Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Empathie, Respekt und gegenseitige Unterstützung sind wichtige Grundpfeiler unseres Zusammenlebens. Ohne sie gibt es kein Wir in unserer Gesellschaft. Diese drei Säulen sind umso wichtiger für Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Vor allem Patientinnen und Patienten sowie pflegebedürftige Personen jeden Alters sind im Besonderen von der Fürsorge und dem Mitgefühl anderer abhängig.
Qualifiziertes Fachpersonal ist dafür der Schlüssel. Doch während die Zahl der Pflegebedürftigen weiter wächst, schrumpft die Zahl der verfügbaren Fachkräfte.
Um diesen Schwierigkeiten schnellstmöglich zu begegnen, hat die Bundesregierung neben dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege jetzt auch das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung in die parlamentarische Beratung gebracht.
Für uns als Union war klar: Mit Übernahme der Regierungsverantwortung leiten wir umgehend Schritte zu Reformen in der Pflege ein. Nach der Gründung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ im Juli sind die heutigen Gesetzentwürfe ein weiterer wichtiger Schritt, um den drängenden Herausforderungen entgegenzutreten.
Das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung schafft in erster Linie die Grundlage für eine einheitliche Ausbildung und eine bundesweite Anerkennung des Pflegefachassistenzberufs. Die bisherigen 27 verschiedenen Pflegehilfe- und Assistenzausbildungen werden jetzt zusammengeführt und in einer standardisierten Ausbildung vereint. Die Einheitlichkeit der Ausbildung schafft ein verbindliches Berufsprofil und gewährleistet, dass ausgebildete Pflegefachassistenzpersonen deutschlandweit und in unterschiedlichen Versorgungsbereichen arbeiten können.
Dabei ist für uns der niedrigschwellige Einstieg in die Ausbildung von besonderer Bedeutung; denn damit wird auch jungen Menschen mit einem Hauptschulabschluss eine sichere Perspektive geboten und gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegengewirkt. Zudem ist nach einer erfolgreichen Pflegefachassistenzausbildung eine Weiterqualifikation zur Pflegefachperson möglich. Das schafft Aufstiegsmöglichkeiten und Karrierechancen.
Umgekehrt kann eine abgebrochene Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann für den Erhalt eines Abschlusses zur Pflegefachassistenzperson weitergehend berücksichtigt werden.
Für uns als Union ist die Durchlässigkeit der Qualifikationswege ein besonderes Anliegen.
Denn somit können Abbruchquoten gesenkt und das gänzliche Ausscheiden von potenziellen Fachkräften vermieden werden.
Als Unterstützung und Entlastung der Pflegefachpersonen sind die Pflegefachassistenzpersonen unerlässlich. Aufgaben, Kompetenzen und Befugnisse werden klar verteilt und die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Fachkräften dank des klaren Berufsbildes verbessert. Dadurch wird eine bessere Pflege für unsere Bürgerinnen und Bürger ermöglicht, und es werden bessere Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Pflegebereich geschaffen. Der gezielte Einsatz von qualifiziertem Fachpersonal, basierend auf erworbenen Fähigkeiten, ist ein wichtiger Schritt, um die begrenzten personellen Ressourcen effizient zu nutzen.
Verbesserte Durchlässigkeit, Aufstiegschancen von der Assistenz über die Fachkraft bis zum Pflegestudium, ein verbindliches Berufsbild mit klaren Standards, die Möglichkeit der Berufsmobilität – das alles trägt entscheidend dazu bei, Pflegeberufe zu attraktivieren und Menschen dafür zu gewinnen, sich für einen Pflegeberuf zu entscheiden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im parlamentarischen Verfahren wird es sicherlich noch Feinabstimmungen geben. Ich freue mich darauf.
Herzlichen Dank.