Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über ein Gesetz, das als eine Art Freibrief fürs Weitermachen steht – Herr Haase hatte das schon angesprochen –, nämlich über die Änderung des Sanierungshilfengesetzes. Ursprünglich zur Entschuldung gedacht, wird dieses Gesetz in seiner jetzigen Form quasi die fiskalischen Regeln aushebeln – eine Art juristisches Gummiband, das sich dehnt, wabbelt und am Ende irgendwie passt.
Früher, in der alten Fassung, da gab es eine klare Tilgungspflicht. Bremen und das Saarland sollten tatsächlich anfangen, Schulden zurückzuzahlen – ein kühner Gedanke, fast schon revolutionär in Zeiten von Rekordschulden.
Heute ersetzt man diese harten Vorgaben durch ein weiches „Bitte ein bisschen weniger Schulden machen, wenn es gerade passt“. Wer Tilgung erwartet, bekommt jetzt Schuldenbegrenzung light. Und die Sanktionen? Statt echter Konsequenzen gibt es Pseudokontrollen, Ausnahmen, temporäres Einbehalten, alles Maßnahmen, die man später wieder glattbügeln kann.
Besonders charmant ist die neue Berichtspflicht: Alle drei Jahre dürfen die Länder frei gewählte Kennzahlen präsentieren – frei gewählt! Das wirkt, als dürfte der Fuchs selbst den Hühnerbestand zählen.
Das ist Transparenz auf freiwilliger Basis, mit garantiert kosmetischen Effekten.
Und das Beste: Aus einer eigentlich temporären Sanierungshilfe wird mit diesem Gesetz eine dauerhafte Institution, auch wenn Sie genau das Gegenteil postulieren. Man könnte sagen: Sie haben die Ausnahme zur Regel gemacht, aus dem Notpflaster ist ein Dauerkatheter geworden – bequem, bringt aber sicher keine Heilung. Kurz: Dieses Gesetz ist politisch clever – das muss man zugeben –, fiskalisch bequem für den Schuldner, aber inhaltlich ein Placebo. Wer auf echte Entschuldung gehofft hat, wird enttäuscht. Wer Augenwischerei mag, darf sich freuen.
Meine Damen und Herren, wenn wir wirklich solide Finanzen wollen, brauchen wir klare Vorgaben, harte Grenzen und – wichtig! – messbare Ziele. Aber stattdessen beschließen wir hier ein Gesetz, das im Kern nur eines regelt: Wie man so tut, als ob man sparen würde, ohne es tatsächlich zu tun.
Warum tut man das Ganze? Warum ein Gesetz, das die Schuldenaufnahme in den am stärksten verschuldeten Bundesländern erleichtert und die zukünftigen Generationen stärker belastet?
Es war ja die Bremer SPD, die mein Heimatbundesland in diese Situation gebracht hat und jetzt auf diesem fiskalischen Scherbenhaufen sitzt.
Haushalterisch absolut sinnlos! Und trotzdem hat dieses Gesetz eine Besonderheit: Ein SPD-Finanzminister unterstützt seine Kollegen aus dem SPD-Bundesvorstand – namentlich Herrn Bovenschulte und Frau Rehlinger –, die beide im Frühjahr 2027 in einen Wahlkampf starten und daher auch etwas vorweisen wollen. Selbstredend, dass der Wahlkampf natürlich schon im nächsten Jahr beginnen wird.
Die Steuerzahler des Bundes unterstützen den Wahlkampf der letzten verbliebenen Hochburgen der SPD, damit diese nicht noch weiter abschmiert in ihrem Kampf gegen die Bedeutungslosigkeit. Kurz gesagt: Für die Kasse wertlos, für den Wahlkampf der Genossen unbezahlbar!
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Franziska Hoppermann für die Fraktion CDU/CSU.