Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, mir geht es um die rechtlichen Grundlagen für die Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Außengrenzen.
Ich weiß uns beide verbunden in dem Bewusstsein, dass staatliches Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist und dass wir die Gewaltenteilung beide achten. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, hat sich zu diesen Zurückweisungen und dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin geäußert und hat – ich fasse das mal in einem Satz zusammen – gesagt, bedenke das Ende und Bundeskanzler und Bundesinnenminister sollten doch bitte diesen Beschluss einmal lesen; denn im Eilverfahren ist das Verwaltungsgericht Berlin erst- und letztinstanzlich verantwortlich. Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses frage ich Sie: Wie ist Ihre rechtliche Beurteilung der Zurückweisung an den deutschen Außengrenzen, wie begründen Sie dieses staatliche Handeln?