauchern noch den Landwirten.
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz aus dem Jahr 2023 ist ein Beispiel dafür, wie ein Gesetz aussehen kann, wenn es in Teilen an den Realitäten vorbei geplant wird. Es schafft Bürokratie statt Fortschritt und belastet Betriebe, ohne dem Tierwohl tatsächlich zu dienen. Damit wurde vor allem eins geschaffen: ein bürokratisches Kontrollinstrument, das bisher so nicht praktikabel ist. Wir werden das Gesetz daher nicht nur kosmetisch anpassen. Wir werden es entsprechend dem Koalitionsvertrag ändern und vom Kopf auf die Füße stellen.
Deswegen diskutieren wir nun das Erste Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Warum müssen wir das gleich zu Beginn dieser Legislatur beraten? Ganz einfach: weil Eile geboten ist. Mit dem Ampelgesetz würden die neuen Kennzeichnungspflichten zum 1. August dieses Jahres greifen und hätten fatale Folgen für die, die es umsetzen. Das sind zuallererst die Landwirte selbst. Es sind aber eben auch die Länder, die den bürokratischen Aufwand kontrollieren müssten.
Beide – Landwirte und Länder – haben in den vergangenen Monaten eindringlich darauf hingewiesen, dass das Gesetz so nicht praktikabel ist. Die Länder haben das in der Agrarministerkonferenz Ende März noch mal deutlich zum Ausdruck gebracht. Von den Landwirten und auch von den betroffenen Verbänden gab es zu Recht Kritik. Wörter wie „Murksgesetz“ sind da zu lesen. In persönlichen Gesprächen mit mir sind manche noch deutlicher geworden. Um aber vor allem den Grünen nicht noch mehr zuzumuten, will ich davon absehen, das jetzt hier im Deutschen Bundestag zu zitieren.
All diese Hilferufe wollte man bisher nicht hören. Wir kommen den Hilferufen jetzt nach und sorgen dafür, dass es praktikable Lösungen gibt. Mit der Änderung, die wir heute beraten, führen wir eine Notoperation durch, mit der es jetzt erst mal um eins geht: Zeit gewinnen. Denn mit unserem Eingriff verschieben wir zunächst das Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026. Damit ist natürlich noch keine inhaltliche Neujustierung erreicht, sondern wir verschaffen uns Luft: Luft für die Landwirte und Luft für uns hier im Parlament, die wir nutzen werden, um das Gesetz noch mal anzupacken. Und das wird uns gelingen; denn wir werden von Anfang an den Dialog mit denjenigen suchen, die das später in der Praxis auch umsetzen müssen.
Was muss sich zum Beispiel ändern? Zum Beispiel sollte das Verbot des Downgradings entfallen. Es ist absurd: Fleisch aus höherwertiger Haltung darf nicht als Produkt einer niedrigeren Haltungsstufe vermarktet werden, selbst dann nicht, wenn es dafür Nachfrage gibt.
Stattdessen schreibt das bisherige Gesetz vor, wie viel Prozent Fleisch aus dem Freiluftstall maximal in einem Produkt mit der Kennzeichnung „Stall“ enthalten sein dürfen. Das ist Bürokratismus in Reinform. Und genau damit werden wir mit der neuen Regierungskoalition Schluss machen.
Die regulatorische Blindstelle des Gesetzes zeigt sich aber auch daran, dass Ferkel, die im Ausland betäubungslos kastriert und dann in Deutschland gehalten werden, am Ende unter einer hohen Haltungsstufe vermarktet werden dürfen. Das ist weder transparent für den Verbraucher noch vereinbar mit echtem Tierwohl. Hinzu kommt: Das Gesetz blendet bisher ausländische Ware komplett aus. Produkte von Tieren, deren Haltungsbedingungen völlig unklar sind, bleiben ohne jede Kennzeichnung. Bei allem Respekt: Das lässt sich wirklich niemandem erklären.
Wir brauchen generell weder überzogene Nachweispflichten noch ein Downgrading-Verbot oder eine Schaffung von Parallelstrukturen. Es gibt schon längst Systeme wie die Initiative Tierwohl oder die bekannte Haltungsformkennzeichnung, die in der Breite funktionieren. Diese Systeme werden wir jetzt klug integrieren.
Mit uns gibt es effiziente und bürokratiearme Lösungen für die Landwirtschaft, aber auch verständliche und verbraucherfreundliche Regelungen.
Auch an das Thema Baurecht müssen wir ran; denn ohne klare Regeln und Genehmigungsmöglichkeiten für Stallumbauten lässt sich kein Betrieb umbauen, geschweige denn verlässlich planen. Wer vom Landwirt Veränderungen verlangt, muss ihm auch die Werkzeuge dafür geben.
Ich bin dem Landwirtschaftsminister dankbar, dass er dieses Thema nun direkt mit uns angehen will. Auch aus den Ländern kam bereits Lob dafür in Ihre Richtung, sehr geehrter Herr Minister Rainer. Insofern möchte ich von dieser Stelle auch sehr deutlich machen, dass ich mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, Herr Minister, aber auch mit den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss sehr freue. Ich bin der Meinung, dass wir hier ein wichtiges Gesetz haben, bei dem wir gleich liefern können.
Zusammenfassend lässt sich daher sagen: In der bisherigen Ausformulierung hilft das Gesetz weder den Tieren noch den Landwirten noch den Verbrauchern. Deshalb werden wir die Einführung erst mal zeitlich auf den 1. März 2026 verschieben und in der Zwischenzeit das Ganze entsprechend unserem Koalitionsvertrag anpacken.
Danke schön.
Vielen Dank. Herr Abgeordneter Büdenbender, es war Ihre erste Rede. Ich gratuliere Ihnen dazu. – Die letzte Rede in dieser Debatte hält Stephan Protschka für die AfD.