Sehr geehrter Herr Kollege Meiser, es ist zunächst einmal so: Sowohl Renten- wie auch Pensionsansprüche sind eigentumsgleich, und insofern ist alles, was erworben wird, auch nicht durch eine staatliche Entscheidung in einem Rechtsstaat wieder zurückzunehmen. Das bedeutet, dass Sie solche weitreichenden Entscheidungen immer nur in die Zukunft gerichtet treffen könnten.
Aber auch in die Zukunft gerichtet gilt, dass wir Reformmaßnahmen ins Werk setzen müssen, die insgesamt dazu führen, dass die Herausforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben, auf mehr als nur eine Generation verteilt werden. Das sind wir den jungen Menschen in unserem Land schuldig. Wenn Sie die Bemessungsgrundlage erweitern, also mehr Menschen in die Rentenversicherung einbezahlen lassen – beispielsweise Beamte, Freiberufler und andere, die eigene Versorgungswerke haben –, dann bedeutet das eben auch, dass sie im gleichen Volumen, wie sie einbezahlt haben, nach dem Äquivalenzprinzip auch wieder Geld aus dieser Kasse herausbekommen. Deswegen haben Sie die grundsätzlichen Probleme damit nicht gelöst.
Wir kommen jetzt zur letzten Fragestellung in dieser Regierungsbefragung. Herr Dr. Grau, bitte.