Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Innovation braucht Verlässlichkeit. Der Klimawandel ist als eine wesentliche Herausforderung erkannt, zumindest in weiten Teilen dieses Hauses. Und die Frage ist: Wie begegnen wir dieser Herausforderung? Deutschland ist ein Land der Innovationen, und so sollten wir dem auch begegnen. Deswegen beraten wir hier heute in erster Lesung die Novellierung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes. Wir entwickeln es weiter zum Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetz, und genau darum geht es.
Ganz konkret: Ingenieurinnen und Ingenieure haben Technologien entwickelt, um CO2 gewissermaßen einzufangen – Carbon Capture – und es dann entweder zu nutzen – Utilisation – oder zu speichern, Storage. Diese CCU- und CCS-Technologien werden einen wesentlichen Beitrag zur deutschen Energiewende leisten, aber nur dann, wenn wir ihnen den nötigen Raum dafür geben.
Ich möchte mich bei der Bundesregierung, sehr geehrter Herr Staatssekretär, recht herzlich bedanken, dass Sie im Gesetzentwurf diese Technologie ausdrücklich neben den nicht vermeidbaren CO2-Emissionen auch für schwer vermeidbare CO2-Emissionen zulassen. Warum? Damit diese Technologie fliegen kann, brauchen wir einen Hochlauf, und wir sollten ihr den nötigen Raum geben, und zwar genau dort, wo CO2 zwar theoretisch vermeidbar wäre – zum Beispiel durch Direktelektrifizierung oder den Einsatz von grünem Wasserstoff –, aber diese Technologien von Geschäftsführungen nicht gewollt sind. Da sollten wir den entsprechenden Raum schaffen.
Die Frage lautet: Wer soll die Entscheidung über die Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens treffen? Wir sagen: Das sollte nicht der Staat machen. Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer.
So liegt es in der Verantwortung der Unternehmerinnen und Unternehmer – das ist auch ihr Risiko –, welche Technologie sie für die Dekarbonisierung vorsehen. Ich möchte ausdrücklich betonen: Das ist kein Spruch gegen Direktelektrifizierung oder gegen Wasserstoff.
Wir müssen endlich anfangen, diese Technologien, diese Bausteine zusammenzudenken, und aufhören, sie gegeneinander auszuspielen. Wir sind nicht für eine Dekarbonisierung aufgrund von Deindustrialisierung, sondern für eine Dekarbonisierung mit Augenmaß, und dafür setzen wir hier heute den gesetzlichen Rahmen.
Ich möchte anbringen, dass es durchaus Möglichkeiten gäbe, dieses Gesetz sogar noch weiterzuentwickeln, noch mehr Spielraum für die Technologie zu geben, damit ebendiese Infrastruktur nachher eine Zukunft hat. Ich möchte an dieser Stelle beispielsweise die Nutzung von Werkshäfen oder Infrastruktur, die bereits vorhanden ist, und eine Ausweitung der Duldungspflichten nach dem Beispiel des EnWG nennen. All das sind Möglichkeiten, wie wir es schaffen können, dass diese Technologie wirklich eine Zukunft hat, damit wir den Unternehmen Verlässlichkeit geben können, um letztlich auch die Arbeitsplätze zu erhalten. Das ist das, was wir wollen. Hier werden wir CCU und CCS nicht als Allheilmittel, wie es in der Vergangenheit ja gerne mal getan wurde, nur einer Technologie bieten, sondern wir sehen sie als ein Werkzeug in einem Werkzeugkasten, das wir den Unternehmen zur Verfügung stellen, und deswegen wollen wir diesen Hochlauf stärken. Wir sind der festen Überzeugung: Eine Rohrleitung, die nachher leer bleibt, ist nichts anderes als ein Rohrkrepierer. Das wollen wir verhindern. Deswegen geht dieses Gesetz heute in die Lesung.
Vielen Dank.
Der nächste Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Dr. Malte Kaufmann.