Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Landsleute! Im jetzt zu behandelnden Einzelplan 12 spreche ich zur See- und Binnenschifffahrt, dem Hafenstandort Deutschland und den Baumaßnahmen an den Bundeswasserstraßen. Die jahrzehntelang sträflich vernachlässigte Bundeswasserstraßeninfrastruktur inklusive neuer Vorhaben allgemeinverständlich zusammenzufassen, ist in meiner kurzen Redezeit unmöglich.
Der von der vergangenen Ampelkoalition nicht beschlossene Haushaltsansatz für das Jahr 2025 lag bei 1,993 Milliarden Euro. Die jetzige Schuldenkoalition hat diesen mit einem Sondervermögen auf 8 Milliarden Euro erhöht. Das jedoch wird auch nicht ausreichen gemessen an den massiv gestiegenen Kosten, die Sie alle hier zu verantworten haben.
Trotz dieser Erhöhung ist der Betrag für die seit Langem anstehenden Aufgaben noch immer viel zu gering.
Die für uns wichtigsten Aufgaben wären die Sicherung des Hafenstandortes Deutschland, zu schaffende Anreize für deutsche Reeder, um wieder unter deutscher Flagge zu fahren, deutsche Seeleute auszubilden, zu beschäftigen und somit maritimes Know-how zu retten, die Umsetzung der noch immer ausstehenden Abladeoptimierung im Mittelrhein, die Sanierung und Anpassung der 27 Neckarschleusen, die Nachrüstung der zweiten Schleusenkammer bei sieben der zehn deutschen Moselschleusen – laut Bundesverkehrswegeplan 2003 –, die Nutzung von Baustandardisierungen, Einführung einer Reservevorhaltung von mindestens einem Schleusentor auf der Mosel und die konsequente Umsetzung des Gesamtkonzeptes Elbe.
Im Bericht des Bundesrechnungshofes, Drucksache 21/100, heißt es in der Zusammenfassung – ich zitiere –: „Priorisierung falsch: BMDV riskiert Ausfall von Wasserstraßen“. Das heutige BMV agiert nicht anders, sondern priorisiert erneut entgegen fachlicher Logik. Auch im BMV, insbesondere bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, GDWS, fehlt ausreichend Fachpersonal, um geplante Bauvorhaben und Sanierungen zu realisieren. Auch das kritisiert der Bundesrechnungshof. Bitte nehmen Sie sich ein Beispiel am Nachbarland Holland: Dort funktioniert die Erhaltung der Wasserstraßeninfrastruktur beispielhaft.
Warum priorisieren Sie nach wie vor die Fahrrinnenanpassung der Außenweser und Unterweser für eine tidenunabhängige Fahrt für Containerschiffe mit 14,5 Meter Tiefgang, besonders für den Hafen Brake und das Containerterminal Bremerhaven? Wir weisen ausdrücklich darauf hin, aus der gescheiterten Elbvertiefung und den damit entstandenen Dauerkosten für Baggerarbeiten Konsequenzen zu ziehen und dieses Vorhaben zu überdenken. Denn jährlich fließen zig Millionen in die nun notwendig gewordenen Baggerarbeiten zur Stabilisierung einer verkehrssicheren Pegelhöhe, da Schlick und Sand immer wieder zurückdriften, berichtete selbst „Die Zeit“ in ihrer Ausgabe vom 9. April 2025.
Trotz wiederholter Kollisionen mit Schleusentoren verzichten Sie weiterhin darauf, eine Haftpflichtversicherung für Binnenschiffe auf unseren Wasserstraßen gesetzlich vorzuschreiben. Auf meine Einzelfrage 379 vom Juni dieses Jahres, welche Schäden durch Kollisionen an Schleusen und Kaimauern, oftmals mit Ölaustritten, in den letzten fünf Jahren dem Steuerzahler durch diese fehlende Versicherung zur Last fielen, antwortete das BMV, dass der Bundesregierung darüber keine eigenen Erkenntnisse vorliegen.
Aus dieser Erkenntnis heraus fordern wir als AfD diese Bundesregierung dazu auf, jegliche Schäden an unserer Infrastruktur möglichst genau zu beziffern – auch damit verbundene Schadensersatzansprüche – und alle zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft entstandenen Kosten gegenüber dem deutschen Steuerzahler öffentlich darzustellen.
Wir werden es tun! Früher oder später, jedoch immer zum Wohle Deutschlands.
Danke schön.
Für die SPD-Fraktion darf ich Frau Kollegin Isabel Cademartori das Wort erteilen.