Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Letzte Woche hat dieses Parlament einen Rekordverteidigungsetat beschlossen – vorläufig. Denn jetzt soll hier der nächste folgen.
Mit diesem Haushaltsentwurf überschreiten die Verteidigungsausgaben erstmals die 100-Milliarden-Euro-Marke: 108 Milliarden Euro für die Verteidigung und wieder 9 Milliarden Euro für die Ukraine. Infolge der Bereichsausnahme werden allein im nächsten Jahr 54,3 Milliarden Euro als Schulden neu aufgenommen.
Was bei diesem Haushalt jedoch fehlt, ist der Nachweis, dass diese Rekordsummen durch das Verteidigungsministerium überhaupt sinnvoll und wirksam ausgegeben werden können; denn Erfahrungswerte aus dem letzten Haushalt gibt es ja noch nicht. Schauen wir noch etwas weiter zurück, dann sehen wir, dass genau das der entscheidende Aspekt war, an dem die vorherige Regierung regelmäßig gescheitert ist. Das damalige Ziel, 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Rüstung auszugeben, wurde über mehrere Jahre hinweg regelmäßig im Haushalt eingeplant, im Haushaltsvollzug allerdings immer wieder verfehlt, bis man es 2024 dann endlich schaffte.
Jetzt, zwei Jahre später, glaubt dasselbe Ministerium plötzlich, das Doppelte ausgeben zu können. Gerade vor dem Hintergrund, dass sich an der Ineffizienz des Beschaffungswesens in den letzten Jahren nichts geändert hat, darf das bezweifelt werden. Denn das Einzige, womit das Verteidigungsressort in dieser Legislatur hier im Plenum bisher aufgefallen ist, sind Schulden, Schulden und nochmals Schulden. Dringend notwendige Reformen – zum Beispiel, wie das Beschaffungswesen bei der Bundeswehr effizienter gestaltet werden kann – kamen hier bisher nicht vor.
Dabei ist es doch genau das, was es im Moment braucht: effizientere Beschaffungsverfahren innerhalb des Geschäftsbereichs, flexiblere Prozesse bei der Bedarfsdeckung und endlich eine flächendeckende Ausnahme vom europäischen Vergaberecht im gesamten Geschäftsbereich – nicht nur für die Stärkung der unmittelbaren Einsatzfähigkeit der Bundeswehr, sondern für alle Beschaffungen im Verteidigungsressort.
Wie kann es sein, dass unser Nachbarland Polen in seiner Rüstungsagentur 600 Mitarbeiter beschäftigt und diese in 450 Einzelverträgen 128 Milliarden Euro im Jahr in militärischen Beschaffungen binden können, das Beschaffungsamt der Bundeswehr hingegen mit seinen 12 000 Mitarbeitern in 11 000 Einzelverträgen im Jahr 2023 schon mit 60 Milliarden Euro seine Schwierigkeiten hatte?
Ich möchte jetzt explizit nicht, dass sich die Bundesregierung bei der Ausgabenhöhe oder der Neuverschuldung an Polen orientiert, wobei selbst die Polen mittlerweile weniger neue Schulden aufnehmen als wir. Aber hinsichtlich der Beschaffungsprozesse sollte sich das Verteidigungsministerium mal genauer ansehen, wie Polen das macht, und sich vielleicht eine Scheibe davon abschneiden.
Im Verteidigungsministerium verfolgt man derweil anscheinend einen anderen Ansatz. Hier plant man zusätzlich zu den 12 000 Planstellen im Beschaffungsamt noch weitere 1 300 Stellen in der Wehrverwaltung ein. Effizienzsteigerungen oder Prozessoptimierungen werden anscheinend als nicht wirklich notwendig angesehen. Mit diesen zusätzlichen Planstellen werden wir erleben, wie die ohnehin schon niedrigen Besetzungsquoten noch weiter sinken werden. Das qualifizierte Personal, insbesondere in den MINT-Bereichen, fehlt der Wehrverwaltung heute schon. Die neuen Planstellen im Haushalt sehen da sicherlich toll aus, aber der Arbeitsmarkt bleibt trotzdem der gleiche.
Durch diese Personalsituation war seinerzeit das eingangs erwähnte Dilemma im Beschaffungsamt entstanden, als man jahrelang daran scheiterte, das 2-Prozent-Ausgabenziel zu erreichen. Denn vor Einführung dieser Bereichsausnahme – als man noch in der Pflicht war, sparsam, wirtschaftlich und wirksamkeitsorientiert mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen – gab es bei der geschäftsbereichsinternen Zuweisung von Haushaltsmitteln an konkrete Projekte mitunter die Diskrepanz, dass einige Beschaffungsprojekte zwar Personal hatten, dafür aber mangels der notwendigen Priorisierung kein Geld bekommen haben, während andere Projekte zwar Geld hatten, aber kein Personal.
Zumindest der erste Fall wird mit der jetzigen Schuldenpolitik nicht mehr eintreten. Ob aber noch immer die wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln den Stellenwert im Verteidigungsministerium hat, die sie laut Bundeshaushaltsordnung haben sollte, bezweifelt mittlerweile nicht nur die Alternative für Deutschland, sondern auch der Bundesrechnungshof.
Ich möchte an dieser Stelle die Debatte nutzen, um Sie, Herr Minister, und auch die Bundesregierung noch mal eindringlich zu warnen: Die Änderung des Beschaffungsbeschleunigungsgesetzes allein wird nicht reichen, um die Truppe besser und schneller auszustatten. Reformieren Sie bitte auch die Beschaffungsprozesse innerhalb Ihres Ministeriums. Es kann nicht sein, dass ab dem Erkennen einer potenziellen Zukunftstechnologie für die Truppe erst fünf Prozessschritte im geschäftsbereichsinternen Beschaffungsprozess durchlaufen werden müssen, drei Phasenpapiere erstellt werden müssen und Jahre vergehen, bis überhaupt ein erster Auftrag an die Industrie rausgegangen ist. Die derzeitige Regelungs- und Vorschriftenlage in Ihrem Haus muss da dringend kritisch hinterfragt und optimiert werden.
In einer Zeit, in der sich die Anforderungslage bei militärischer Ausstattung, insbesondere in der Informationstechnik oder in der Drohnentechnologie, nahezu wöchentlich ändert, sind Prozesse, bei denen ein Projektleiter im Beschaffungsamt einen Monat auf die geschäftsbereichsinternen Mitzeichnungen für haushaltsmittelbegründende Dokumente wartet, schlicht ungeeignet. Bis dahin ist das, was da beschafft werden soll, schon wieder veraltet.
Mit der Regelung zur Innovationspartnerschaft im Gesetzentwurf kann eine Gesetzesgrundlage entstehen, die das Potenzial hat, Beschaffungen bei der Bundeswehr zu beschleunigen – aber nur, wenn auch die Prozesse innerhalb des Ressorts daran angepasst und ebenfalls beschleunigt werden.
Als Alternative für Deutschland werden wir darauf hinwirken, dass das Geld des Steuerzahlers bei der Ausstattung unserer Soldaten die bestmögliche Wirksamkeit entfaltet. Bevor also schuldenfinanziertes Steuergeld in ineffizienten Beschaffungsprozessen verschleudert wird, müssen die Prozesse optimiert werden. Solange das nicht der Fall ist, ist es unverantwortlich, mit diesen Schulden die Zukunft kommender Generationen derart leichtfertig zu verspielen.
Wir werden deshalb auch für diesen Entwurf einen alternativen Verteidigungshaushalt vorschlagen, der ohne diese verantwortungslose Neuverschuldung, ohne das Verschenken von Steuergeld ins Ausland und vor allem ohne die Finanzierung von Stellvertreterkriegen im Ausland auskommen wird.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Für die nächste Rede rufe ich zum Pult Dr. Florian Dorn von der Unionsfraktion.