Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Monaten erleben wir in Deutschland eine ganz besondere Inszenierung,
eine Inszenierung von CDU und CSU, die unter dem Motto steht: Wir versuchen, den Leuten eine Migrationswende zu verkaufen, die es gar nicht gibt.
Und eine besonders bedrückende Episode dieser Inszenierung erleben wir heute. Die Union will uns alle glauben machen, sie drehe die von der Ampel beschlossene, für Deutschland fatale Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes zurück. In Wirklichkeit lässt sie diese Reform gerade in weiten Teilen bewusst bestehen.
Anspruch auf Einbürgerung schon nach fünf Jahren statt wie zuvor nach acht: bleibt bestehen. Generelle Hinnahme der doppelten bzw. mehrfachen Staatsbürgerschaft: bleibt bestehen.
Wegfall des Einbürgerungserfordernisses der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“: bleibt bestehen. Lediglich die Möglichkeit der Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen, die in der Praxis keine Rolle gespielt hat, soll heute abgeschafft werden – eine Korrektur, die zum Beispiel im einbürgerungsfreudigen Berlin gerade einmal 1 Prozent aller Einbürgerungen betrifft, eine lediglich kosmetische Korrektur, die eine Öffentlichkeit beruhigen soll, die diese Politik längst satthat.
Was wir in Wirklichkeit brauchen, ist ein komplettes Umsteuern im Recht der Staatsangehörigkeit. Der Philosoph Odo Marquard hat einmal gesagt: „Zukunft braucht Herkunft“. Dieses Prinzip ist auch für den Zugang zu unserer Staatsbürgerschaft zentral. Staatsbürgerschaft ist mehr als ein Verwaltungsakt. Sie verlangt ein tiefes Verständnis von und ein bewusstes Bekenntnis zu der geschichtlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Herkunft unseres Landes.
Deshalb sind hohe Hürden beim Erwerb der Staatsbürgerschaft keine Ausgrenzung, sondern Voraussetzung für die Stabilität unseres Gemeinwesens. Denn echte Zugehörigkeit entsteht nicht über Nacht, sondern in einem langen Prozess und als Ergebnis einer persönlichen Leistung. Daraus ergeben sich Konsequenzen für eine wirklich notwendige Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Auf einige will ich kurz eingehen.
Erstens. Wir brauchen eine Abkehr vom derzeitigen Einbürgerungsautomatismus. Die Staatsbürgerschaft darf kein Rechtsanspruch sein; sie darf nicht ersessen werden. Sie muss Ausdruck staatlicher Souveränität bleiben.
Deshalb ist die Anspruchseinbürgerung zugunsten einer generellen Ermessenseinbürgerung zu streichen.
Zweitens. Der Doppelpass muss wieder die absolute Ausnahme sein. Wir wollen keine doppelten Loyalitäten.
Ausländer, die Deutsche werden wollen, zeigen ihre Loyalität zu unserer Nation, indem sie ihre alte Staatsbürgerschaft aufgeben.
Drittens. Schon der Philosoph Johann Gottfried Herder wusste um die zentrale Stellung der Sprache für die nationale Identität. Darum muss gelten: Nachgewiesene gute Sprachkenntnisse in Wort und Schrift sind unabdingbar für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend festhalten: Deutschland schuldet niemandem die Staatsbürgerschaft; aber Deutschland schuldet seinen Bürgern ein Staatsangehörigkeitsrecht, das die Staatsbürgerschaft als hohes Gut bewahrt und nicht entwertet.
Danke schön.
Das Wort hat nun die Abgeordnete Sonja Eichwede für die SPD-Fraktion.