Herr Kollege, ich will zunächst einmal sowohl die in der Art Ihrer Formulierung als auch in der Fragestellung selbst enthaltenen Vorwürfe mit Entschiedenheit zurückweisen.
Es hat in den Jahren 2015 und folgende Entscheidungen gegeben, die wir heute vermutlich in der ganz großen Mehrheit hier in diesem Haus so nicht mehr treffen würden.
Es hat damals eine humanitäre Katastrophe gegeben, auf die Deutschland eine Antwort gegeben hat. Mit denen, die nach Deutschland gekommen sind,
sind Flüchtlinge gekommen, die ein hartes persönliches Schicksal in ihren jeweiligen Herkunftsländern hatten. Ich bekenne mich ausdrücklich dazu, dass wir diese humanitäre Verpflichtung wahrgenommen haben und sie auch in Zukunft wahrnehmen werden.
Wenn allerdings damit – und das wissen wir heute besser als damals – auch die Einwanderung von potenziellen Straftätern einhergeht, hat in dieser Beziehung, wie Sie wissen, die Vorgängerregierung viel auf den Weg gebracht, genauso, wie diese Regierung sehr viele Maßnahmen dafür unternimmt, um diese Kriminalität in den Griff zu bekommen. Und wir werden weitere Maßnahmen ergreifen. Aber es handelt sich nicht nur um ausländische Straftäter oder Straftäter mit Migrationshintergrund. Es handelt sich auch um Straftäter, die seit Jahren, Jahrzehnten in Deutschland leben, deutsche Staatsbürger sind, nie woanders gelebt haben.
Gegen diese Art der Kriminalität werden wir energisch vorgehen, und Sie können sich darauf verlassen, dass diese Bundesregierung ihren Verpflichtungen in dieser Richtung auch gerecht wird.
Dann kommen wir jetzt zum zweiten Fragesteller: aus der SPD-Fraktion Sebastian Roloff.