Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Pflege; denn heute beraten wir abschließend das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das BEEP. Dieses Gesetz bringt spürbare Entlastung für die Pflegekräfte, es stärkt ihre Handlungsspielräume und reduziert dokumentarische Lasten. Das ist richtig, notwendig und war längst überfällig.
Mein Dank gilt an dieser Stelle insbesondere meiner Kollegin Claudia Moll, die dieses Projekt mit großem Engagement, wie wir vorhin hören konnten, vorangetrieben hat, aber auch den Kolleginnen der Union Borchardt, Janssen und Zeulner – herzlichen Dank für die Zusammenarbeit – sowie dem Staatssekretär für die Kommunikation bei den Berichterstattergesprächen.
Ich möchte heute jedoch auf den finanzpolitischen Teil eingehen, weil er vorhin gerade Thema gewesen ist. Wir stehen im kommenden Jahr vor einem Defizit von rund 2 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses Defizit ist keine Frage politischer Versäumnisse,
sondern eine Folge eines anhaltenden und ungebremsten Ausgabenanstiegs in nahezu allen Leistungsbereichen: ambulant, stationär, bei Arznei- und Heilmitteln. Das ist die Realität, der wir uns stellen müssen. Um Beitragserhöhungen zu vermeiden und damit unser Versprechen aus dem Koalitionsausschuss einzuhalten, die Lohnnebenkosten stabil zu halten und den Faktor Arbeit nicht weiter zu belasten, haben wir drei Maßnahmen in diesem Gesetz vereinbart, mit denen wir im Jahr 2026 rund 2 Milliarden Euro einsparen wollen: erstens Begrenzung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen, zweitens die Reduzierung der Mittel des Innovationsfonds und drittens das Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel im Krankenhausbereich. Und hier müssen wir ehrlich sein: Ja, die 1,8 Milliarden Euro an Einsparungen kommen alleine aus dem sogenannten stationären Bereich. Für meine Fraktion hätte ich mir eine gleichmäßigere Verteilung auf mehrere Schultern gewünscht, und zwar dort, wo die Ausgabendynamiken tatsächlich entstehen: im stationären Bereich, aber auch in der fachärztlichen Versorgung durch die überfällige Bereinigung extrabudgetärer Zuschläge und bei der pharmazeutischen Industrie durch eine maßvolle Erhöhung des Herstellerabschlags. Wir äußern an dieser Stelle ausdrücklich auch unsere Befürchtung: Wenn wir diese Lasten nicht gerechter verteilen, dann werden notwendige Reformschritte in den kommenden Monaten deutlich schwieriger. Wir dürfen nicht die falschen Anreize setzen. Wir müssen den anhaltenden Ausgabenanstieg in allen Bereichen entschieden adressieren. Sonst berauben wir uns unnötig wirksamer Problemlösungskompetenzen.
Hinzu kommt: Die Beitragszahlerinnen und -zahler sind bereits in erhebliche Vorleistung getreten. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt aktuell bei historisch hohen 2,9 Prozent. Viele Kassen haben bereits erhöht, weitere Erhöhungen könnten drohen. Die Menschen tragen das System, sie dürfen nicht erneut belastet werden. Wenn wir sozialpolitisch glaubwürdig bleiben wollen, dann müssen wir sagen: Der Faktor Arbeit darf nicht weiter verteuert werden; denn Deutschland braucht wirtschaftliche Stabilität, Planungssicherheit in Betrieben und Zuversicht bei den Beschäftigten. Deshalb bleibt unser Auftrag weiterhin klar: Wir stabilisieren mit diesem Gesetz zunächst kurzfristig. Wir liefern allerdings auch strukturelle Antworten mit der Krankenhaus-, aber auch mit der nun anstehenden Notfallreform. Strukturelle Antworten müssen aber auch durch die Finanzkommission im Frühjahr kommen. Diese Antworten müssen die Lasten fair und systemgerecht auf alle Akteure im Gesundheitswesen verteilen. Solidarität bedeutet schließlich gemeinsame Verantwortung.
Ich komme zum Schluss. Dieses Gesetz ist Ausdruck verantwortungsvoller Politik. Wir stabilisieren, weil es geboten ist, wir entlasten, wo es nötig ist, wir strukturieren, wo es sinnvoll ist, und wir stärken jene, die unser Gesundheitssystem Tag für Tag tragen mit Herz, Können und Ausdauer, die Pflegekräfte in unserem Land, aus Respekt und Anerkennung.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die abschließende Rednerin in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Katrin Staffler.