Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben in den letzten Tagen viel über den Zustand Deutschlands debattiert, und mir ist es an dieser Stelle einfach mal ein Bedürfnis, zu sagen: In Deutschland läuft sehr vieles sehr gut.
Wir leben in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat. Und viele, viele Menschen leben gerne in dieser Demokratie und in diesem Rechtsstaat.
Aber wir stehen auch vor Herausforderungen. Die wollen wir auch überhaupt nicht verschweigen; denn natürlich müssen wir auch darüber reden. Wir sehen, dass es in Deutschland eine Zunahme von Gewaltkriminalität gibt – politisch motivierter Gewalt. Bei uns werden Rettungskräfte, Menschen, die anderen Menschen das Leben retten, angegriffen. Polizistinnen und Polizisten werden angegriffen. Und was besonders alarmierend ist, ist der Anstieg der Zahlen zu häuslicher Gewalt. Das sind schockierende Zahlen. Und wenn wir sehen, dass der gefährlichste Ort für Frauen nicht der dunkle Park oder der dunkle Heimweg ist, sondern ihre Wohnung, da, wo sie sich sicher fühlen sollen und sicher fühlen wollen, dann ist es klar: Wir müssen uns darum kümmern, und wir werden uns darum kümmern.
Was tun wir? Wir sehen, dass es ein guter Schutz für Betroffene ist, wenn sie wissen, ob sich ein Täter nähert. Deshalb gibt es bei uns künftig auch die Möglichkeit, eine elektronische Fußfessel anzuordnen. Das funktioniert; das sehen wir in Spanien. Dort, wo die elektronische Fußfessel angeordnet worden ist, wo Täter sie tragen, wo Opfer gewarnt werden, dort passieren keine Femizide mehr. Dort werden eben Frauen nicht mehr getötet. Das ist eine ganz, ganz wirksame Maßnahme. Die ergreifen wir.
Gleichzeitig sagen wir auch: Menschen, die Gewalt ausüben, müssen sich verändern. Deshalb werden künftig Antigewalttrainings für Täter und Täterinnen – es betrifft vor allen Dingen Täter – angeordnet werden können von unseren Familiengerichten bundesweit. Den Gesetzentwurf haben wir schon vorgelegt, der ist schon im parlamentarischen Verfahren. Das heißt, wir gehen zügig voran. Wir werden auch einen weiteren Gesetzentwurf vorlegen, der vorsieht, dass da, wo in der Familie geschlagen wird und Kinder sind, jeder damit rechnen muss, dass er eben kein Sorge- oder Umgangsrecht mehr für die Kinder hat oder nur noch ein sehr eingeschränktes, damit diese Kinder nicht weiter leiden.
Mir ist eine Botschaft an die Betroffenen wichtig: Niemand, der häusliche Gewalt erfährt, ist daran schuld. Die Opfer sind nicht die Schuldigen. Die Täterinnen und Täter sind die Schuldigen, und niemand muss sich dafür schämen, dass er Opfer von Gewalt geworden ist.
Ich war Richterin, und ich war Staatsanwältin. Ich habe viele Verfahren zu sexuellem Missbrauch, zu sexualisierter Gewalt mitverhandelt. Und wir haben immer wieder gesehen: Opfer brauchen nicht nur das Recht und die Durchsetzung des Rechts, sondern sie brauchen auch Würde und Schutz. Und dafür ist der Rechtsstaat da. Das werden wir auch angehen.
Deshalb wird es eine ganz wichtige Änderung geben. Für Opfer von häuslicher Gewalt soll künftig auch eine psychosoziale Prozessbegleitung möglich sein. Was heißt das? Was ist das? Das hört sich sperrig an, es ist aber etwas ganz Großartiges. Es geht nämlich darum, dass Opfer von Gewalt im Strafverfahren, wenn sie dann diesen wichtigen Schritt in ein Verfahren gehen, begleitet werden, dass sie nicht nur einen Anwalt oder eine Anwältin zur Seite haben, sondern auch jemanden, der Ihnen Halt gibt, der sie vor Täterkontakt schützt, der ihnen Abläufe erklärt, der vor allen Dingen ihre psychosoziale Verfasstheit erkennt und sie stärkt. Das hilft den Opfern, aber das hilft auch den Gerichten, die die Verfahren gut durchführen und dann am Ende auch zu gerechten Strafen kommen können.
Ich danke unseren Haushältern, dass wir für diese Modellprojekte Geld bekommen haben. Sie haben das im 2025er-Haushalt möglich gemacht, und sie wollen uns das jetzt für 2026 auch weiter gewähren; so ist jedenfalls unser Angang. Das ist gut. Herzlichen Dank an den Haushaltsausschuss und natürlich besonders an Svenja Schulze und Uwe Feiler!
Wir wollen insgesamt, dass sich Menschen in Deutschland sicher fühlen, und zwar auch in ihren Wohnungen, nicht nur vor Gewalt, sondern sie sollen auch wissen: Diese Wohnung gehört mir. Ich kann sie auch künftig weiterbezahlen. Deshalb ist für uns das Mietrecht ein ganz großes Thema. Wie kann es sein, dass eine spärlich eingerichtete Wohnung doppelt so viel kostet? Wie sollen Familien ihre Wohnung noch halten, wenn die Indexmiete steigt, ihr Einkommen aber eben nicht im gleichen Zuge mitsteigt? Und warum sollen wir es eigentlich zulassen, dass die Mietpreisbremse ausgebremst wird über das Instrument von Kurzzeitvermietung? Das werden wir ändern. Wohnen darf kein Luxus sein. Deshalb kommt noch in diesem Jahr ein Reformpaket. Nach der Mietpreisbremse, nach der Expertenkommission, die weiterarbeitet, werden wir genau diese Themen angehen: Indexmiete, möbliertes Wohnen und Kurzzeitmietverträge.
Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen Schutz. Ich freue mich sehr, dass wir in diesem neuen Einzelplan erstmals wieder den Verbraucherschutz mit dabeihaben – ein ganz wichtiges Feld, eines, bei dem es um Gerechtigkeit geht. Neben dem sozialen Mietrecht gibt es im Verbraucherschutz noch viele weitere Felder, in denen wir viel tun können. Einige sind wir schon angegangen, so beispielsweise einen Widerrufsbutton. Wenn Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss auch der Widerruf kinderleicht sein. Deshalb wird es künftig einen Button geben, den man anklicken kann, um damit von dem Vertrag wieder Abstand zu nehmen. Das spart Nerven und Zeit. Und vor allen Dingen: Es schützt vor ungewollten Verträgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir leben in einem Rechtsstaat, und wir brauchen eine starke und effektive Justiz. Die gibt es; aber da gibt es auch noch Verbesserungsmöglichkeiten. Genau das gehen wir an. Fast eine halbe Milliarde Euro, 450 Millionen Euro: Das ist eine riesige Summe. Das klingt viel, und das ist es auch. Es geht uns darum, dass wir mehr Personal in den Ländern – Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte – einstellen können, damit Verfahren schneller erledigt werden. Wir wollen dieses Geld für die Digitalisierung in die Hand nehmen: weg vom Papier, hin zu effizienteren Verfahren, Sparen von Ressourcen da, wo es möglich und nötig ist. Dieser neue Pakt für den Rechtsstaat ist mit den Ländern in Vorbereitung. Er kommt im Herbst. Es geht auch weiter mit den Verfahrensreformen: mit der Zivilprozessordnung, mit der Strafprozessordnung. Auch da wollen wir schneller werden, und auch da wollen wir die Justiz mit entlasten. Das wird helfen. Das wird nicht nur die Justiz spüren, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalt für Justiz und Verbraucherschutz ist ein kleiner, aber ein feiner Haushalt. Er deckt sich übrigens – um das den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern auch mal zu sagen – zu 65 Prozent durch eigene Einnahmen aus dem Patentamt, aus dem Bundesamt für Justiz. Wir sind also auch ein sehr kostengünstiger Haushalt. Wir werden die Justiz modernisieren. Wir werden Verbraucherinnen und Verbraucher schützen. Wir reformieren das Mietrecht. Wir stärken die Menschen und schützen sie vor Gewalt.
Ich freue mich auf die Beratungen und sage jetzt schon mal ganz herzlichen Dank. Die letzten waren hervorragend. Ich hoffe und bin sicher, auch die nächsten werden so gut sein.
Vielen Dank.