Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute über die Verlängerung des deutschen Beitrages zur EU-Mission EUNAVFOR Aspides. Auf den ersten Blick scheint das Ziel unstrittig: die Sicherheit der internationalen Handelsschifffahrt im Roten Meer. Die Mission ist bisher ein voller Erfolg: hundertfacher Schutz für die kommerzielle Schifffahrt, 20 Huthi-Angriffe wurden abgefangen.
Aber es gibt auch ein Problem; der Minister hat es gerade eben angesprochen: Man will die Obergrenze auf 350 senken. Wir fragen uns: Warum? 700 Soldaten sollen bisher maximal im Einsatz sein. Nur weil wir das Kontingent im Moment nicht vollkriegen und eventuell abziehen, wollen wir es ändern. Das ist aus unserer Sicht der falsche Schritt. Da ist noch Luft nach oben!
Mehr als 10 Prozent des Welthandels gehen durch das Rote Meer. Viele Schiffe haben Rotterdam oder Hamburg als Ziel; Waren für Deutschland. Das darf nicht gefährdet sein. Es ist im ureigensten deutschen Interesse, diese Handelsrouten offenzuhalten, ebenso das Schützen unserer Schiffe, insbesondere der Schiffe unter deutscher Flagge.
Was passiert, wenn kein Schutz von Schiffen angefordert wird, haben wir bei den Schiffen „Magic Seas“ und „Eternity C“ mit Toten und Verschollenen gesehen. Beide Schiffe wurden von den Huthis versenkt.
Das Offenhalten dieser Routen ist für uns elementar, weil sonst die Reeder um Afrika herumfahren müssen. Das verlängert die Containerlaufzeiten, das erhöht die Kosten, und das ist nicht im Interesse unserer Verbraucher und der deutschen Wirtschaft.
Doch die entscheidende Frage ist: Bewegen wir uns völkerrechtlich hier auf sicherem Boden? Zunächst: Staaten haben nach Artikel 51 der UN-Charta das Recht auf Selbstverteidigung. Schiffe unter deutscher Flagge gelten völkerrechtlich als deutsches Hoheitsgebiet. Wird ein solches Schiff angegriffen, darf Deutschland es schützen. Auch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen garantiert die Freiheit der Schifffahrt in internationalen Gewässern – so weit, so klar.
Aber genau an diesem Punkt beginnt die Grauzone; denn Aspides unterscheidet sich von früheren Missionen. Sie verfügt über kein Mandat des UN-Sicherheitsrates. Anders als bei der erfolgreichen Pirateriebekämpfung vor Somalia fehlt hier die ausdrückliche völkerrechtliche Legitimierung durch die Vereinten Nationen.
Noch problematischer ist die Einbettung in den Konflikt im Jemen. Die Angriffe der Huthi-Rebellen sind Teil eines Bürgerkrieges. Jede militärische Reaktion von außen birgt das Risiko, dass die EU und damit auch Deutschland zur Konfliktpartei wird – und das ohne ausdrückliche Zustimmung der jemenitischen Regierung. Operationen in deren Hoheitsgewässern wären völkerrechtswidrig. Die EU erklärt zwar, ausschließlich in internationalen Gewässern zu operieren, doch die Grenze ist nicht immer trennscharf.
Das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 ist nicht grenzenlos. Es gilt nur, wenn ein unmittelbarer Angriff bevorsteht, und die Maßnahmen müssen dann erforderlich und angemessen sein. Ob dies bei jedem Waffeneinsatz gegen die Huthis noch gegeben ist, ist juristisch umstritten.
Wir stehen damit vor einer heiklen Lage. Formal können wir unsere Schiffe schützen, faktisch agieren wir aber ohne UN-Mandat in einem Bürgerkriegsgebiet mit der Gefahr einer Eskalation. Deshalb, meine Damen und Herren, sollten wir uns gut überlegen, ob wir diesen Einsatz in seiner jetzigen Form fortsetzen. Es geht nicht nur um unsere wirtschaftlichen Interessen im Welthandel, sondern auch um die Glaubwürdigkeit des Völkerrechts. Wer an anderer Stelle die Bedeutung der UN-Charta betont, darf hier nicht großzügig über deren Grenzen hinwegsehen.
Wir haben in der Vergangenheit dem Mandat zugestimmt und verschließen uns auch diesmal nicht der Verlängerung, würden uns aber wünschen, dass das Mandat völkerrechtlich auf sichere Füße gestellt wird. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank Ihnen. – Der nächste Redner ist der Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen Gunther Krichbaum.