Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der vergangenen Woche hat mit der neuen christlich-sozialen Koalition die Union wieder Verantwortung in der Sicherheits- und Migrationspolitik übernommen. Ich gratuliere meinem Fraktionskollegen Alexander Dobrindt zur Übernahme dieses zentralen Ministeramtes. Lieber Alexander, meine herzlichen Glück- und Segenswünsche für deine neue Aufgabe!
Zugleich freue ich mich auf die Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner und auch auf die Diskussionen mit der Opposition.
Viele Menschen in Deutschland waren mit Blick auf die deutsche Innenpolitik in den letzten Jahren verunsichert. Sie dürfen nun eine neue Entschlossenheit erwarten. Das belegt schon die Weisung des Herrn Bundesministers zur Zurückweisung an unseren Grenzen. Statt der bislang freiwilligen Gestattung der Einreise von Schutzsuchenden, die aus sicheren Nachbarstaaten zu uns kamen, kann jetzt der gesetzliche Regelfall des § 18 Absatz 2 Asylgesetz auch wieder zur faktischen Normalität werden.
Damit folgen wir nicht nur dem deutschen Recht, sondern beherzigen vor allem das Prinzip des Europarechts, wonach ein Asylantrag in der Regel im Ersteinreisestaat zu stellen ist.
In unserem Koalitionsvertrag haben wir einen klaren Kurs vereinbart: Wir stellen die Ordnung wieder her, schützen unsere Bürgerinnen und Bürger und handeln dabei fest auf der Grundlage des nationalen und des europäischen Rechts.
Und hier gibt es viel zu tun. Der Zustrom von Asylsuchenden hat sich in den letzten Jahren noch einmal verschärft. Seit Anfang 2022 sind einige Hunderttausend Asylbewerber nach Deutschland hinzugekommen. Deutschland ist damit im EU-Vergleich Hauptzielland von irregulärer und illegaler Migration und ist weit überproportional belastet. Dies hat Auswirkungen auf unsere Schulen, Kindergärten, auf unseren kommunalen Wohnungsmarkt, auf die Sozialausgaben. Unser Land ist durch diese unkontrollierte Zuwanderung insgesamt überfordert. Die Asylmigration muss daher deutlich reduziert werden.
Aktuell etwas niedrigere Asylantragszahlen dürfen uns nicht in falscher Sicherheit wiegen. Die Entwicklung ist und bleibt hochvolatil. Schon leichte Veränderungen auf den Migrationsrouten oder die Verschärfung von Krisen weit weg von Deutschland können diese Zahlen sehr schnell wieder nach oben treiben. Wir dürfen uns daher nicht mehr zum bloßen Objekt oder gar Spielball dieser internationalen Entwicklungen machen.
Des Weiteren muss man auch die diesjährigen Asylzahlen selbstverständlich in Addition zu den Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen der letzten Jahre lesen. Denn diese Menschen treffen in den Schulen, auf dem Wohnungsmarkt und auf unseren Sozialämtern auf die Flüchtlinge der letzten Jahre, deren Integrationsprozess ja keineswegs schon abgeschlossen ist.
Deswegen sind Zurückweisungen ebenso zulässig wie notwendig. Wer etwa aus Südeuropa kommend an der deutschen Grenze auftaucht, der hat in aller Regel schon mindestens eine innereuropäische Grenze zu viel überschritten.
Und wir müssen endlich zwei Dinge klar auseinanderhalten. Die Frage, ob jemand Schutz in der Europäischen Union erhält, ist – jedenfalls kann es sein – eine menschenrechtliche Frage. Die Frage, in welchem europäischen Land er diesen Schutz erhält, ist eine bloße Zuständigkeitsfrage. Wer beides miteinander vermischt, tut nicht weniger, als dass er das Prinzip des europäischen Raums der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts aufgibt.
Wer wahrhaft europäisch denkt, kann nicht ernsthaft der Auffassung sein, dass Menschen nur in Deutschland angemessenen Schutz finden können.
Mehr Ordnung und Rechtssicherheit in unserem und für unser Land ist aber selbstverständlich nicht nur eine Frage der Migrationspolitik, sondern zuallererst eine Frage der inneren Sicherheit. Die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass Deutschland während der letzten Jahre unsicherer geworden ist.
Ich hätte es kaum zu hoffen gewagt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Herr Kollege Dr. Krings, ich habe eine Frage zu Ihrer Migrationspassage. Wir haben ja in der Regierungsbefragung den Vizekanzler und auch den Kanzleramtsminister befragt, auf welcher rechtlichen Grundlage die Zurückweisungen Schutzsuchender stattfinden. Diese konnte uns nicht klar benannt werden. Der Minister hat das eben auch nicht klar ausgeführt. Wurden Sie denn vom Bundesinnenminister darüber informiert, auf welcher rechtlichen Grundlage die Zurückweisungen Schutzsuchender stattfinden?
Und dann noch eine andere Frage. Sie waren zwischen 2013 und 2021 Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium. Damals vertrat das Bundesinnenministerium ja eine andere Rechtsauffassung, nämlich dass Zurückweisungen Schutzsuchender nicht möglich seien. Teilen Sie jetzt auch diesen Wandel in der Meinung? Oder wie bewerten Sie das?
Vielen Dank für diese beiden Fragen. – Zunächst einmal bin ich genauso wie Sie ein selbstbewusster Parlamentarier und mache mir auch selbst Gedanken um Rechtsgrundlagen und die Punkte, die Sie angesprochen haben. Deshalb weiß ich, dass es hier im sekundären EU-Recht eine Rechtsgrundlage gibt. Ich habe das genauso wie alle anderen, die Jura studiert haben, im ersten Semester gelernt: Normen sind nach Sinn und Zweck auszulegen. Das gilt auch für europäisches Recht, auch für europäisches Sekundärrecht.
Und es ist ganz klar, dass, wenn jemand beispielsweise noch auf österreichischem Boden steht, die Zuständigkeitsprüfung nicht von einem anderen Land, in das er nur möchte, durchgeführt werden kann.
Das europäische Sekundärrecht gibt hier schon eine klare Antwort, wenn man es nach Sinn und Zweck auslegt.
Wenn Sie auf Artikel 72 AEUV abheben, dann wundert mich ein wenig, dass das hier von Ihnen fast skandalisiert wird. Lesen Sie doch mal die Weisungen, Auskünfte, Aussagen und Begründungen! Schauen Sie sich mal an, was die alte Bundesregierung gemacht hat, an der Ihre Fraktion meines Wissens beteiligt war.
Damals hat das Innenministerium eine Begründung für die Grenzkontrollen nach Europa geschickt, die ebenfalls auf den Wortlaut bzw. auf den Gedanken des Artikels 72 Bezug genommen hat. Wenn Sie also der Meinung sind, Artikel 72 lasse sich nicht heranziehen, dann war Ihre Politik offenbar rechtsfehlerhaft. Ich glaube das nicht und würde sie durchaus verteidigen.
Dann komme ich gern noch zur zweiten Frage. Es freut mich sehr, dass Sie an meine früheren Verwendungen erinnert haben. Ich habe damals in Fragestunden Auskunft zur Migration gegeben, obwohl ich für dieses Thema nicht zuständig war. Ich habe das nachgelesen. Damals hat mich unter anderem ein Kollege Ihrer Fraktion, der ihr leider nicht mehr angehört, der geschätzte Kollege Volker Beck, befragt.
Ich habe namens des Innenministeriums schon damals klar gesagt, dass wir Zurückweisungen aussprechen können, aber nicht aussprechen müssen. Das ist der Unterschied zu den Behauptungen von der rechtsradikalen Seite dieses Hauses.
Von Ihnen wurde behauptet, das sei eine Herrschaft des Unrechts.
Das weise ich zurück. Wir konnten diese Zurückweisungen, mussten sie aber nicht durchführen. Insofern war es möglich. Es war eine Entscheidung nach § 18 Absatz 2 bzw. Absatz 4 des Asylgesetzes. Man kann also auf Zurückweisungen verzichten, muss es aber nicht. Genau das war meine Rechtsauffassung, die ich diesem Haus bereits in einer früheren Wahlperiode dargelegt habe, und bei dieser Rechtsauffassung bleibe ich auch.
Frau Präsidentin, ich möchte gerne fortfahren und darf noch mal darauf hinweisen: Es geht in diesem Geschäftsbereich um die innere Sicherheit mindestens so sehr wie um Migrationsfragen. Die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass Deutschland in den letzten Jahren unsicherer geworden ist. Die von der Polizei registrierte Gewaltkriminalität hat den höchsten Stand seit 2007 erreicht. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen – den dürfen wir nicht unterschlagen – ist um 7,5 Prozent gestiegen. Unter den verschiedenen Delikten – das will ich herausgreifen – ist die Zunahme der Messerangriffe besonders besorgniserregend. Insgesamt erfasste die Polizei in Deutschland 2024 zu 29 000 Straftaten einen Messerangriff. Messerangriffe haben unter den gefährlichen und schweren Körperverletzungen in einem Jahr um 11 Prozent zugenommen. Ich halte es daher für wichtig, solche Taten künftig im Regelfall als Verbrechen zu bestrafen.
Die Aufklärungsquote ist mit 58 Prozent – international verglichen – nicht schlecht. Aber wir müssen sie steigern, indem wir Befugnislücken zugunsten unserer Sicherheitsbehörden schließen. Dazu gehören etwa die Verpflichtung zur Speicherung von IP-Adressen, Quellen-TKÜ für die Bundespolizei, automatisierte Datenrecherche und Datenanalyse, erleichterte Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten. Wir tun das alles, weil die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf haben, dass der Staat handlungsfähig ist und für Sicherheit sorgt, damit sie in Freiheit leben können; denn ein Staat, der seine Bürger nicht schützt, verspielt sein Vertrauen und macht nur die politischen Ränder stark. Genau die wollen wir mit unserer Koalition aber kleiner machen.
Deswegen ist es mir ein Anliegen, dass wir eine Politik verfolgen, die Probleme löst und versucht, auch das Gemeinsame unter den politischen Parteien zu stärken.
Meine Damen und Herren, in diesen Wochen jährt sich sowohl der Todestag von Reichspräsident Friedrich Ebert als auch die Wahl seines Nachfolgers Paul von Hindenburg zum hundertsten Mal. Friedrich Ebert, der vielleicht größte Staatsmann der Weimarer Republik, hat sich in seinem Amt dem Ausgleich in der Demokratie, dem Ausgleich unter Demokraten verschrieben. Ihm wurde dies bis in seinen Tod hinein mit Hass und Hetze vergolten. Schon die Wahl seines Nachfolgers Hindenburg war Ausdruck einer toxischen Polarisierung der deutschen Innenpolitik, die letztlich dem Nationalsozialismus den Weg gebahnt hat. Lassen Sie uns 100 Jahre danach die richtigen Lehren aus der Geschichte ziehen. Lassen Sie uns gemeinsam für Recht, Sicherheit und Freiheit arbeiten!