Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute beraten wir abschließend den Gesetzentwurf zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven. Dieses Gesetz, auch wenn der Titel nicht direkt darauf hinweist, adressiert ein Anliegen, das uns schon lange am Herzen liegt: die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückgewähr für unsere Land- und Forstwirtschaft.
Damit setzen wir ein klares Zeichen: Wir stehen an der Seite unserer Land- und Forstwirte. Denn, meine Damen und Herren, ihre Bedeutung für unser Land ist kaum zu überschätzen: Sie gewährleisten unsere Ernährungssicherheit, bewirtschaften unsere Kulturlandschaft, stellen unsere Rohstoffversorgung sicher und tragen zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei.
Diese Leistungen verdienen unsere Anerkennung und vor allem eins: Planungssicherheit. Planungssicherheit für unsere land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist kein Nice-to-have, sondern die Grundlage dafür, dass sie investieren, innovativ bleiben und – auch das ist sehr wichtig –, dass jungen Menschen die Übernahme oder Weiterführung eines Hofes erleichtert wird. Deshalb sieht unser Gesetzentwurf vor: Wer am 1. Januar 2026 mit dem Traktor zur Tankstelle fährt, kann sich wieder auf eine Entlastung von über 21 Cent je Liter Diesel verlassen. Das ist eine spürbare Unterstützung.
Hochgerechnet bleibt so der gesamten Branche eine Mehrbelastung von rund 430 Millionen Euro pro Jahr erspart. Für einen durchschnittlichen Betrieb mit einem Dieselverbrauch von etwa 25 000 Liter pro Jahr sind das rund 5 400 Euro Ersparnis – etwas mehr als ein Monatseinkommen.
Das sind zugleich beachtliche Steuermindereinnahmen. Diese nehmen wir aber bewusst in Kauf, weil wir wissen, wie wichtig diese Entlastung für die Zukunftsfähigkeit unserer Landwirtschaft ist. Ohne diese Rückerstattung verlieren unsere Betriebe an Wettbewerbsfähigkeit gerade gegenüber der europäischen Konkurrenz. Ohne sie wären wir zunehmend auf Lebensmittelimporte aus dem Ausland angewiesen, oft mit deutlich schlechterer Klimabilanz.
Meine Damen und Herren, die Reduzierung der Rückgewähr in der letzten Legislatur war ein Fehler, der bei den Landwirten für viel Frust gesorgt hat. Wir alle haben die Bilder der Protestierenden noch vor Augen. Auch die Bezeichnung der Rückerstattung als „klimaschädliche Subvention“ ging an der Realität vorbei,
zumal es praxistaugliche klimafreundlichere Alternativen zum Dieselkraftstoff für viele unserer Landwirte kaum gibt.
Zum Antrag der AfD. Die AfD fordert eine rückwirkende Erstattung ab dem 1. Januar 2024. Dem Antrag fehlt ein Konzept zur Gegenfinanzierung,
sodass wir aus haushalterischen Gründen die rückwirkende Erstattung nicht verantworten können.
Meine Damen und Herren, für uns als Unionsfraktion ist unsere Land- und Forstwirtschaft von großer Bedeutung. Unsere Betriebe verdienen deshalb faire, planbare und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Wir haben versprochen, dass wir die Agrardieselrückgewähr wieder vollständig einführen. Wir halten Wort und lösen jetzt unser Versprechen ein.
Unsere Forst- und Landwirte können sich auf uns verlassen – heute und auch in Zukunft.
Danke.
Den Schluss in dieser Debatte macht für die AfD-Fraktion Kay Gottschalk.