Schön, dass ich noch drankomme. – Frau Ministerin, Sie stehen gerade. Ich wollte Sie noch etwas fragen. Es gibt ein Zitat von Ihnen vom 11. Juli 2025; das war der Tag, an dem die Bundesverfassungsrichterwahl gescheitert ist. Da haben Sie sich gegenüber der „Rheinischen Post geäußert – ich zitiere –:
„Das Amt eines Richters oder einer Richterin am Bundesverfassungsgericht ist eines der höchsten Ämter in diesem Staat.“
Völlig korrekt. Dagegen kann man nichts sagen. Aber jetzt kommt es:
„Für die Besetzung gibt es ein etabliertes Verfahren, das sich jahrzehntelang bewährt hat. Das Verfahren wurde ohne Not beschädigt, und beschädigt wurde auch eine sehr gute Kandidatin […].“
Das Verfahren, das Sie da ansprechen, ist, dass die Altparteien das Bundesverfassungsgericht unter sich aufgeteilt haben, also pro Senat dreimal CDU/CSU, dreimal SPD, einmal Grüne, einmal Linke. Wie finden Sie das Verfahren, und halten Sie dieses Verfahren, also sich das Bundesverfassungsgericht zur Beute zu machen als Parteien, wirklich für allzu schützenswert?