Frau Kollegin, wir haben hier auf nichts verzichtet, und wir haben auch auf nichts zu verzichten. Es hat in der letzten Wahlperiode die Bemühungen gegeben, Herrn Seegmüller zum Richter zum Bundesverfassungsgericht zu wählen. Das war unser Vorschlag. Das hat die grüne Bundestagsfraktion nicht akzeptiert. Deswegen ist es zu einer solchen Wahl in der letzten Wahlperiode nicht mehr gekommen.
Wir holen das jetzt nach. Die Nachbesetzung dieses Sitzes im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts ist überfällig. Deswegen stellen wir am Freitag einen Kandidaten zur Abstimmung, der das Votum des gesamten Bundesverfassungsgerichts gefunden hat, der vorgeschlagen wird auf der Basis des neuen Verfahrens, aus einer Liste ausgewählt. 15 von 15 Verfassungsrichtern haben diesem Vorschlag zugestimmt.
Die beiden weiteren Vorschläge sind von der SPD gemacht worden. Dies entspricht einer Vereinbarung, die wir seit vielen Jahren zwischen den Fraktionen im Deutschen Bundestag haben. Die SPD hat das Vorschlagsrecht. Die SPD hat von diesem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht.
Auf der anderen Seite ist es Sache der Bundestagsfraktionen, am Freitag darüber zu entscheiden, wie die Wahl stattfindet. Ich habe hier als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland eine persönliche Meinung öffentlich nicht vorzutragen. Es ist Sache der Parlamentsfraktionen, hier zu einer Entscheidung zu kommen.
Ich hoffe, dass sich der Deutsche Bundestag entscheidungsfähig erweist; denn wenn wir es nicht tun, würde das Recht zur Wahl auf den Bundesrat übergehen. Ich glaube nicht, dass wir so vorgehen sollten. Wir sollten im Deutschen Bundestag selbst stark genug sein, eine entsprechende Mehrheit für weitere Kandidatinnen und Kandidaten zu finden.
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