Sehr geehrter Herr Protschka, vielen Dank, dass ich das klarstellen kann: Das gilt ab 01.01.2026. Wir können nicht alles, was die vorherige Bundesregierung gemacht hat, rückwirkend ändern. Darüber hinaus besteht hier auch ein Finanzierungsvorbehalt. Man darf nicht vergessen: Es sind circa 430 Millionen Euro, die wieder an die Landwirte zurückfließen. Das geht auch aus Haushaltsgründen nicht früher.
Und in diesem Step jetzt noch eine Nachfrage des Abgeordneten Bernd Schuhmann, AfD.