Danke, lieber Konstantin, für die persönliche Begrüßung. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für mich ist Cybersicherheit kein abstraktes Konstrukt, sondern – leider – gelebte Erfahrung und Realität. Als Geschäftsführer eines mittelständischen IT-Unternehmens habe ich am eigenen Leib erfahren müssen, wie ein Cyberangriff wirkt und welchen Schaden dieser verursachen kann. Über 600 Kundinnen und Kunden, im Wesentlichen Steuerberatungskanzleien mit 13 000 Arbeitsplätzen, waren circa eine Woche nicht mehr arbeitsfähig. Nur dem Engagement und der Kompetenz meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ich hier recht herzlich grüße, ist es zu verdanken, dass wir diese Krise unternehmerisch überstanden haben.
Ich darf Ihnen sagen: Wer einmal durch eine solche Geschichte durchgegangen ist, wer das einmal am eigenen Leib erfahren hat, der denkt ganz anders über Cybersicherheit. Ohne funktionierende IT bricht alles zusammen: in der Wirtschaft, in den Unternehmen, in der Verwaltung und natürlich auch im gesamten Staat. Diese Bedrohung ist längst keine theoretische Fragestellung mehr, sondern schwebt tagtäglich über uns. Deswegen ist es genau richtig, dass wir heute hier über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie sprechen.
Dieses Gesetz ist kein Randthema der Sicherheits- und Digitalpolitik, sondern eine Grundbedingung für unsere wirtschaftliche und staatliche Resilienz und Handlungsfähigkeit. Und sie ist ein Fortschritt; denn mit diesem Gesetz ziehen wir die Sicherheitsanforderungen in Deutschland und Europa deutlich an. Mehr Unternehmen und Sektoren werden erfasst, es gibt strengere Standards, verbindliche Meldepflichten und spürbare Sanktionen bei Verstößen. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt, der längst überfällig ist.
Ich sage auch ausdrücklich: Diese Bundesregierung verdient zunächst Anerkennung dafür, dass dieser Gesetzentwurf nun schon vorliegt, wenige Monate nach Regierungsbildung. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Es ist aber auch höchste Zeit, dass wir in der Cybersicherheit nun europäisch denken und handeln; denn Angriffe machen nicht an den Grenzen halt, weder an denen der Bundesländer noch an denen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Aber, meine Kolleginnen und Kollegen, damit es nicht bei Worten bleibt, müssen wir an diesen Gesetzentwurf noch einmal ran. Drei Dinge müssen aus meiner Sicht klar sein:
Erstens. Der Bund selbst muss Vorbild sein. Der Bundesrechnungshof – Frau Dillschneider hat gerade völlig richtig darauf hingewiesen – hat kürzlich unter Verweis auf das BSI festgestellt: Weniger als 10 Prozent der Rechenzentren der Bundesverwaltung erfüllen die eigenen Sicherheitsstandards.
Das ist kein gutes Zeugnis, und hier müssen wir handeln. Wer von Unternehmen Verbindlichkeit verlangt, darf nicht selbst die größte Schwachstelle sein.
Zweitens. Wir brauchen ein starkes BSI. Es reicht nicht, wenn Empfehlungen ausgesprochen werden. Mindeststandards müssen verbindlich gelten, und sie müssen bei uns auch zentral durchgesetzt werden. Cybersicherheit darf nicht von föderaler Beliebigkeit abhängen.
Drittens. Wir müssen Cybersicherheit und digitale Souveränität zusammendenken. Europa darf nicht dauerhaft von ausländischen Anbietern abhängig sein, weder bei Software noch bei der Cloud noch bei Chips. Wahre Souveränität gibt es nur, wenn wir unsere eigenen Infrastrukturen schützen und gleichzeitig europäische Alternativen aufbauen.
Das sind unsere Prioritäten: Sicherheit und Souveränität. Dafür stehen meine Fraktion und auch diese Koalition.
NIS 2 ist ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung, aber entscheidend wird sein, ob wir die Standards auch wirklich umsetzen: im Bund, in den Ländern, in den Kommunen und vor allem in der Wirtschaft. Nur dann wird aus einer Richtlinie echte Sicherheit für unser Land.
Vielen Dank.
Nun hat das Wort für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Arne Raue.