Herr Kollege von Notz, das Bundesinnenministerium hat eine ausführliche Auswertung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorgenommen. Es hat dazu ja auch öffentliche Stellungnahmen gegeben, unter anderem des von Ihnen zitierten Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes. Es gibt darüber hinaus eine ganze Reihe von Stellungnahmen ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht bis hin zu einem ehemaligen Präsidenten am Bundesverfassungsgericht, die die Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisungen ausdrücklich unterstreichen.
Ich will von meiner Seite aus noch einmal sagen: Es ist eine Einzelfallentscheidung, die keine Rechtsbindungswirkung hat für alle anderen Fälle, die zurzeit anstehen. Ich will allerdings hinzufügen: Wir werden nicht auf Dauer in diesem Modus der Zurückweisungen arbeiten können. Wir wollen das nicht; das will auch der Bundesinnenminister nicht. Wir sind uns einig, dass wir hier so schnell wie möglich zu gemeinsamen europäischen Regeln kommen wollen. Das ist übrigens auch der Wille der polnischen Regierung, die ihrerseits nicht nur an den Grenzen zu Weißrussland, sondern auch an den Grenzen zu Litauen gegenwärtig von dem Instrument der Zurückweisungen Gebrauch macht, weil es hier neue Fluchtrouten gibt, die über Russland, Belarus, Litauen, Polen bis nach Deutschland reichen. Wir müssen uns dieser illegalen Migration gemeinsam erwehren, und gemeinsam heißt: gemeinsam in Europa.