Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Staat hat in den letzten Jahren gelitten. Dieses Vertrauen zurückzugewinnen, ist eine zentrale politische Aufgabe. Ein Schlüssel dazu ist die Modernisierung unseres Staates. Die Menschen erwarten zu Recht, dass unser Staat funktioniert. Wo das nicht gelingt, schwindet Vertrauen. Deshalb werden wir als Koalition unseren Staat grundlegend modernisieren.
Dieses Modernisierungsversprechen gilt auch und gerade für unseren Rechtsstaat; denn er ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie.
Wer Vertrauen zurückgewinnen will, muss deshalb auch unseren Rechtsstaat stärken und ihn nicht zerreden, wie Sie dort rechts und Sie dort links das heute wieder getan haben.
Staatsmodernisierung heißt für uns deshalb auch Rechtsstaatsmodernisierung. Ein zentraler Baustein dafür ist der neue Pakt für den Rechtsstaat; Frau Ministerin hat ihn auch deshalb an den Anfang ihrer Rede gestellt. Er steht für eine moderne, leistungsfähige und verlässliche Justiz, und er steht für eine neue Haltung in der Rechtspolitik:
Erstens. Wir setzen auf Zusammenarbeit mit den Ländern, nicht auf Konfrontation. Die Zeit, in der Vorhaben im Bundesrat blockiert und im Vermittlungsausschuss versandet sind, ist vorbei. Wir wollen aus der Justiz kein „Raumschiff Enterprise“ machen. Wir wollen konkrete Lösungen und Verbesserungen, weil wir wissen: Gute Rechtspolitik braucht einen klaren Blick für die Realität.
Diesen Blick hat diese Koalition.
Zweitens. Der neue Pakt für den Rechtsstaat bleibt nicht bloß Papier. Wir schreiben ihn nicht nur auf und lassen ihn dann jahrelang in unserem Koalitionsvertrag stehen, wir setzen ihn auch um. Keine Sorge, Herr Kollege Bartsch, das haben wir als Koalition nämlich schon einmal vor sechs Jahren erfolgreich getan.
Drittens. Wir bauen den neuen Pakt für den Rechtsstaat ganz bewusst auf drei Säulen auf: Wir stärken unsere Justiz nicht nur personell, wir sorgen nicht nur für eine bessere Justizdigitalisierung, sondern wir machen auch die Verfahren einfacher und schneller.
Erste Gesetzentwürfe dafür haben wir bereits vorgelegt: Die Amtsgerichte werden durch einen spürbar höheren Zuständigkeitsstreitwert gestärkt, die Spezialisierung der Justiz wird gefördert, und mit dem zivilgerichtlichen Onlineverfahren schaffen wir mehr Raum für moderne Technologie.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir uns, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, auch die Streitwertgrenzen für das vereinfachte Verfahren bei den Rechtsmitteln anschauen. Und wir werden prüfen, ob noch mehr Spezialisierung in der Justiz möglich ist und ob Onlineverfahren auch für andere Gerichtsbarkeiten, etwa die Arbeitsgerichte, Sinn machen.
Wir bleiben bei unserer Modernisierungsagenda zudem nicht beim Zivilprozess stehen. Wir werden die Prozessordnungen aller Gerichtsbarkeiten in das digitale Zeitalter übersetzen. Wir werden Verfahren in allen Gerichtsbarkeiten stärker konzentrieren und dadurch spürbar beschleunigen. Und wir werden mit Öffnungs- und Experimentierklauseln Freiräume für Innovationen schaffen: bei der Gerichtsorganisation, der Justizdigitalisierung und den gerichtlichen Zuständigkeiten.
Rechtsstaatsmodernisierung heißt für uns aber auch: Investieren. Dieses klare Signal setzt schon der Bundeshaushalt 2025. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur eröffnen wir zudem neue Möglichkeiten. Denn „Infrastruktur“, das sind nicht nur Straßen und Schienen, das sind nicht nur Krankenhäuser und Schulen, das ist in einem demokratischen Rechtsstaat auch die Justiz; das sind Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden und Justizvollzugsanstalten. Diese Rechtsstaatsinfrastruktur können wir einerseits durch zusätzliche Investitionen in die Justizdigitalisierung modernisieren. Die Bundesjustiz-Cloud, moderne Verfahrensplattformen und das bundesweite Justizportal können mit vergleichsweise überschaubaren Mitteln echte Verbesserungen für den Alltag von Bürgern, Anwälten, Richtern und Justizbeschäftigten bewirken.
Andererseits geben wir auch den Ländern die Möglichkeit, ihren Teil zur Modernisierung unseres Rechtsstaats beizutragen. Wenn es um Büros und Sitzungssäle, um Gebäude und Technik geht, dann sind und bleiben die Länder in der Verantwortung. Dieser Verantwortung können sie jetzt auch dadurch gerecht werden, dass sie die 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für die Modernisierung ihrer Rechtsstaatsinfrastruktur nutzen.
Rechtsstaatsmodernisierung bedeutet für uns schließlich auch: Freiräume schaffen, das Recht vereinfachen, Bürokratie zurückbauen. Hier haben wir uns als Koalition ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Wir wollen die Bürokratiekosten um 26 Milliarden Euro in vier Jahren senken. Das gelingt nur, wenn alle Ministerien mitziehen.
Das Bundesjustizministerium hat in der Vergangenheit immer wieder Spitzenplätze bei neuen Regeln und Gesetzen eingenommen. Sein Anteil an der Bürokratiebelastung der Wirtschaft beträgt aktuell rund 20 Prozent. Damit ist klar: Das Bundesjustizministerium muss einen spürbaren Beitrag für weniger Bürokratie leisten.
Vorschläge dafür, wie zum Beispiel der Abbau von Formvorschriften, die Reform des AGB-Rechts oder die Einführung von Smart Contracts, stehen im Koalitionsvertrag. EU-Recht werden wir, wie dort vereinbart, bürokratiearm, das heißt ohne bürokratische Übererfüllung, umsetzen. Das gilt auch und gerade für laufende Umsetzungsverfahren.
Frau Ministerin, ich bin überzeugt: Sie sind nicht nur in der Lage, diesen spürbaren Beitrag zum Bürokratierückbau zu leisten. Sie sind dazu auch entschlossen. Das ist wichtig, das ist richtig. Wir werden Sie deshalb auf diesem Weg mit Nachdruck unterstützen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rechtsstaatsmodernisierung ist kein Nice-to-have. Sie ist ein Must-have, gerade in einer Zeit, in der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weltweit unter Druck geraten. Wir arbeiten als Koalition deshalb mit Hochdruck daran, und wir werden weiter Tempo machen.
Die nächste Rednerin in der Debatte: Dr. Lena Gumnior für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.