Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Richtig ist: Wir setzen eine in Verzug geratene EU-Vorgabe um. – Falsch ist, dass hier gesagt wird: Der Bund setzt sich über den Föderalismus hinweg. – Richtig ist: Die Kommunen und die Länder haben weiterhin die eigene Entscheidung, wie erneuerbare Energie ausgebaut wird.
Falsch ist, dass wir Umweltverträglichkeitsprüfungen aussetzen. Richtig ist: Wir setzen ein Screening ein, das sich aus Daten der Strategischen Umweltprüfung ergibt.
Wir schaffen das durch die Festsetzung von einheitlichen zuständigen Stellen, durch Fristverkürzungen und Klarstellungen bei der Einreichung der Unterlagen. Meine Damen und Herren, Behörden prüfen das Gleiche wie zuvor, nur eben schneller.
Ich zumindest finde: Das ist ein richtiger Schritt.
Die öffentliche Anhörung hat gezeigt: So geht es zügig, so ist es umsetzbar in der Praxis und in den Behörden; denn wir wollen und müssen ins Machen kommen.
In meiner Heimat, Wahlkreis Salzgitter – Wolfenbüttel, sind über 160 Windenergieanlagen in Betrieb. Damit sind wir bei der Windenergie durchschnittlich gesehen weit vorn; das würde ich mir auch von anderen Regionen wünschen. Bayern schafft gerade mal sechs Windräder in einem Jahr.
5,3 Millionen Photovoltaikanlagen auf unseren deutschen Dächern, an Autobahnstreifen, auf Balkonen und auf Parkplätzen decken bis zu 15 Prozent unseres Strombedarfs. Ich finde: Da muss man doch weitermachen.
Wir wollen diese günstige Stromerzeugung auch weiter voranbringen, aber natürlich nicht um jeden Preis. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen haben wir in diesem Gesetz für den Ausbau der Photovoltaikanlagen ausgeklammert; das ist wichtig für den Natur- und Gewässerschutz und für die Artenvielfalt. Es ist ein Gesetz, das den Ausbau mit Augenmaß und Ambitionen nach vorne bringt. Packen wir es an!
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Als Nächstes spricht für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Dr. Paul Schmidt.