Das Innenministerium hat die europäischen Asylrichtlinien nach GEAS umgesetzt. Das, was Sie ansprechen, ist exakt der Wortlaut, der in der Richtlinie steht, und zu dessen Umsetzung Deutschland verpflichtet ist. Mir war in dem Beratungsverfahren wichtig – und das haben wir auch tatsächlich geschafft –, darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche als vulnerable Gruppen besonders geschützt sind. Das bedeutet auch, dass eine Inhaftnahme nur unter ganz engen Voraussetzungen erfolgen kann: wenn spezifische Mitwirkungspflichten nicht berücksichtigt werden, wenn eine Gefahr für Leib und Leben von den betreffenden Personen ausgeht. Vater, Mutter und Kinder, also Familien, können nicht in Haftanstalten untergebracht werden. Es geht vielmehr darum, sie adäquat unterzubringen, ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Das Recht auf Bildung muss dabei für Kinder und Jugendliche weiterhin berücksichtigt werden. Es gibt auch einen Anspruch darauf, Freizeitangebote wahrnehmen zu können. Das heißt: Die Richtlinie muss umgesetzt werden. Dabei haben wir die Möglichkeit, den Schutz von Kindern, von Jugendlichen zu gewährleisten, maximal ausgedehnt.