Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach eineinhalb Jahrzehnten der politischen Beratung zwischen Bund, Ländern und Fachverbänden kommen wir mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenz endlich auf die parlamentarische Zielgerade. Das ist ein echter Meilenstein.
Der Pflegehelfer-Ausbildungsflickenteppich in unserem Land wird beendet, und es wird verpflichtend eine Ausbildungsvergütung eingeführt. Zukünftig gibt es ein bundeseinheitliches und eigenständiges Berufsprofil. Die Pflegefachassistentin, der Pflegefachassistent wird generalistisch ausgebildet, und er wird zur eigenständigen Durchführung von Pflegemaßnahmen und zur Mitwirkung in komplexen Pflegesituationen befähigt.
Außerdem werden künftig deutlich mehr Aufgaben auch im Bereich der medizinischen Behandlungspflege übernommen und somit auch Pflegefachkräfte entlastet. Das ist also eine qualitätsgesicherte, eine zugewandte und eine zukunftsfähige Pflege, die den Mix aller Qualifikationen, die wir hier benötigen, berücksichtigt: von der Pflegeassistenz zur Pflegefachkraft bis zum Bachelor oder Master.
Voraussetzung für die Ausbildung ist in der Regel der Hauptschulabschluss. Beim erfolgreichen Abschluss der Ausbildung besteht Anschlussfähigkeit an die Pflegefachkraftausbildung und letztendlich sogar bis zum Studium. Das ist ein ganz, ganz entscheidender Beitrag zu einem zukunftsfähigen, attraktiven und auch durchlässigen Pflegeausbildungssystem.
Bei einer positiven Prognose der Pflegeschule ist der Zugang zur Ausbildung auch ohne Schulabschluss möglich. Wichtig war uns im parlamentarischen Verfahren, dass geregelt wird, dass es für diese Prognoseerstellung, aber auch für das Kompetenzfeststellungsverfahren bundeseinheitliche Empfehlungen gibt. Und das ist gelungen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung wird diese entwickeln.
Genauso wichtig war es uns im parlamentarischen Verfahren, die Modellklausel dahin gehend zu schärfen, dass weitere Einrichtungen als Träger der betrieblichen Ausbildung erprobt werden können. Und ich wünsche mir wirklich sehr – weil ich weiß, dass sie es können –, dass sich viele Rehabilitationseinrichtungen und Kliniken an diesem Modell beteiligen.
Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass unser Pflegesystem ohne die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Ausland an seine Grenzen stößt. Deshalb ist es gut, dass die Anerkennungsregelungen für ausländische Berufsqualifikationen nun bundeseinheitlich geregelt werden und dass auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten eines Anpassungslehrganges oder einer Kenntnisprüfung verzichtet werden kann.
Meine Damen und Herren, mit der neuen Pflegefachassistenzausbildung schaffen wir ein attraktives Angebot für den Einstieg in den Heilberuf Pflege mit Aufstiegsperspektiven sowohl für Berufsanfänger als auch für Berufserfahrene. Wir brauchen sie alle ganz dringend in der Pflege, –
Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.
– und deshalb bitte ich um eine breite Unterstützung des Gesetzes.
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Simone Fischer.