Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vermutlich erinnern sich noch viele von Ihnen an ihre Zeit als Wehrpflichtiger oder vielleicht als Zeitsoldat und insbesondere an die wunderbare, manchmal recht kurzweilige Ausbildung zum Wachsoldaten. Ich erinnere mich jedenfalls ganz gut an diese Zeit und insbesondere an die Ausbildung, aber auch daran, dass ich mich damals fragte: Warum habe ich eigentlich diese Ausbildung gemacht, und welche Bedrohungssituation erfahre ich denn eigentlich wirklich?
Jedenfalls war es in meiner Kaserne in Bayern Anfang der 2000er-Jahre recht ruhig. Passiert ist irgendwie nie etwas. Die Lektionen über den physischen Schutz, die wir im Rahmen dieser Ausbildung bekamen, nämlich physischen Schutz von Objekten in Kasernen und drumherum in Deutschland, erschienen uns jungen Leuten damals, vorsichtig gesagt, ziemlich weit hergeholt. Das ist nun etwas mehr als 20 Jahre her, und heute gehören diese Themen zu den Hauptprioritäten unseres Staates.
Tägliche Cyberangriffe und Drohnenüberflüge in ganz Europa zeigen uns schonungslos nicht nur die Bedrohung auf, sondern auch die deutschen und europäischen Defizite bei der Sicherheit. In der vernetzten Gesellschaft nimmt dabei der Unterschied zwischen Cyberraum und echter Welt immer weiter ab. Dieser Entwicklung wird unsere Koalition nun mit dem KRITIS-Dachgesetz gerecht. Der Gesetzgeber kann dabei nicht jedes Szenario antizipieren. Deshalb regeln wir mit dem breiten All-Gefahren-Ansatz den gesetzlichen Überbau:
Wir verpflichten die KRITIS-Betreiber zum Schutz ihrer Anlagen, insbesondere gegen physische Schäden.
Es werden deutschlandweit Mindeststandards für die Sparten erarbeitet, die für Staat und Bürger von ganz besonderer Bedeutung sind, nämlich beispielsweise Energie, Wasser, Verwaltung und digitale Infrastruktur.
Der hier eingebrachte Entwurf nimmt klugerweise eben keine Detailregelung vor. Stattdessen räumt er Expertinnen und Experten sowie den Betreibern der Anlagen die Möglichkeit ein, eigene Vorschläge zu erarbeiten, die von den staatlichen Fachbehörden geprüft werden. Mit dieser Fachexpertise schaffen wir gesamtwirtschaftliche und gesamtstaatliche Resilienz; denn nur eine widerstandsfähige Infrastruktur garantiert die Versorgungssicherheit unserer Bevölkerung. Deutschland steht dabei mit diesem Vorhaben nicht allein da. In ganz Europa werden auf Basis der CER-Richtlinie ähnliche Gesetzesprojekte umgesetzt.
Ich möchte noch etwas Wichtiges hinzufügen; denn nicht alle denkbaren Szenarien sind militärischer Natur oder werden absichtlich herbeigeführt. Die meisten sind es nämlich tatsächlich nicht. Denken Sie nur an Unfälle oder an den Bagger, der manchmal einfach an der falschen Stelle buddelt, ebenso an Naturkatastrophen wie Fluten oder gar Erdbeben. Das sind Szenarien, auf die wir uns jetzt vorbereiten können, ja müssen, um die Folgen abzumildern. Denn in einer Ernstsituation – wenn wir uns mal ehrlich machen – ist es doch egal, welchen Ursprungs diese Szenarien sind. Unsere Rettungskräfte müssen sich auf uns verlassen können und wollen auf eine gute Vorbereitung zurückgreifen können.
Deutschland hat bisher zu oft nur problemorientiert gehandelt. Das heißt, wir sind Probleme meist dann angegangen, wenn die Probleme bereits aufgetreten waren. Und diese Denkweise, meine Damen und Herren, ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Sie ist aus der Zeit gefallen, sie ist zu langsam, sie ist zu passiv. Es ist ein wenig so wie beim Zahnarzt: Wir gehen immer dann hin, wenn es wehtut, wenn es eigentlich zu spät ist oder es danach einfach richtig teuer wird. Wir müssen als Gesetzgeber deswegen jetzt klug vorgehen. Wir müssen dieses Gesetz gut machen, und, meine Kolleginnen und Kollegen, das werden wir tun.
Mit dem KRITIS-Dachgesetz entscheidet sich unsere Koalition heute dafür, die Sicherheit der deutschen Infrastruktur aktiv voranzubringen.
Vielen Dank.