Vielen herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Ich glaube, ich muss, bevor ich zum eigentlichen Gesetzentwurf spreche, noch mal versuchen, den interessierten Zuhörerinnen und Zuhörern einen paradoxen Zusammenhang zu erläutern; vielleicht können Sie mir dabei helfen. Es sprach das Mitglied einer Fraktion, von der wir wissen, dass sie in engsten Kontakten zu Russland ist.
– Ich höre Zustimmung. – Ich weiß nicht, ob Sie das auch hören. Ausgerechnet dieses Russland beteiligt sich ganz aktiv daran, Werbung für Schleuserinnen und Schleuser zu machen.
Das heißt, an der illegalen Migration hat gerade Russland im Rahmen der hybriden Kriegsführung ein wahnsinnig großes Interesse.
Jetzt versuchen Sie mal, das übereinzubringen mit dem Text, den Sie gerade gehört haben. Das heißt: Putin serviert uns sozusagen gerade die Munition für diese rechtsextreme Fraktion.
Das muss man noch mal so benennen, damit Sie die Zusammenhänge verstehen.
Zum eigentlichen Thema; das ist nämlich schnell erzählt. Die Bundesregierung wird jetzt bei Menschen, für die der internationale Schutz nach §§ 3 und 4 Asylgesetz gilt – das ist der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, also subsidiärer Schutz –, einen Herkunftsstaat als sicheren Herkunftsstaat bestimmen können. Das wollen wir künftig per Rechtsverordnung regeln. Das hat einen ganz einfachen Grund: Die Verfahren sollen beschleunigt werden, im Übrigen auch im Sinne der Menschen selbst. Es ist zugleich ein Hinweis an Menschen aus diesen Herkunftsländern, dass diese Verfahren beschleunigt werden. Und allen Unkenrufen zum Trotz hat das mit Einzelfallprüfungen nichts zu tun; die bleiben davon nämlich vollkommen unberührt.
Artikel 37 der EU-Asylverfahrensverordnung gibt uns die rechtliche Möglichkeit, die wir hier ausschöpfen, genau das zu tun. Das heißt, der Effekt wird sein: Die Verfahren werden schneller werden. Bei Ablehnungen kann der Staat entsprechend schneller reagieren.
Der zweite Teil ist auch schon genannt worden: Bei Verfahren über die Anordnung von Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam soll kein verpflichtender Rechtsbeistand mehr bestellt werden müssen. Hier wurde gerade gesagt, der Rechtsstaat werde mit Füßen getreten.
Das ist eine Empfehlung der Justizministerkonferenz, die uns das mitgegeben hat.
Ich finde das einigermaßen schwierig. Da schwingt so ein bisschen Misstrauen gegen unsere Gerichte mit.
Denn gleichzeitig ist es so, dass Verfahrenspflegschaft und Beiordnung eines anwaltlichen Bevollmächtigten nach Maßgabe der Verfahrenskostenhilfe immer noch möglich sind. Das ist nach Auffassung der Ministerinnen und Minister auf Landesebene auch ausreichend, um die Rechte der Betroffenen entsprechend zu wahren.
Also: Was will ich sagen? Das Schutzniveau bleibt natürlich erhalten. Und unser Vertrauen in die Gerichte, dass dieses Schutzniveau entsprechend erhalten bleibt, ist sehr, sehr hoch – ungebrochen hoch.
Wir regeln das insgesamt – das ist unsere Maßgabe im Rahmen der Dinge, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben – unter den Überschriften „Humanität“ und „Ordnung“. Das geht für uns tatsächlich zusammen, und dieser Gleichklang ist uns wahnsinnig wichtig. Sie können sich selbstverständlich darauf verlassen, dass wir im Rahmen der Gesetzgebungsberatungen genau diese Maßstäbe anlegen und darauf achten werden, dass die Grundsätze der Menschenrechte Bedeutung haben und das Grundgesetz und das EU-Recht ohnehin eingehalten werden.
Ich würde das mal mit der Frage versehen: Ja, was denn bitte auch sonst? Hier geht es insoweit nicht um ein inhumanes Gesetzgebungsverfahren, sondern einfach um ein schnelleres. Der Staat soll schneller reagieren können.
Ich will nur sagen, dass wir nach dem Koalitionsvertrag nicht nur diese Themen zu bearbeiten haben, sondern viele weitere, weil für uns legale Zugangswege wahnsinnig bedeutsam sind. Wir gucken noch mal auf das Chancen-Aufenthaltsrecht. Wir brauchen legale Zugangswege. Ich will nicht, dass, ausgehend von den Debatten, die wir jetzt gerade führen, auf der anderen Seite der Eindruck erweckt wird, dass dieses Thema vergessen worden ist. Es ist unserer Fraktion sehr wichtig. Wir wissen, dass wir auf dem Arbeitsmarkt wahnsinnig viel Leute benötigen. Und die Betonung der legalen Zugangswege ist etwas, auf das meine Fraktion im Rahmen dieser Koalition an jeder Stelle achten wird.
Hier ist aber, glaube ich, in Teilen viel zu viel Aufregung im Spiel. Ich bitte Sie nur, wenn Sie die Brüller von rechts außen im Zusammenhang mit diesen ganzen Debatten, die wir gerade führen, hören: Versuchen Sie, zu differenzieren! Und denken Sie sich immer den russischen Untertitel mit, wenn Sie die Reden der AfD hören!
Der läuft nämlich in Russland mit.
Vielen Dank.
Herr Kollege Fiedler, wir hatten in der vorherigen Debatte den Eindruck, dass ein Redner der AfD-Fraktion jedes Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als rechtsextrem bezeichnet hat – ich lasse das überprüfen –, mit einem ähnlichen Wortlaut wie dem, den Sie gerade im Hinblick auf die AfD-Fraktion gewählt haben. Also werde ich das an dieser Stelle genauso überprüfen lassen. Ich bitte einfach noch einmal darum, sich gut zu überlegen, wie man die Dinge formuliert.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Helge Limburg.