Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt, glaube ich, wenige Ministerien, die derzeit mit so viel Ehrgeiz und Engagement Gesetzentwürfe ins Parlament bringen und die Handlungsfähigkeit dieser Bundesregierung unterstreichen. Das NIS-2-Umsetzungsgesetz zählt dazu. Wir nehmen die Sicherheitsbedenken im Informationsraum sehr ernst.
Lieber Kollege von Notz, nach einer vielleicht gerade bewältigten „16 Jahre“-Trauma-Geschichte hören wir jetzt das „15 Jahre“-Trauma. Ich kann es Ihnen nicht ersparen: Dreieinhalb Jahre haben wir das Thema NIS-2-Umsetzung aus der Ferne begleitet. Die damalige Bundesregierung hatte eine Mehrheit; sonst wäre sie wahrscheinlich nicht ins Amt gekommen.
Und ehrlicherweise: Sie haben sich komplett in ideologischen Debatten der Ampelpartner untereinander verloren.
Nach dreieinhalb Jahren, auf den letzten Drücker, als die Gespräche wirklich gut liefen und die Union auch guten Willens war, haben Sie noch so viele Veränderungen reingebaut – ich nenne nur die kritischen Komponenten: Sie haben die ganze Wirtschaft ohne Anhörung, ohne Beteiligung auf links gedreht; das war deren Problem, nicht die Regelung, sondern die fehlende Beteiligung –, dass alle gesagt haben: So könnt ihr keine Gesetze machen. – Wir hören den Menschen und den Unternehmen zu. Deswegen haben wir gesagt: Wir müssen noch eine Runde drehen. Hier sind wir: Wir liefern, und wir machen voran.
Die Uhr zeigt mittlerweile elf nach zwölf. Im Oktober letzten Jahres hätte dieses Gesetz umgesetzt werden müssen. Insofern geben wir jetzt Gas. Wir geben uns auch keiner Illusion hin: Dieses Gesetzespaket ist natürlich noch nicht fertig; es ist noch nicht rund. Wir Parlamentarier werden jetzt unseren Beitrag dazu leisten. Aber es ist ein Anfang, den wir machen.
Die Bedrohungslage ist hinreichend skizziert. Wir haben es dieser Tage gesehen: Drohnenüberflüge, wir werden von unseren Feinden ausgetestet, Schiffe als Basis für Spionagedrohnen, Tanker der Schattenflotte – die Liste ist lang. Genau das passiert auch im Cyber- und Informationsraum. Der Hack des Bundestages ist genannt worden. Aber auch viele Unternehmen sind Opfer von Cyber- und Hackingattacken. 81 Prozent aller Unternehmen sagen das; darüber hinaus vermuten 10 Prozent, dass sie Opfer geworden sind. Wir verzeichneten 2024 266 Milliarden Euro Schaden und damit eine Steigerung um 30 Prozent. Das ist eine unglaublich hohe Summe. Auch deswegen müssen wir alles tun, um Systeme zu härten.
Aber das ist noch nicht alles: Wir haben es auch mit Organisierter Kriminalität, Ransomware, Phishingmails und anderem zu tun. Wir stellen jetzt die Weichen für eine Zeitenwende im Cyberraum. Dabei ist dieses Gesetz ein Anfang und noch lange nicht das Ende.
Worüber wir übrigens auch reden müssen, meine Damen und Herren, das sind die Befugnisse unserer Sicherheitsbehörden und – das sage ich ausdrücklich – auch der Nachrichtendienste. Diese sind in Zeiten äußerster Bedrohung eine Lebensversicherung. Sie sind kein notwendiges Übel; sie sind eine Lebensversicherung für unser aller Leben und unsere Sicherheit in Deutschland. Deswegen streiten wir auch hier für sinnvolle und zielgerichtete Befugnisse unserer Sicherheitsbehörden in Zukunft, meine Damen und Herren.
Ich hatte es erwähnt: Natürlich hat dieser Entwurf noch Ecken und Kanten. Ich möchte einen Punkt nennen, der mir besonders wichtig ist und für den ich auch in der Vergangenheit entschieden gestritten habe. Das sind die nachgeordneten Behörden des Bundes, die – bislang jedenfalls – Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG nicht ergreifen sollen. Wir wissen alle, dass das schwächste Glied einer Kette darüber entscheidet, ob sie reißt und wie groß der Schaden wird. Deswegen reicht es nach unserer Auffassung nicht, nur die Ministerien und das Kanzleramt einzubeziehen; auch die Bundesverwaltung muss sich den gleichen Schutzmaßnahmen unterwerfen. Es geht hier auch um eine Vorbildwirkung. Wie wollen wir den Mittelständlern und den Unternehmen erklären, dass sie entsprechende Vorkehrungen treffen müssen, die natürlich auch bürokratischen Aufwand mit sich bringen, die natürlich auch Geld kosten, wenn wir andererseits sagen: „Der Bund macht es nicht; es ist zu teuer, es ist zu viel Aufwand“? Wir müssen Vorbild sein. Wir wollen die Bundesverwaltung miteinbeziehen.
Wer mir jetzt kommt und sagt: „Alles viel zu große Schritte, viel zu teuer“, dem sage ich: Es gibt den Umsetzungsplan Bund; der gilt ohnehin schon für die Behörden der Bundesverwaltung. Der Schritt, den wir jetzt hin zu NIS 2 gehen müssen, ist gar nicht so groß, und damit ist er auch nicht mehr so teuer. Deswegen lasse ich dieses Argument nicht gelten. Gehen wir mit gutem Beispiel voran! Die Bundesverwaltung muss auch mit in dieses Paket.
Zum Schluss noch ein Appell an die Länder und Kommunen. Wir machen hier Bundespolitik, wir machen hier Regeln für die Bundesministerien, für die Bundesverwaltung. Aber ich glaube, ein einheitlicher Schutz in ganz Deutschland ist das Ziel, das wir gemeinsam erreichen müssen. Es macht keinen Unterschied, ob eine Genehmigungsbehörde auf Kreisebene, auf Bezirksregierungsebene oder auf Bundesebene gehackt wird. Teilweise laufen Baupläne über Kreisbehörden. Wenn die gehackt werden, bringt es nichts, wenn der KRITIS-Betreiber, der umbauen möchte, gehärtet ist bis zum Gehtnichtmehr. Gehen wir gemeinsam diesen Weg hin zu Resilienz und Cybersicherheit in Deutschland! Wir wollen auch die Kommunen einbinden. Deswegen ist die Idee des Cyberdomes auch so wichtig. Wir werden die Akteure zusammenbringen. Wir wollen Cybersicherheit nach dem Motto „Vernetzen, verzahnen, verteidigen“ machen und nicht länger nach dem Motto „Wir verzetteln uns“. Wir gehen voran. Ich werbe für die entsprechenden Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Tobias Ebenberger spricht als Nächster für die AfD-Fraktion.