Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie die Kurzintervention zulassen. – Ich hatte mich beim Kollegen Schwartze und jetzt bei Kollegin Borchardt zu Wort gemeldet, weil ich Sie auf Folgendes aufmerksam machen möchte. Sie sprechen ja davon, es brauche größere Reformen. Ich frage mich: Warum machen Sie das nicht? Sie regieren.
Ich will auf eine Problemlage gezielt hinweisen: Wir haben eine steigende Zahl von Menschen, die wegen seelischer Krisen, seelischer Erkrankung einen Hilfebedarf entwickeln. Das aktuelle Versorgungssystem kann diesem Hilfebedarf nicht mehr ausreichend Rechnung tragen. Um für die Zukunft die psychotherapeutische Versorgung zu sichern, werden wir die Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die nach den Regelungen des neuen Gesetzes studiert und den Abschluss gemacht haben, benötigen. Das heißt, wir müssen dringend und zwingend die Finanzierung der Weiterbildung absichern.
In einem zusätzlichen Änderungsantrag zu diesem Gesetz haben Sie immerhin untergebracht, dass die Weiterbildungsinstitute direkt mit den Kassen abrechnen können. Das ist richtig. Aber Sie machen einen entscheidenden Fehler: Sie schließen nämlich die Finanzierung der Supervision und der Theorievermittlung aus. Damit zementieren Sie die Unterfinanzierung dieser Ausbildungsinstitute, und das gefährdet die psychotherapeutische Versorgung der Zukunft. Und das ist einfach schlecht. Da muss sich was ändern.
Ich frage Sie: Was sind Ihre Pläne für die Zukunft? Kollege Schwartze hat ja was angedeutet; ich würde das gerne wissen. Wir können es uns nicht leisten, die Psychotherapeutinnen und -therapeuten der Zukunft weiter im Regen stehen zu lassen.