Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Balten, über Ihre sogenannte Kehrtwende werden wir morgen reden. Es steht ja ein Antrag von Ihnen auf der Tagesordnung. Da habe ich dann ein bisschen mehr Zeit, darauf einzugehen.
Ich will lieber zum Thema reden. Das hier vorliegende Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz, wie es dann neu heißt, ist wahrscheinlich – ich mutmaße das mal – für die wenigsten im Saal eine Herzensangelegenheit. Aber es ist auf jeden Fall – und das ist viel wichtiger – eine klimapolitische und industriepolitische Notwendigkeit. Deswegen machen wir das hier heute.
Wir wollen und wir werden damit einen Weg für bestimmte Industriezweige ebnen. Wir wollen damit Wertschöpfung im Land erhalten und Arbeitsplätze sichern. Deswegen ist es notwendig, diese Gesetzesänderung heute zu beschließen.
Wie kommt das? Die klimapolitische Notwendigkeit kommt aus dem Erfordernis, CO2-Emissionen zu vermeiden, auch da, wo es nicht auf anderem Wege geht als durch Abscheidung und Speicherung. Wir wollen auch da den Weg ebnen – das betrifft vor allen Dingen die Komponenten Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Produktion im Land –, wo es sehr schwer ist, die Prozesse ohne Abscheidung zu dekarbonisieren, wo es rein technisch vielleicht möglich wäre, aber eben nur mit sehr großem Aufwand.
Was machen wir mit dieser Gesetzesänderung möglich? Wir machen zwei Dinge möglich. Wir machen zuerst einmal den Pipelinetransport, den leitungsgebundenen Transport möglich. Andere Transportwege werden woanders geregelt. Und wir machen die dauerhafte Speicherung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone möglich, das heißt in der deutschen Nordsee, und im Festlandsockel ebenfalls, also in diesem kleinen Teil der deutschen Nordsee.
Wir schaffen auch – das sei noch erwähnt – eine Opt-in-Option – so nennen wir das – bzw. eine Opt-in-Klausel für die Bundesländer zur sogenannten Onshore-Speicherung, also zur Speicherung auf dem Land. Wir werden sehen, ob sie genutzt wird. Aber sie gibt den Bundesländern immerhin die Möglichkeit, durch eigene Gesetzgebung tätig zu werden, wenn sie das denn für richtig erachten.
Wir haben dabei nicht die Sicherheitsstandards für Umwelt und Meer vernachlässigt. Die Punkte, die im Gesetz bereits enthalten sind, etwa die Ausnahme für Meeresschutzgebiete mit einer 8-Kilometer-Schutzzone, haben wir noch mal mit einem Parlamentsvorbehalt im Falle von notwendigen Änderungen versehen. Wir haben den Trinkwasserschutz onshore noch einmal einvernehmlich gestärkt. Wir haben für mehr Klarheit bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gesorgt. Wir haben den insgesamt sehr ausgereiften Gesetzentwurf der Bundesregierung an diesen Stellen also noch mal nachgeschärft. Sie finden das in dem vorliegenden Änderungsantrag.
An dieser Stelle einen herzlichen Dank an das Bundesministerium für diesen Gesetzentwurf, ein herzliches Dankeschön an unseren Koalitionspartner, an die Kollegen Kappe und Kuban für die, wie ich auch sagen würde, zielorientierten, konstruktiven, aber natürlich durchaus streitigen Diskussionen; so ist das eben im Leben. So liegt Ihnen dieser Gesetzentwurf vor, für den ich an dieser Stelle schon mal herzlich um Zustimmung bitte.
Ich will noch ein paar zusätzliche Anmerkungen machen:
Erster Punkt. Das Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz ist nur ein erster Schritt – in mehrfacher Hinsicht. Wir müssen auch den Weg für den möglichen Export von CO2 ebnen. Dazu ist ein Gesetzentwurf zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes auf dem Weg, dazu ist die Ratifizierung der Änderung von Artikel 6 des Londoner Protokolls auf dem Weg.
Aber es muss weitergehen im Sinne einer Carbon-Management-Strategie – das klang gerade schon an – oder – ich schaue mal zum Kollegen Dr. Gebhart – auch im Sinne einer umfassenden oder zumindest umfassenderen Strategie, wie wir eine Kreislaufwirtschaft im Bereich des Kohlenstoffs auf den Weg bringen; denn unsere Industrie braucht ganz dringend Kohlenstoff, und zwar in großen Mengen. Wie wir das nach dem Auslaufen der fossilen Kohlenstoffversorgung hinbekommen, das wird ein Punkt sein.
Zweiter Punkt: die sogenannten und immer wieder diskutierten Lock-in-Effekte. Das Risiko für Lock-in-Effekte besteht. Die Frage ist, wie man es bewertet und welchen Einfluss dieses Gesetz darauf hat. Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass diese Technologie eine sehr teure Technologie ist.
Dazu mal zwei Zahlen: Die Stadtwerke München bauen eine Müllverbrennungsanlage; Kostenpunkt: 2 Milliarden Euro. Und sie planen dazu eine Abscheidungsanlage; Kostenpunkt: 500 Millionen Euro. Schon daran sieht man, dass das keine Technologie ist, die jetzt leichtfertig in Gänze ausgerollt werden wird. Es wird sehr wohl zu überlegen sein: Wo macht sie Sinn? Wo ist der Umstieg auf andere klimaneutrale Technologien sinnvoller? Das wird dazu führen, dass diese Technologie vor allen Dingen – und so haben wir uns verständigt – bei den unvermeidbaren Emissionen und bei den sehr schwer vermeidbaren Emissionen voraussichtlich zum Einsatz kommen wird.
Ich will noch eine Bemerkung zu den sogenannten natürlichen Senken machen. Das ist nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs, aber es gehört natürlich dazu. Und es wird immer wieder einmal die Forderung erhoben, CCS – das ist die Abkürzung – doch sein zu lassen und stattdessen die natürlichen Senken zu fördern. Wir sind leider gemeinsam nicht in der Situation, wo wir uns ein Entweder-oder leisten können. Wir brauchen definitiv das Sowohl-als-auch. Dafür zwei Argumente:
Erstens. Wir sind bei den natürlichen Senken nicht so weit, dass wir im erforderlichen Umfang technologisch sicher und auf Dauer CO2-Emissionen reduzieren oder ausgleichen können. Das wird nicht funktionieren.
Zweitens. Wir erleben jetzt, wie die natürlichen Ökosysteme sogar in die Grätsche gehen und von der Senke zur Quelle werden.
Das heißt, die Hoffnung, in absehbarer Zeit Emissionen zurückführen und auf diesem Wege einspeichern zu können, –
Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.
– wird sich leider nicht erfüllen. Wir machen also das Sowohl-als-auch. Das ist der richtige Weg.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Zeit für die namentliche Abstimmung ist gleich vorbei. Ich werde nach dem nächsten Redner die namentliche Abstimmung schließen. Wer seine Stimme noch nicht abgegeben hat, der hat jetzt noch drei Minuten Zeit.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Michael Kellner.