Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Haushalt 2025 ist ein Konsolidierungshaushalt, das heißt ein Haushalt, bei dem stark priorisiert werden musste. Und dass diese Priorisierung zugunsten des Einzelplans 17 ausgefallen ist, ist ein großes Verdienst von Ministerin Karin Prien. Dafür bin ich Ihnen, Frau Ministerin, wirklich dankbar.
Es ist außerordentlich begrüßenswert, dass wir mit dem Einzelplan 17 in Zeiten des Sparens einen beträchtlichen Aufwuchs von knapp 10 Prozent gegenüber dem geltenden Finanzplan vorlegen. Das sind 1,2 Milliarden Euro mehr für Förderprogramme, zum Beispiel für die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur.
Es sind allein über 40 Millionen Euro mehr für den Kinder- und Jugendplan. Damit stehen über 243 Millionen Euro zur Verfügung für die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, die Kindertagespflege und die internationale Jugendarbeit. Frühkindliche Bildung bedeutet mehr als Geld in der Tasche und ist der Schlüssel zur Chancengerechtigkeit. Darum legen wir großen Wert auf Sprachförderung, gerade in Kitas, verpflichtende Sprachtests für alle Vierjährigen und gezielte Sprachförderung.
Immer wichtiger für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft: die Freiwilligendienste; heute schon mehrfach angesprochen. Früh Berufe kennenlernen, früh Verantwortung übernehmen, früh sich selbst ausprobieren in einem geschützten Arbeitsverhältnis – die Freiwilligendienste haben sich für die Berufsbiografie von Jugendlichen bewährt. Wir haben dafür gesorgt, dass sie auskömmlich finanziert werden. Das ist bisher nämlich nicht der Fall gewesen.
Und wir setzen noch einen drauf: In 2026 peilen wir eine Erhöhung um 25 Millionen Euro an. Ich denke, das ist ein richtiges Zeichen für diese Stützung der Freiwilligendienste.
Mit diesem Haushalt beenden wir nun mehr als neun Monate vorläufige Haushaltsführung. Bei diesem Einzelplan 17 geht es auch darum, Bildungseinrichtungen, Vereinen, Wohlfahrtsverbänden Planungssicherheit und Verlässlichkeit zu geben. So haben wir zunächst das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in diesem Haushalt unangetastet gelassen. Wir werden es aber überprüfen, und zwar nicht, um zu diskreditieren, sondern um denjenigen, die eine gute Arbeit machen, wie Frau Esken es auch gerade richtig dargestellt hat, Sicherheit zu geben, sie gegen rechte Hetze und Verleumdung zu schützen und um nach außen darzustellen: Das ist vernünftige Arbeit, die wollen wir weiter unterstützen.
Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion von Herrn Bollmann?
Gerne.
Ich habe es ja kaum noch erwartet. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Kollege Pöpsel.
– Ja, dann hätte ich mehr Zeit gehabt, die Frage zu überlegen.
Ich komme zurück auf das Programm „Demokratie leben!“. Ich hatte die Frage vorhin auch schon Frau Bernstein und Frau Dr. Weisgerber gestellt und habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass dort Überlegungen angestellt werden, dass man in eine mögliche verfassungsrechtliche Überprüfung der bisherigen Förderinstitution eintreten will.
Früher, als das Programm zuerst aufgelegt wurde, hat die ehemalige Familienministerin Kristina Schröder eine Wohlverhaltensklausel als Bedingung an die Mittelvergabe geknüpft, nämlich in der Form, dass vorher jedes Institut und praktisch jede Bewegung das Bekenntnis zur Verfassung unterschreiben musste. Die spätere Kollegin Manuela Schwesig hat das mit einem Federstrich wieder abgeschafft.
Kommen Sie zu Ihrer Frage.
Deshalb frage ich, weil auch da drüben genau der Punkt Verfassungswidrigkeit immer wieder aufkam: Wie stehen Sie oder wie steht auch Ihre Fraktion dazu, diese Verpflichtungserklärung von Kristina Schröder wieder ins Programm aufzunehmen?
Zunächst einmal ist ja nichts dagegen einzuwenden, wenn jemand die Verfassungstreue seiner Organisation bestätigt. Ihr Kollege hat ja eben zwar schön den Satz der Ministerin zitiert: „Es kann nicht die Lösung sein, Rechtsextremismus über die Förderung linker Aktivisten bekämpfen zu wollen“, aber den nächsten Satz vergessen: „Man muss jeden einzelnen Fall überprüfen.“ Und wir überprüfen besonders auch das Tun Ihrer Partei im Rechtsextremismus. Ich glaube, da haben wir auch viel zu überprüfen. Ihr Tun dort hat sicherlich wenig mit Verfassungstreue zu tun. Deswegen werden auch Sie genau beobachtet.
Die Verlängerung einzelner Förderzeiträume kurz vor dem Regierungsende der Ampel war natürlich nicht korrekt, Frau Paus. Deshalb gilt: Wir müssen, wie gerade gesagt, überprüfen.
Wir sind uns – ich habe es gerade schon gesagt – auch mit Frau Esken einig: Vereine, Verbände, Gewerkschaften, Jugendorganisationen sind wichtig, um junge Menschen gegen Extremismus aufzufangen, sie auch im Netz zu immunisieren und für unsere freiheitliche, tolerante Grundordnung zu gewinnen.
Aber wer bekommt das Geld? Wir haben es gerade erklärt: Wir schauen uns das genau an, und es ist sicherlich nicht verkehrt, wenn auch die Organisationen, die reinen Gewissens ihre Arbeit fortsetzen wollen, bestätigen, dass sie das im Sinne unserer Verfassung tun werden.
Trotzdem: Nur Organisationen, die zweifelsfrei auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, können staatliche Förderung bekommen, alle anderen nicht. Das gilt für alle Extremisten.
– Sie brauchen gar nicht zu klatschen, Sie sind damit auch gemeint.
Wir alle wollen unsere Demokratie schützen und stärken. Deswegen wird das Bundesprogramm fortgesetzt. Aber noch mal: Kein Geld für Verfassungsfeinde; staatliche Förderung nur für Organisationen, die zweifelsfrei auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Deshalb: Wir bringen dieses Land wieder voran. Der Einzelplan 17 stellt die richtigen Weichen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Christian Zaum.