Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inhalt dieser Debatte sind drei Anträge der AfD-Fraktion, die unter anderem die Eröffnung eines Verbindungsbüros in Kabul oder auch die Strafverbüßung in Afghanistan thematisieren. Sie schreiben in einem der Anträge – ich zitiere –:
„Eine weitere Verweigerung von Kontakten zur afghanischen Regierung in Kabul ist kurzsichtig, migrations- und wirtschaftspolitisch unvernünftig und überlässt Konkurrenten wie der Türkei, Saudi-Arabien oder China und Russland das Feld.“
Meine Damen und Herren, ich will nicht penibel klingen, aber wenn man sich die Arbeit macht, drei Anträge zu schreiben, dann sollte nicht im ersten Antrag bereits der dritte Satz falsch sein.
Denn die Bundesregierung verweigert sich dem Kontakt keinesfalls. Auf technischer Ebene werden durchgehend Gespräche mit der De-facto-Regierung geführt. Und weiter, meine Damen und Herren: Wir führen auch Rückführungen nach Afghanistan durch, und ich bin dafür, diese Rückführungsbemühungen insbesondere bei straffällig gewordenen Afghanen zu verstärken. Es ist auch richtig, dass die Bundesregierung dafür entsprechende Gespräche mit den Machthabern führt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Und warum sind solche Gespräche notwendig? Na ja: Wer mehrfach schwer gegen deutsches Recht verstößt und wer kein Staatsbürger ist, der verwirkt hier sein Gastrecht, und er muss dann auch zurück nach Afghanistan. Darum macht diese Bundesregierung schon lange, was Ihr Antrag erst fordert.
Sie möchten, wie im Antrag beschrieben ist, alle Afghanen, die seit dem 16. August 2021 aus Afghanistan direkt oder über Drittstaaten in die Bundesrepublik gekommen sind, einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Sie erwecken damit den Eindruck, dass es keinerlei Sicherheitsüberprüfungen gäbe. Gerade diesbezüglich – das kann ich Ihnen von der AfD sagen – wurde das Personal zum Beispiel in Islamabad wieder erhöht, weil alle Afghanen, die darüber nach Deutschland reisen wollen, die besagte Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Nicht alle bestehen diese Überprüfung. Das ist einfach eine Tatsache. Das ist das, was realpolitisch bereits getan wird.
Diese Koalition bringt Migration unter Kontrolle. Unsere Bundesregierung begrenzt und steuert Migration. Das ist vor allem der Arbeit des Innenministers Alexander Dobrindt zu verdanken. Er hat sich dieser Aufgabe mit großem persönlichem Engagement verschrieben.
Die Fakten zeigen: Wir haben Erfolge bei der Steuerung und der Begrenzung der Migration. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist die Anzahl der Asylanträge von Januar bis September 2025 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 51 Prozent gesunken. Die Zahlen haben sich halbiert, und die Zahlen sinken weiter, meine Damen und Herren.
Wir werden diese Arbeit fortsetzen.
Wir unterstützen aber auch die freiwillige Rückreise in das Herkunftsland. Denn es ist ja nicht so, als würden alle Menschen, die nach Deutschland fliehen, ihre Heimat freiwillig verlassen. Die Mehrheit flieht aufgrund von Krieg und Konflikten. Viele wollen dem Hunger entkommen oder schlicht ein besseres Leben. Richtig ist aber auch: Ist ein Krieg vorbei, entfällt auch der Schutzgrund. Wirtschaftliche Not allein, so hart sich das auch anhört, begründet kein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Deshalb fördern wir die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen in die alte Heimat. Viele Flüchtlinge wollen auch dorthin zurück, wenn es die Umstände zulassen.
Ein weiteres ganz konkretes Beispiel sind die vom BMZ geförderten Zentren für Migration und Entwicklung. Hierbei geht es darum, dass Arbeitsmigration gefördert wird, dass über die Gefahren illegaler Migration und der Wege dabei informiert und gleichzeitig bei einer freiwilligen Rückkehr unterstützt wird.
Sie sehen, die Bundesregierung ist längst tätig. Bei Problemen, die Sie erst beschreiben, setzen wir die Lösung bereits um. Darum lehnen wir die Anträge ab.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Schahina Gambir das Wort erteilen.