Selbstverständlich können Sie nicht für das Abstimmungsverhalten Ihrer Kollegen sprechen.
Ich frage Sie, ob Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, Frau Brosius-Gersdorf zu wählen, für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist.
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Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine Unterstellung!
Frau Brosius-Gersdorf hat gesagt, dass einem Kind, das neun Monate alt ist, zwei Minuten vor der Geburt keine Menschenwürde zukommt. Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, diese Frau zu wählen, wissend, dass vermutlich diese Dame in Kürze über die Abschaffung des § 218 StGB abstimmen wird?