Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte AfD-Kolleginnen und -kollegen, ich habe keine Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf von Ihnen erhalten, keine Lösungsvorschläge, nichts.
Zumal: Das meiste, was Sie gerade gesagt haben, stimmte gar nicht.
Zunächst möchte ich mich ganz ausdrücklich bei meinen Kolleginnen von der CDU und der CSU – bei Frau Borchardt, Frau Zeulner und Frau Janssen – sowie beim Parlamentarischen Staatssekretär Herrn Dr. Kippels für die wirklich tolle und kollegiale Zusammenarbeit bedanken. Das war echte Teamarbeit!
Ebenso möchte ich mich bei den Grünen bedanken, die mit ihren Änderungsanträgen dazu beigetragen haben, dass wir einiges geändert haben. Danke schön.
Heute möchten wir ein Gesetz verabschieden, das zusammen mit unserem Pflegestudiumstärkungsgesetz und dem Pflegefachassistenzgesetz einen Dreiklang bildet, der die Profession Pflege einen deutlichen Schritt nach vorne bringt. Sowohl im akademischen als auch im Assistenzbereich und jetzt auch bei den Fachkräften schaffen wir Rechtssicherheit, bundesweit einheitliche Standards und erweiterte Kompetenzen. All das wird sich positiv auf das Berufsbild auswirken und in der Versorgung auch ankommen.
Wir stehen heute vor der Abstimmung über ein Gesetz, das nicht nur die Kompetenzen von Pflegefachpersonen erweitert, sondern auch sensible Strukturen der pflegerischen Versorgung nachhaltig stärkt. Ein zentrales Element dieses Gesetzes ist die Erweiterung der heilkundlichen Befugnisse von Pflegefachpersonen. Pflegefachpersonen dürfen künftig eigenverantwortlich Leistungen erbringen, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren, und zwar im Rahmen klar definierter Leistungskataloge, die von der gemeinsamen Selbstverwaltung unter Beteiligung der Pflegeberufsverbände festgelegt werden. Dazu gehören insbesondere Aufgaben in der Wundversorgung, bei Diabetes und in der Demenzpflege. Endlich – endlich! – dürfen Pflegefachkräfte das tun, was sie sowieso schon können.
Diese Befugnisse knüpfen an Qualifikationen an, die in der dreijährigen Ausbildung oder im Pflegestudium vermittelt werden, und können künftig durch bundeseinheitlich anerkannte Weiterbildung erweitert werden, damit Qualifikation und Verantwortung zusammenfallen.
Es geht dabei ausdrücklich nicht um Abgrenzung, sondern um Zusammenarbeit, um kürzere Wege, klare Zuständigkeiten und eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Damit diese erweiterten Befugnisse verantwortungsvoll umgesetzt werden, gelten klare Rahmenbedingungen. Mit den neuen Regelungen zu den gemeinschaftlichen Wohnformen schaffen wir eine rechtssichere Grundlage für ein neues Versorgungsmodell. Ich war hier, zugegeben, anfangs sehr skeptisch.
Ich war eigentlich dagegen,
möchte aber Innovationen für die Zukunft nicht entgegenstehen.
Die sogenannten stambulanten Strukturen verbinden die Vorteile von stationärer und ambulanter Pflege. Sie ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben in Gemeinschaft mit professioneller Unterstützung. Wichtig ist: Die Teilnahme ist freiwillig. Ambulante Dienste können teilnehmen, müssen es aber nicht. Gleichzeitig dürfen stationäre Träger über zugelassene ambulante Einheiten einsteigen. So entstehen faire Bedingungen und neue Entwicklungsmöglichkeiten ohne Qualitätsabstriche; denn alle neuen Wohnformen werden wissenschaftlich begleitet. Durch die Verlängerung der Evaluationsfrist auf drei Jahre stellen wir sicher, dass Erfahrungen gründlich ausgewertet werden, bevor weitere Schritte folgen. Innovationen ja, aber mit Augenmaß und klaren Qualitätsvorgaben!
Außerdem haben wir zusammen erreicht, dass die Regelungen zur Personal- und Organisationsentwicklung praxisnäher gefasst werden. Das entlastet die Einrichtungen spürbar, ohne dass der Anspruch auf Qualität verloren geht. Die bisherige Pflicht entfällt, doch wir beobachten wissenschaftlich, wie sich freiwillige Entwicklungsmaßnahmen in der Praxis bewähren.
Das ist Bürokratieabbau mit Verantwortung: weniger Aufwand, aber kein Blindflug. – Oh, ich muss mich beeilen.
Medizinischer Dienst und Heimaufsicht sollen künftig enger zusammenarbeiten, Doppelprüfungen vermeiden und Prüfungen rechtzeitig ankündigen. Einrichtungen, die ein hohes Qualitätsniveau nachweisen, werden künftig nur noch alle zwei Jahre geprüft – ein klares Signal des Vertrauens.
Ja, und ein Signal von mir.
Ja, ich weiß. Scheiße!
Oh! Es sind Jugendliche im Raum.
Tut mir leid.
Frau Kollegin Moll.
Das andere sage ich gleich noch mal. So!
Danke.
Ich darf Simone Fischer von Bündnis 90/Die Grünen das Wort erteilen.