Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die Profession Pflege. Mit den vorgelegten Gesetzentwürfen zur Pflegekompetenz und Pflegefachassistenz kommen zwei wichtige Bausteine dazu, die den Beruf in der Pflege attraktiver und kompetenzorientierte und gleichzeitig flexible Einsätze ermöglichen. Eine qualitätsgesicherte, zugewandte und zukunftsfähige Pflege braucht einen Qualifikationsmix aus allen Ebenen: von der Fachassistenz über die Fachpflege bis zum Bachelor und Master.
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegestudiums haben wir in der letzten Legislatur den ersten Grundstein gelegt. Die heilkundlichen Kompetenzen aus den Bereichen Demenz, Diabetes und chronische Wunden sind zwischenzeitlich fest in die hochschulische Ausbildung integriert. Die bereits auf die Schiene gesetzte Kompetenzerweiterung in der Fachpflege und die Schaffung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung haben es durch das zeitige Ende der Ampel leider nicht ins Ziel geschafft. Deshalb ein herzliches Dankeschön an die beiden Ministerien dafür, dass die erarbeiteten Gesetzentwürfe so schnell wieder aufgegriffen und aktualisiert wurden und heute ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden.
Mit dem Pflegekompetenzgesetz – oder Befugniserweiterungsgesetz, wie es jetzt heißt – wird endlich dem Rechnung getragen, dass Pflegefachkräfte sehr viel mehr können als das, was ihnen bislang rechtlich erlaubt ist.
Es ist gut, dass im Gesetz klargestellt wird, dass Pflegefachkräfte künftig eigenverantwortlich und weisungsfrei Leistungen erbringen, die bislang unter Arztvorbehalt standen.
Das wird sowohl Pflegekräfte als auch Ärztinnen und Ärzte entlasten und den Arbeitsablauf effizienter gestalten; darauf wird die Kollegin Moll genauer eingehen.
Ich werde mich heute in meinen Ausführungen auf die Einführung des neuen Heilberufs der Pflegefachassistenz konzentrieren. Nach langen, sehr langen Bund-Länder-Beratungen wird endlich ein bundeseinheitliches und eigenständiges Berufsprofil durch eine 18-monatige generalistische Berufsausbildung geschaffen. Der Ausbildungsflickenteppich in Deutschland mit 27 unterschiedlichen Landesregelungen wird beendet. Das heißt auch, dass der Berufsabschluss künftig in allen Bundesländern anerkannt wird. Das trägt zu mehr Mobilität bei und ermöglicht den Einsatz in allen Versorgungsbereichen.
Gut ist auch, dass die neue gesetzliche Regelung endlich eine angemessene Ausbildungsvergütung vorsieht. Denn man mag es kaum glauben: Bislang erhielt nur die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung. Die zukünftigen Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten werden generalistisch ausgebildet und zur eigenständigen Durchführung pflegerischer Maßnahmen und zur Mitwirkung bei komplexen Pflegeprozessen befähigt. Sie werden künftig sehr viel mehr Aufgaben der medizinischen Behandlungspflege übernehmen und damit die Pflegefachkräfte entlasten. Voraussetzung für die Ausbildung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss. Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung besteht Anschlussfähigkeit zur Pflegefachkraftausbildung und sogar zum Studium. Ich glaube, das ist ein ganz entscheidender Beitrag zu einem zukunftsfähigen, attraktiven und durchlässigen Pflegebildungssystem.
Tatsache ist aber auch, dass unser Pflegesystem ohne die engagierten Fachkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Ausland an seine Grenzen stößt. Deshalb ist es gut, dass die Anerkennungsregelungen für ausländische Berufsqualifikationen bundeseinheitlich geregelt werden und auf die umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten eines Anpassungslehrgangs oder einer Kenntnisprüfung verzichtet werden kann.
Meine Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich sehr auf die parlamentarischen Beratungen. Ich bin zuversichtlich, dass wir an der einen oder anderen Stelle noch nachbessern oder konkreter werden. Denn kein Gesetzentwurf ist so gut, dass er nicht noch besser werden könnte.
Danke.