Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die doppelte Staatsangehörigkeit ist ein Gewinn für unser Land. Sie stärkt Deutschland als Einwanderungsland. Durch sie haben wir nach vielen Jahrzehnten die Lebensleistung und das Engagement vieler Menschen anerkannt. Das ist wichtig; denn sie haben häufig schon viele Jahre zum Erfolg unseres Landes beigetragen.
Mit dem heutigen Beschluss erkennen alle demokratischen Fraktionen, erkennen beide Partner der Regierungskoalition die doppelte Staatsangehörigkeit an. Das befriedet einen langen politischen Konflikt, eine lange politische Diskussion. Das ist ein wichtiges Ergebnis dieser Koalition, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Vielfalt und unterschiedliche Wurzeln gehören selbstverständlich zu unserer Gesellschaft, und sie bereichern unsere Gesellschaft. Dies ist ein bedeutendes und wichtiges Signal an alle Personen mit Migrationsgeschichte in diesem Land.
Personen, die in Deutschland leben, die in Deutschland arbeiten, die gut integriert sind, können nach fünf Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Das ist nicht nur menschlich und gesellschaftlich ein Gewinn und richtig; es ist auch gut für den Standort Deutschland. Denn wer in Zeiten des Fachkräftemangels um die klügsten Köpfe dieser Welt wirbt, muss ihnen eine Perspektive bieten: die Chance, in absehbarer Zeit voll und ganz Teil unserer Gesellschaft zu werden, neue Wurzeln zu schlagen, ohne auf ihre alten Wurzeln verzichten zu müssen, ohne einen Teil ihrer Identität aufgeben zu müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ja, mit der heutigen Reform entfällt die Möglichkeit der sehr schnellen Einbürgerung nach drei Jahren. Aber wenn wir uns die Zahlen dazu, in welchem Ausmaß diese Regelung genutzt worden ist, angucken, stellen wir fest: Sie wurde kaum genutzt. In meinem Heimatbundesland Brandenburg handelt es sich um einen Fall. In Niedersachsen wissen wir von vier Fällen, in Baden-Württemberg von 16. Die Liste lässt sich mit den sehr geringen Zahlen der anderen 13 Länder weiterführen.
Auch in Berlin, wo es mehr Einbürgerungen gab, erhielten nur etwa 1,5 Prozent der Eingebürgerten die Staatsbürgerschaft bereits nach drei Jahren. Das zeigt: Die Möglichkeit der Verkürzung der Frist auf drei Jahre war nicht der zentrale Hebel der wichtigen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Die Einführung der doppelten Staatsangehörigkeit war es schon. Sie war ein wichtiger Schritt. Er wird mit der heutigen Entscheidung auch bestätigt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Menschen, die zu uns kommen, hier arbeiten, ihre Steuern zahlen, Verantwortung übernehmen und häufig ehrenamtlich engagiert sind, tragen maßgeblich zum Erfolg unseres Landes und unserer Gesellschaft bei – ein Land, das modern und weltoffen ist, ein Land, das auch diese Menschen mitgestalten sollen. Ohne auf ihre alten Wurzeln zu verzichten, sollen sie neue schlagen können. Das bestätigen wir mit dem heutigen Beschluss. Deshalb werbe ich um Zustimmung.
Vielen Dank.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Abgeordnete Filiz Polat das Wort.