Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, jedes Wort zum Vorredner wäre eines zu viel.
Deshalb schlage ich vor, zu unserem heutigen Thema, zum Haushalt der Justiz und für Verbraucherschutz, zurückzukommen.
Der Bundeshaushalt 2025 ist in vielerlei Hinsicht ein Haushalt unter Druck, unter Druck durch geopolitische Unsicherheiten, unter Druck durch begrenzte Spielräume und unter Druck durch die berechtigten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger. Wir setzen mit dem Einzelplan 07 einen Akzent, der nicht selbstverständlich ist und der umso klarer zeigt, wofür diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen stehen: für den handlungsfähigen Staat, für den Rechtsstaat und für das Vertrauen in Justiz und Gesetz.
Der Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wächst im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um knapp 13 Prozent. Der Aufwuchs ist dabei zielgerichtet, begründet und verantwortungsvoll. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Rechtsstaat ist kein Luxusgut. Er ist die Grundlage für Vertrauen, für wirtschaftliche Stabilität und für gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Wir geben das Geld nicht mit der Gießkanne aus. Auch das ist wichtig. Wir setzen gezielt auf das, was unsere rechtsstaatliche Infrastruktur zukunftsfest macht: auf eine gute Personalausstattung, auf Digitalisierung und auf eine gute Zusammenarbeit mit den Ländern.
Der größte Posten im Haushalt – wir haben das schon gehört – ist das Personal; er macht ungefähr zwei Drittel im Haushalt aus. Aber das hat auch einen guten Grund. Denn eine funktionsfähige Justiz, wie es die Bürger zu Recht erwarten, bedarf einer sachgerechten personellen Ausstattung, um Verfahren angemessen und in der gebotenen Zeit zu bearbeiten. Wir haben für das Jahr 2025 einen realistischen Ansatz der Personalkosten gewählt. Aber was heißt denn das jetzt für die Praxis? Das bedeutet Planungssicherheit für unsere Bundesgerichte, für den Generalbundesanwalt, für das Bundesamt für Justiz und das Deutsche Patent- und Markenamt – kurz: für alle tragenden Säulen unserer föderalen Justizarchitektur.
Lassen Sie mich nun auf den zentralen Punkt dieses Haushaltes zu sprechen kommen, etwas, das für uns ganz wichtig ist: die Digitalisierungsinitiative für die Justiz. Auch im Jahr 2025 stellen wir hierfür wieder 50 Millionen Euro zur Verfügung, und das mit einem klaren Ziel: Wir wollen eine leistungsfähige, moderne und digital vernetzte Justiz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns bitte nicht länger darüber sprechen, ob die Abschaffung von Faxen in den Amtsstuben ein Teil der Digitalisierung ist,
während die Kriminalität doch längst im digitalen Raum operiert. Ich weiß, wir sind da auch schon viel weiter, aber manchmal muss man es ein bisschen zuspitzen. Wir müssen da noch viel tun. Die Mitarbeiter in der Justiz und auch die Bürgerinnen und Bürger müssen spüren, dass hier etwas vorangeht.
Genau deshalb fördern wir mit der Digitalisierungsinitiative verschiedene Projekte. Das ist zum einen das Gemeinsame Fachverfahren für die Justiz. Das ist eine bundesweit einheitliche Software für die Verwaltung von Verfahrensdaten. Das hilft nicht nur den Gerichten, sondern auch den Staatsanwaltschaften und den Fachgerichtsbarkeiten. Oder wir kümmern uns um die länderübergreifenden Registerverfahren, das heißt um den Austausch von Daten zwischen verschiedenen Registern, vor allem im Bereich der öffentlichen Verwaltung.
Und wir tun dies – ich glaube, es ist wichtig, das zu erwähnen – auch im Schulterschluss mit den Ländern. Der Bund trägt ein Drittel der Kosten, die Länder zwei Drittel. Das ist für uns funktionierender Föderalismus.
Es geht hier nicht um einen Zuständigkeitsstreit, sondern es geht um Arbeitsteilung mit Verantwortung. Ich möchte herausstellen: Diese Zusammenarbeit mit den Ländern ist ein zentraler Erfolgsfaktor für die Justizpolitik. Denn für die Rechtsprechung sind die Länder zuständig, aber wir als Bundestag setzen den Rahmen. Wir sind zuständig für die Grundlagen der IT und für die übergreifende Koordination. Diese gemeinsame Verantwortung gelingt nur mit gegenseitigem Respekt und mit soliden Finanzierungszusagen. Darum ist es auch wichtig, dass wir mit dem Haushaltsgesetz ganz klare Vorgaben machen: Die Mittel werden nur dann freigegeben, wenn es konkrete Projekte gibt, wenn Zeitpläne vorliegen und wenn die Länder auch die Kofinanzierung verbindlich zugesagt haben. Das ist Transparenz, das ist Verlässlichkeit, und das ist kooperativer Föderalismus in der Praxis.
Natürlich – wir haben es gehört: die Haushalte stehen unter Druck – steht auch der Justizhaushalt unter Konsolidierungsdruck. Wir sind gehalten, eine globale Minderausgabe in Betracht zu ziehen bzw. einzusparen; es geht um eine Summe von 11,6 Millionen Euro. Das ist kein Pappenstiel bei dem Haushalt, aber es ist eine haushalterische Notwendigkeit. Das verlangt von uns Sparsamkeit. Aber wenn man sich den Haushalt anschaut: Sie gefährdet keine der Kernaufgaben. Was für den Justizhaushalt noch gut ist: Wir haben die Möglichkeit, auch Einnahmen zu generieren, durch Gerichtskosten oder Gebühren. Das waren im letzten Jahr 724 Millionen Euro. Das ist etwas, das wir in der Hand haben. Das bringt uns ein bisschen Flexibilität, mit Maß, darf aber auch nicht dazu führen, dass wir das gleich wieder verschwenden.
Unsere Linien, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind klar. Wir wollen Prioritäten setzen, und das ist eine solide Finanzpolitik der CDU/CSU-Fraktion.
Zum Schluss noch ein Wort zum Verbraucherschutz. Seit Mai gehört der Verbraucherschutz wieder zum Justizministerium; er ist wieder dort, wo er auch in der Vergangenheit immer gut aufgehoben war. Für mich ist klar: Die Verbraucherpolitik der Zukunft muss digital sein, grenzüberschreitend und schlagkräftig – und auf Augenhöhe mit den internationalen Konzernen. Auch dafür schaffen wir die Voraussetzungen.
Meine Damen und Herren, dieser Einzelplan ist kein Verwaltungshaushalt im engeren Sinne. Er ist ein Sicherungsanker für die Demokratie, ein Modernisierungsimpuls für die Justiz und ein Bekenntnis zur Verlässlichkeit gegenüber Ländern, Gerichten, Bürgerinnen und Bürgern.
Herzlichen Dank.
Die nächste Rednerin in der Debatte: für Bündnis 90/Die Grünen Julia Schneider.