Herr Kollege Rudolph, spätestens die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 – Sie erinnern sich, das war die Entscheidung über den Klima- und Transformationsfonds und über 60 Milliarden Euro, die außerhalb des regulären Haushalts verausgabt werden sollten – hat es notwendig gemacht, noch einmal über Details dieser Regelung des Grundgesetzes zu sprechen. Ich nenne hier insbesondere das strikte Prinzip der Jährlichkeit und der Jährigkeit von Einnahmen und Ausgaben.
Wir haben auch deshalb im Koalitionsvertrag die Einsetzung einer Expertenkommission verabredet, die diese einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes noch einmal überprüfen soll. Wir haben in der letzten Woche im Koalitionsausschuss verabredet, dass es dazu eine Kommission geben wird, die nach den Sommerferien, auch in Abstimmung mit den Bundestagsfraktionen, besetzt wird. Der Zeitplan sieht vor, dass wir dann um den Jahreswechsel erste Ergebnisse haben und bis ins Frühjahr des nächsten Jahres hinein hier auch zu Entscheidungen kommen.
Sie haben jetzt noch die Möglichkeit zur Nachfrage.