Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mit meiner Rede beginne, möchte ich doch noch etwas zu den Vorrednern der AfD, den Kollegen Jacobi und Fetsch, sagen. Das waren sehr aufschlussreiche Ausführungen von Ihnen zum Bundesverfassungsgericht, und ich kann nur sagen: Sie legen eine weitere Lunte, um dieses Land anzuzünden.
Sie delegitimieren jetzt schon das Bundesverfassungsgericht. Sie marschieren auf ein Verfassungsorgan. Ich kann Sie nur warnen, diesen Weg weiterzugehen.
In dieser Legislaturperiode setzen wir einen entscheidenden Schritt für mehr Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit, insbesondere im Bereich der Strafverfolgung. Denn für die Strafverfolgung brauchen wir eine starke Strafjustiz mit ausreichend Staatsanwälten und Richtern. Genau diese stellen wir in Zusammenarbeit mit den Ländern im Rahmen des Pakts für den Rechtsstaat sicher: mit rund 2 000 zusätzlichen Stellen für die Justiz, modernen Verfahrensordnungen und bereits im Bundeshaushalt 2026 eingestellten 100 Millionen Euro für die Digitalisierung.
Doch die personelle Stärkung der Justiz der Länder allein genügt nicht. Die Kriminalität bekämpfen wir, indem wir Kriminelle aburteilen. Bevor wir aber zu Strafurteilen kommen, müssen wir zu Anklagen kommen. Wir müssen der Strafverfolgung das richtige Werkzeug zur Verfügung stellen. Deshalb geben wir den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten die Ermittlungsinstrumente an die Hand, die dem 21. Jahrhundert gerecht werden.
Denn die Kriminalität verlagert sich in den letzten Jahren zunehmend ins Internet. Zwar ist das Internet längst kein rechtsfreier Raum mehr, aber für viele Täter bleibt es ein Ort, an dem Täter unbehelligt bleiben. Der organisierte Verkauf von Drogen, die Planung terroristischer Taten oder die Verbreitung pornografischer Aufnahmen, die den Missbrauch von Kindern zeigen: In all diesen Szenarien stellt die IP-Adresse des Täters häufig die einzige Spur für die Strafverfolgungsbehörden dar. Ohne die gespeicherte IP-Adresse läuft die Ermittlung ins Leere. Die Opfer fühlen sich im Stich gelassen, die Täter machen unbeirrt weiter.
Das Bundeskriminalamt erwartet bei einer Speicherpflicht von IP-Adressen, dass die Aufklärungsquote infolge von NCMEC-Hinweisen auf Kindesmissbrauch von derzeit 40 Prozent auf über 90 Prozent steigen wird. Das ist mehr als eine Verdoppelung der Anzahl aufgeklärter Taten. Das sind aber nicht einfach nur Zahlen, das sind Schicksale, das sind Kinderleben, die dadurch mehr Gerechtigkeit und Schutz vor Missbrauch erfahren. Allen Kritikern, die sich einer Speicherung von IP-Adressen verwehren, kann ich immer nur und immer wieder entgegnen: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz, darf nicht zum Schutz von Pädophilen verkommen.
Deswegen, sehr geehrte Frau Ministerin Hubig, freue ich mich sehr darauf, dass Sie den angekündigten Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen aus Ihrem Haushalt zeitnah vorlegen und dass wir dann daran gemeinsam arbeiten werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf Folgendes hinweisen: Auch wenn der Einzelplan 07, wie wir heute schon mehrmals gehört haben, der kleinste Posten der Bundesministerien im Bundeshaushalt ist, steckt in ihm viel Kraft. Denn der größte Ausgabenpunkt betrifft das Personal. Da ist richtig Manpower im BMJV für gute und zügige Gesetzgebungsarbeit finanziell gesichert.
Das betrifft nicht nur das drängende Thema der IP-Adressen-Speicherung. Ermittlungsbefugnisse wie die Funkzellenabfrage oder die Telekommunikationsüberwachung werden wir ausweiten, gerade um bei der Organisierten Kriminalität wieder vor die Lage zu kommen.
Strafverfolgung im 21. Jahrhundert heißt natürlich auch KI. Es geht dabei nicht um den strafenden Robo-Judge, es geht darum, dass Sicherheitsbehörden die gleiche automatisierte Datenanalyse positiv nutzen können müssen wie private Unternehmen. Die Software von Palantir nimmt gerade diese automatisierte Datenanalyse vor und beschleunigt dadurch die Polizeiarbeit. Insofern unterstütze ich die Prüfung und auch den Einsatz im Rahmen verfassungsmäßiger Parameter vollends,
solange es keine vergleichbare Software aus einem deutschen oder EU-Unternehmen auf dem Markt gibt.
Eine Abschlussbewertung noch zum Einzelplan 07: Der Etat des Generalbundesanwalts liegt 2026 um 5,2 Millionen Euro höher als im laufenden Jahr. Er wird damit kraftvoll fortgeführt. Ich verbinde das mit einem Dank an den Generalbundesanwalt, die Bundesanwältinnen und Bundesanwälte, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Bundes. Sie sorgen jeden Tag auf ausgezeichnete Weise für unsere Sicherheit. Dass wir sie weiterhin gut ausgestattet sehen, ist richtig, aber auch das Mindeste, was wir tun können.
Es sollte also – ich komme zum Schluss – insgesamt klar geworden sein: Ich freue mich auf mehr Law and Order in dieser Legislaturperiode.
Danke.