Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion Die Linke möchte, wie eben schon gehört, die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte und Bus und Bahn abschaffen. Ein ähnliches Vorhaben haben Sie bereits am 23.06.2022 beantragt: die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel zumindest auszusetzen. In dem hier vorliegenden Antrag geht es also um ein zwar leicht angereichertes, aber in etwa gleiches Vorhaben.
Zugestanden, in der Problembeschreibung liegen Sie gar nicht ganz falsch; denn auch wenn sich die Inflationsrate 2025 im Vergleich der letzten drei bis vier Jahre leicht abgeschwächt hat, sind die Kosten für viele Menschen in unserem Land im Vergleich zu ihrem Einkommen viel zu hoch. Ob Mieten, Energie, Lebensmittel oder Mobilität, viele Preise sind insbesondere für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen besonders schwierig zu bezahlen. Durchschnittlich bezahlen die Menschen in unserem Land von ihrem Gehalt mittlerweile etwa 40 bis 50 Prozent allein für Wohnen und Energie und mindestens je 15 Prozent für Lebensmittel und Mobilität. Damit müssen sie bereits 70 bis 80 Prozent ihres gesamten Einkommens aufwenden, ohne dass hier eigener Veränderungsspielraum vorhanden ist. Das wird insbesondere bei den angesprochenen kleinen und mittleren Einkommen deutlich.
Die damaligen Entlastungspakete der Ampelregierung gingen in die richtige Richtung, konnten sich allerdings aufgrund der veränderten Lage in Europa und in der Welt kaum entfalten und Wirkung erzielen. Es ist aber vollkommen richtig, dass sich Regierung und das Parlament immer wieder mit dem Thema Mehrwertsteuer beschäftigen; denn dies hat große Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse der Menschen in unserem Land.
Aber in diesem Fall können wir Ihrem konkreten Antrag hier und heute nicht folgen. Es besteht die berechtigte Sorge, dass die Senkung oder Abschaffung der Mehrwertsteuer überhaupt nicht bei den Menschen ankommt, die damit erreicht werden sollen, sondern das Ziel verfehlt wird,
da die Mitnahmeeffekte der Unternehmen zum Beispiel aus Gründen von Marktunsicherheiten oder zur eigenen Stabilität überwiegen.
Derzeit bringt die aktuelle Bundesregierung die Haushalte 2025 und 2026 auf den Weg. Darüber hinaus werden Investitionen in nie dagewesener Höhe für die Ertüchtigung des gesamten Landes getätigt. Hier kommt bewusst viel Geld in den Kommunen an, um direkte und indirekte Verbesserungen für die Menschen vor Ort zu erzielen.
Genauso wichtig ist gerade jetzt die von Finanzminister Lars Klingbeil angesprochene Zeit der Zurückhaltung. Das hohe Investitionsvolumen auf der einen Seite darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass in den laufenden und kommenden Haushalten ein rigider Sparkurs erforderlich ist und bleibt. Jedes Ministerium muss Einsparungen erbringen, und der Arbeitsauftrag heißt: Konsolidierung. Die Mindereinnahmen für den Staat bei der Abschaffung der Mehrwertsteuer in bestimmten Bereichen müssten zudem aufgefangen werden oder durch andere Steuern ausgeglichen werden. Wir sprechen hier von einem zweistelligen Milliardenbetrag, der dann als Steuerausfall zu tragen ist.
Es fehlt an Zielgenauigkeit der Maßnahme, die eine solche Steuerbefreiung mit sich bringen würde. Wichtiger ist – letzter Satz – eine grundsätzliche Reform im Umsatzsteuerrecht. Hierzu können wir gerne ins Gespräch kommen.
Vielen Dank.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darf ich den Abgeordneten Stefan Schmidt aufrufen.