Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Tierhaltungskennzeichnung erleben wir derzeit zwei Extreme, die beide in die falsche Richtung führen.
Den einen kann es nicht schnell genug gehen. Für sie ist jede Verschiebung ein Rückschritt für den Tierschutz. Die Ungeduld kann ich nachvollziehen; denn die Defizite in der Nutztierhaltung sind seit Jahren bekannt, und auch wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hätten uns gewünscht, dass wir an manchen Stellen schon weiter wären. Aber Ungeduld allein macht noch kein gutes Gesetz. Wer glaubt, man könne Vertrauen, Akzeptanz und Rechtssicherheit im Schweinsgalopp verordnen, der gefährdet am Ende genau das, was er schützen will. Ein Instrument, das über Jahre Vertrauen schaffen soll, darf nicht unbedacht eingeführt werden, wenn absehbar ist, dass es kurz darauf grundlegend repariert werden muss.
Das hilft weder den Tieren noch dem Tierschutz insgesamt.
Symbolpolitik ersetzt keinen strukturellen Fortschritt.
Die anderen wiederum nutzen jede Verzögerung als Vorwand, um das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gleich ganz infrage zu stellen, und wollen es am liebsten wieder abschaffen. Auch dazu sage ich in aller Klarheit: Das ist der falsche Weg. Eine Rückabwicklung des staatlichen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes würde bedeuten: weniger Transparenz, weniger Orientierung für die Verbraucherinnen und Verbraucher, weniger Anreize für mehr Tierwohl. Das kann und darf nicht die Antwort sein. Das wäre ein fatales Signal an den Tierschutz, an die Betriebe, die bereits investiert haben, und an die Gesellschaft, die zu Recht mehr Tierwohl einfordert.
Die SPD steht weder für Stillstand noch für Rückabwicklung. Wir stehen für Verbindlichkeit statt Beliebigkeit, für ein staatliches Kennzeichen statt eines Label-Dschungels und für echten Fortschritt statt für lauten Aktionismus. Diese Verschiebung ist kein Bremsmanöver, sie ist Voraussetzung dafür, dass das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz funktioniert, akzeptiert wird und dauerhaft Bestand hat. Entscheidend ist, was wir in dieser gewonnenen Zeit tun, und genau dazu hat sich die Koalition klar verständigt.
Erstens. Wir werden die Haltungsformen klar und stufenlogisch ausgestalten. Das Tierwohlniveau wird dabei ausdrücklich nicht abgesenkt.
Zweitens. Wir sorgen für mehr Praxisnähe und weniger Bürokratie.
Drittens. Wir stärken gezielt das Tierwohl dort, wo es besonders sensibel ist, bei den frühen Lebensphasen.
Viertens. Das staatliche Kennzeichen muss sichtbar, verständlich und verbindlich sein. Sie gehört gut lesbar auf die Vorderseite der Verpackung.
Fünftens. Wir bekennen uns ausdrücklich dazu, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in dieser Wahlperiode weiterzuentwickeln. Wir wollen es auf weitere Tierarten, auf den gesamten Lebenszyklus und auf weitere verarbeitete Produkte ausweiten.
Abschließend nehmen wir die Außer-Haus-Verpflegung in den Blick. Ab dem 1. Juli 2027 soll auch dort eine Kennzeichnungspflicht gelten. Wenn wir es ernst meinen mit Transparenz und Tierwohl, dann dürfen wir bei der Tierhaltungskennzeichnung nicht an der Ladentheke stehen bleiben.
Ein erheblicher Teil des Fleischkonsums findet heute in den Kantinen, Restaurants und Imbissen statt. Wer diesen Bereich ausklammert, lässt eine zentrale Leerstelle im System. Denn was bringt es Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn sie im Supermarkt genau erkennen können, aus welcher Haltungsform ein Produkt stammt, aber beim Essen im Restaurant völlig im Dunkeln tappen? Das ist nicht konsequent, das ist nicht nachvollziehbar und untergräbt am Ende die Glaubwürdigkeit der gesamten Kennzeichnung.
Die Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung ist kein Zusatz, kein Luxus und kein nachträglicher Gedanke. Sie ist ein notwendiger Schritt, damit die Tierhaltungskennzeichnung ihren Anspruch erfüllt, und zwar Klarheit zu schaffen, Tierwohl sichtbar zu machen und den Umbau der Nutztierhaltung wirksam zu unterstützen. Die SPD sagt deshalb: Transparenz muss dort gelten, wo Menschen essen, nicht nur dort, wo sie einkaufen. Hinzu kommt ein klarer Wettbewerbsaspekt. Wenn die Kennzeichnungspflicht ausschließlich im Lebensmitteleinzelhandel greift, entsteht ein Ungleichgewicht. Betriebe, die in tiergerechte Haltungsformen investieren, dürfen nicht dadurch benachteiligt werden, dass große Teile des Absatzmarktes, insbesondere die Außer-Haus-Verpflegung, sich dieser Transparenz entziehen können.
Wer Tierwohl will, muss dafür sorgen, dass sich tierwohlgerechte Produktion auch jenseits des Supermarktregales rechnet. Eine verpflichtende Kennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung ist deshalb nicht nur Verbraucherinformation, sie kann auch, zumindest indirekt, ein strukturpolitisches Instrument für mehr Tierwohl sein. Sicherheitshalber stelle ich hier aber ganz klar, dass es natürlich jeder Gastronomie freisteht, aus welcher Haltungsform sie das Fleisch bezieht und zu welchem Preis es eingekauft wird. Auch ist uns wichtig, dass die Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung nicht unvorbereitet und praxisfern erfolgt. Deshalb ist es richtig, dass wir die Anwendung erst ab dem 1. Juli 2027 vorsehen und praktikabel ausgestalten.
Mit dem neuen Gesetzentwurf schaffen wir die zeitliche Voraussetzung, um all das anzugehen. Die SPD steht für einen Tierwohlkurs, der ambitioniert, aber auch umsetzbar ist, der klare Ziele setzt, aber die Realität in den Ställen nicht ignoriert, und der Vertrauen schafft, statt neue Unsicherheit zu produzieren. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und um die gemeinsame Unterstützung für die konsequente Weiterentwicklung der Tierhaltungskennzeichnung im Sinne des Tierwohls.
Vielen Dank und Glück auf!
Vielen Dank. – Die nächste Rede hält Dr. Zoe Mayer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.