Verehrter lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kriege, Konflikte, Krisen – sie sind gerade dieser Tage näher denn je und bei uns in der Tat leider längst angekommen. Wir sind die größte Wirtschaftsnation in Europa, und wir sind strategische Drehscheibe der NATO. Die Feinde unserer Werte, die Feinde unseres Wohlstands und unserer Demokratie haben deshalb auch und insbesondere unseren Cyberraum im Visier.
Die Bedrohungslage ist angespannt. Die Zahl der Cyberangriffe nimmt weiter zu, von Kriminellen wie auch von ausländischen Nachrichtendiensten. Hacker erpressen Konzerne, Krankenhäuser und Kommunen. Das ist etwas, das für uns lange Zeit unvorstellbar war. Sie können ganze Infrastrukturen lahmlegen, auch das erleben wir dieser Tage. Und das gefährdet uns in unserem täglichen Leben. Deshalb ist es höchste Zeit, zu handeln. Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht um. Wir passen unsere gesetzlichen Rahmenbedingungen für Cybersicherheit an und führen zusätzliche, dringend notwendige präventive Schutzmaßnahmen ein. Mit der Umsetzung schaffen wir ein deutlich höheres Sicherheitsniveau für unsere Wirtschaft und die Bundesverwaltung; das ist mir ganz besonders wichtig. So machen wir Unternehmen und Behörden widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe.
Die Richtlinie macht hierfür zwei zentrale Vorgaben: Mindestanforderungen an organisatorische und technische Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit und Meldepflichten über Sicherheitsvorfälle an die zuständigen Behörden. Beide Vorgaben weiten wir auf mehr Unternehmen in mehr Wirtschaftsbereichen aus – nicht weil wir jemanden ärgern wollen, sondern weil es sicherheitstechnisch dringend notwendig ist. Jetzt sind knapp 4 500 Unternehmen unsere Ansprechpartner, künftig werden es mehr als 30 000 Unternehmen sein. Wir nehmen sie stärker in die Pflicht, für Sicherheit zu sorgen. Und ich will Ihnen sagen: Die Unternehmen sehen diese Notwendigkeit genauso, wie wir sie sehen.
Dazu übernehmen wir die Mindestanforderungen aus der NIS-2-Richtlinie in unser novelliertes Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Für die Unternehmen bedeutet das: Sie brauchen Risikoanalysen, sie brauchen Notfallpläne, und sie müssen Back-up-Konzepte und Verschlüsselungssysteme vorhalten.
Vorfälle müssen die Unternehmen zwingend melden. Das BSI braucht einen Überblick, was täglich bedauerlicherweise passiert. Deswegen bauen wir das Meldesystem zu einem dreistufigen Meldesystem aus. Wir erweitern dabei auch die Befugnisse des BSI. Und indem wir die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie mit unseren untergesetzlichen Regelungen verschränken, stärken wir auch die Cybersicherheit der Bundesverwaltung, ein ganz wichtiger Punkt.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es ist so natürlich: Wir erhöhen die Zahl der Bundespolizistinnen und Bundespolizisten. Wir stärken unsere Sicherheitsbehörden. Wir weiten die Videoüberwachung an Bahnhöfen aus, all dies in der analogen Welt. Ebenso natürlich und selbstverständlich muss es sein, unsere digitale Welt besser zu schützen und besser aufzustellen. Wir machen uns mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie genau auf diesen Weg.
Wir gehen aber noch weiter: Vor zwei Wochen hat die Bundesregierung drei Eckpunkte beschlossen, um die Cybersicherheit in unserem Land weiter zu erhöhen.
Erstens. Wir stärken die Sicherheitsbehörden, indem wir ihre Befugnisse zur Cyberabwehr erweitern. Wir bereiten dazu im BMI einen Gesetzentwurf vor.
Zweitens. Ganz wichtig: Wir stärken die zivil-militärische Zusammenarbeit, auch bei der Cybersicherheit. Ausgangspunkt wird eine gemeinsame Übung des Bundesinnenministeriums mit dem Bundesverteidigungsministerium sein, bei der wir unsere Kommunikationssysteme in diesem Bereich einem ausgiebigen Stresstest unterziehen. Wir sehen gerade dieser Tage, dass dies nötiger denn je ist. Wir versprechen uns davon Erkenntnisse, die wir dann selbstverständlich auch mit dem Parlament beraten, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Um Angriffe schneller erkennen und automatisiert abwenden zu können – dass das notwendig ist, zeigen uns auch die letzten Tage –, schaffen wir drittens die Grundlagen für einen sogenannten Cyberdome, also einen virtuellen Schutzschild. Das ist etwas, was uns sehr am Herzen liegt. Dieser wird den präventiven Cyberschutz durch weitestgehend automatisierbare Schutzmaßnahmen verbessern und gleichzeitig aktiv Cyberabwehr betreiben. Denn wir brauchen beides: starke Schutzwälle auf der einen und eine aktive Abwehr auf der anderen Seite.
Für all das müssen wir Mittel mobilisieren. Ja, auch das gehört zur Wahrheit. Wir stärken das BSI daher nicht nur mit neuen Befugnissen – das würde nicht reichen –, sondern auch mit einem deutlichen Aufwuchs bei Haushalt und Stellen. Danke dafür. Die Bedrohungen in unserer vernetzten Welt haben viele Gesichter; dementsprechend müssen wir uns gut aufstellen.
Cybersicherheit ist für unsere kritischen Infrastrukturen – und davon haben wir einige in diesem Land – elementar. Sie sind auf unterschiedlichen Wegen angreifbar. Um sie umfassend schützen zu können, verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz. Gestern hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum KRITIS-Dachgesetz beschlossen – ein weiterer ganz, ganz wichtiger Schritt für die Cyberabwehrfähigkeit. Das KRITIS-Dachgesetz macht Deutschland widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe und wird die NIS-2-Umsetzung gut und sinnvoll ergänzen. Ich freue mich, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen, und bedanke mich schon einmal vorauseilend für Ihre Unterstützung.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank Ihnen. – Als Nächstes spricht Steffen Janich für die AfD-Fraktion.