Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Hubig! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es gilt die Stärke des Rechts und nicht das Recht des Stärkeren. Nach dieser Prämisse ist unser Rechtsstaat aufgebaut, nach dieser Prämisse handeln und leben wir, wohl wissend, dass zur Stärke des Rechts auch die Durchsetzung und die Möglichkeit der Geltendmachung gehören. So beraten wir heute den Haushalt des Bundesministeriums für Recht und Verbraucherschutz, einen Etat, dessen Bedeutung größer nicht sein könnte, auch wenn er vom Volumen her der kleinste des Bundeshaushalts ist und zugleich im Verhältnis noch selbst die meisten Einnahmen generiert durch die wichtige Arbeit des Bundesamts für Justiz und des Patent- und Markenamtes.
Die Arbeit des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zeichnet sich insbesondere durch viele sehr kluge Köpfe aus; denn es handelt sich in weiten Teilen um einen Personalhaushalt. Darunter fallen unsere Bundesrichterinnen und Bundesrichter, die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Generalbundesanwalts, Beschäftigte des Ministeriums der nachgeordneten Behörden, die alle mit sehr viel Schaffenskraft und Herzblut den Rechtsstaat am Laufen halten. Deshalb möchte ich Ihnen, genauso wie allen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz, zunächst von dieser Stelle für Ihre sehr wichtige Arbeit danken, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Bedeutung dieser Arbeit ist für unser Zusammenleben enorm; denn unsere Demokratie und unser Rechtsstaat stehen in diesen Zeiten unter Druck. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir unseren Rechtsstaat stärken. Aus diesem Grund bin ich sehr froh, dass Sie, Frau Hubig, sich für einen neuen Pakt für den Rechtsstaat einsetzen, den wir auch in der Koalition verhandelt und vereinbart haben. Ich bin froh, dass Sie diesen jetzt vorgelegt haben und wir ihn umsetzen werden, um die Justiz auf Bundesebene, aber insbesondere auch in den Ländern in der Fläche zu stärken.
Wir werden diesen Pakt, bestehend aus drei Säulen, wie folgt angehen: erstens durch eine Reform der Verfahrensordnung, um diese auf die Höhe der Zeit zu bringen; zweitens durch die weitere Digitalisierung der Justiz, die auch für die Attraktivität und den Zugang der Justiz sehr wichtig ist; drittens durch weiteres Personal bei Richterinnen und Richtern, bei Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, um zu schnelleren Entscheidungen zu kommen. Gerade in Strafsachen ist das unglaublich wichtig. Und ja, die Verfahrenslast an unseren Gerichten ist sehr hoch. Hier müssen wir von unserer Seite aus den Richterinnen und Richtern unter die Arme greifen.
All das mag sich hier in so einer Rede sehr abstrakt anhören, aber es hängt unmittelbar mit dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat zusammen, mit dem Sicherheitsgefühl vor Ort. Denn wenn wir unsere Gerichte stärken, unsere Justiz zukunftsfähig machen, dann handeln wir im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Anhand eines besonderen Anliegens dieser Koalition lässt sich das auf mehreren Ebenen deutlich machen; das wurde schon angesprochen. Ein wichtiges Vorhaben dieser Koalition ist, Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Die Auswirkungen solcher Gewalt sind enorm. Mehrere Frauen werden jeden Tag von ihren Partnern belästigt und verletzt, mindestens jeden zweiten Tag werden Frauen in Deutschland durch ihren Partner oder Ex-Partner ermordet. Als Koalition sind wir uns sehr einig, dass wir ganz entschieden Gewalt gegen Frauen besser bekämpfen wollen. Deshalb bin ich froh, dass bereits im Sommer ein Entwurf für das Gewaltschutzgesetz vorgelegt worden ist. Damit werden wir ermöglichen, dass in Gewaltfällen künftig das Tragen einer Fußfessel bzw. eine elektronische Aufenthaltsüberwachung angeordnet werden kann, um zu verhindern, dass Täter sich unbemerkt Frauen nähern, und damit Frauen gewarnt und auch geschützt werden können, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Neben höheren Strafen und verpflichtenden Antigewalttrainings ist das eine wichtige Maßnahme, und ja, es werden auch noch weitere Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt folgen.
Konkret sind wir aber den Haushaltspolitikern sehr, sehr dankbar, dass sie in den Haushaltsverhandlungen zusätzlich 5 Millionen Euro für ein konkretes Programm festschreiben konnten, um Opfer von häuslicher Gewalt zu unterstützen, um sie zu stärken, um sie zu warnen und um ihnen zu sagen, wie sie dagegen vorgehen können.
Wenn wir über den Rechtsstaat und die Durchsetzung von Gerechtigkeit reden, sind das oft keine leichten Themen, aber es sind wichtige Themen, die viele Menschen ganz konkret, ganz individuell in unserem Land betreffen. Und diese Menschen müssen wir schützen. Das tun wir mit diesem Haushalt. Das tut die Justiz. Ich bitte um Zustimmung.
Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.