Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Präsident hat ja die Vermutung geäußert, dass die kommunalen Organe in Rheinland-Pfalz nach Recht und Gesetz handeln. Dazu lässt sich sagen: Hier ist eben eine Falschbehauptung des Magazins „Nius“ wiederholt worden. Sie sollten die Lügen, die Sie selber durch Ihre Hintersassen in die Welt setzen lassen, nicht noch selber glauben. In der Tat waren die Remigrationspläne, die dieser Kandidat verfolgt, Gegenstand des Verfahrens.
Die Vorstellung, dass Menschen mit Migrationshintergrund dieses Land bitte verlassen sollen, selbst wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, war Gegenstand des Verfahrens.
– Sie haben das hier vorgebracht. Deswegen ist es notwendig, das zu kommentieren.
Worum geht es hier? Um die Onlineverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit. Das ist in der Tat – es ist richtig gesagt worden, von Frau Hierl eben auch noch mal – eine gute Sache. Die gute Sache ist so gut, dass andere schon ganz lange vorher darauf gekommen sind; in British Columbia und in England gibt es das tatsächlich schon seit über 15 Jahren. Ich habe das Thema 2018 in ziemlich ähnlicher Form in die deutsche Debatte eingebracht. Jetzt ist es endlich Realität.
In der Tat, in der Ampel hatten wir uns auch schon darangemacht; auch das ist erwähnt worden. Herr Buschmann hatte ja immer viel Redebedarf; aber an dieser Stelle wäre eine etwas schnellere gesetzgeberische Handlung sicherlich sinnvoll gewesen. Gut, dass das jetzt endlich kommt. Diesen Schritt müssen wir jetzt machen.
Aber – Sie haben es eben auch gesagt – warum jetzt auch noch zehn Jahre Pilotphase? Die Frage ist ja, wenn man sich die Prozesse insgesamt anschaut: Wie kommen wir bei der Digitalisierung der Justiz insgesamt schneller voran?
Die Innovationsgeschwindigkeit bei der Digitalisierung insgesamt ist viel höher, als die Justiz das nachvollzieht, und der Abstand zu dem, was die Justiz leistet, wird immer größer. Das führt natürlich zu Unverständnis bei Bürgerinnen und Bürgern, weil sie nicht verstehen, wie das, was im Umgang mit privaten Unternehmen selbstverständlich möglich ist, bei der Justiz nicht funktioniert. Die Lücke wird immer größer. Das heißt, die eigentliche Frage, die wir beantworten müssen, ist, wie wir schneller werden, wie wir schneller Innovationen hinkriegen und wie wir die Lücke nicht so groß werden lassen, wie das in diesem Beispiel sehr schön deutlich wird.
Deswegen frage ich mich: Wo ist denn eigentlich die Vision? Wo wollen wir hin? Es gibt ja durchaus Staaten, die vormachen, wie es geht, die ganz klar entscheiden, dass es einen bestimmten Weg gibt, der am Ende angestrebt wird, wie ein solches Verfahren ausgestaltet sein soll. In den skandinavischen Staaten ist es vielfach so, dass es eigentlich nur noch das Onlineverfahren gibt.
Wir haben in der letzten Wahlperiode gerungen, als es um die Videoverhandlungen ging, als es darum ging, ob es auch möglich ist, sich in einem Flächenland per Video zuzuschalten und so einen schnelleren Zugang zum Gericht zu bekommen. Was gab es da für Widerstände in den Verhandlungen mit dem Bundesrat, um dieses Gesetz endlich durchzubringen!
Diese Widerstände müssen wir überwinden, wenn wir hier deutlich schneller werden wollen.
Es gibt auch konkrete Sachen, die auf dem Tisch liegen, die jetzt endlich kommen müssen, etwa die bundeseinheitliche Justiz-Cloud, sodass es möglich wird, Daten zwischen unterschiedlichen Institutionen der Justiz auszutauschen. Wir brauchen hier endlich eine stabile Plattform. Wir brauchen auch sichere Anwendungen, die die Gerichte nutzen können, sodass das, was in Sachen KI in Anwaltskanzleien vollkommen selbstverständlich ist, auch für Gerichte möglich wird und sie bei der Bearbeitung von umfangreichen Schriftsätzen mithalten können.
Wir brauchen auch ein elektronisches Titelregister. Das klingt sperrig. Aber es geht schlicht und einfach darum, dass wir bislang total komplizierte Verfahren haben. Wenn jemand ein Urteil hat und daraus vollstrecken will, dann könnte es ja sein, dass es jemand anders schon vollstreckt hat. Da gibt es dann Gegenklagen und Gegenverfahren. Das könnte man deutlich vereinfachen, indem es ein Register gibt, aus dem ersichtlich ist, ob dieses Urteil schon vollstreckt ist. Die Gerichtsvollzieher wünschen sich ganz dringend, dass wir diesen Schritt gehen. Das müsste dringend kommen.
Ich war letztens auf einer Veranstaltung, auf der ein Kollege der SPD gesagt hat: Das schaffen wir diese Wahlperiode wohl nicht mehr. Da habe ich gesagt: Die Wahlperiode hat doch gerade erst angefangen. – Ich finde, es könnte ein bisschen mehr Tempo geben, dann wird das auch was mit der Digitalisierung der Justiz.
Herzlichen Dank.
Der nächste Redner in der Debatte: für die Fraktion Die Linke Aaron Valent.