Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme mal zurück zum Deutschlandticket. Der Verkehrsausschuss hat über den heute zum Beschluss vorliegenden Gesetzentwurf debattiert und vor einem Monat eine öffentliche Anhörung dazu durchgeführt. Zwei Aussagen der Sachverständigen, die wir zur Anhörung eingeladen hatten, sind mir besonders im Kopf geblieben.
Zum einen war das der Satz von Kai Neumann, dem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmen. Der sagte: Ohne klare, flächendeckende Tarifvorgaben könnte es „zum viel zitierten Flickenteppich kommen, wo das Deutschlandticket in einigen Regionen gilt und in anderen nicht.“
Zum anderen war das ein Beispiel von Ralf Damde, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der DB Regio AG. Er hat angeführt:
„[…] ich kann bei dem einen das Fahrrad morgens um neun mitnehmen, bei dem anderen muss ich es um zehn wieder rausnehmen. Drei Stunden später darf ich es wieder mitnehmen. Bei 26 Verkehrsbünden, wenn ich also von Stuttgart zum Bodensee fahre, ist das eine Katastrophe.“
Beide haben recht. Es zeigt, wie wichtig einheitliche und klare Regelungen sind, wenn das Ticket, das in ganz Deutschland gilt, auch langfristig funktionieren soll. Ich hoffe und erwarte, dass diese und weitere zentrale Punkte von den Ländern, die für diese Regelungen eben zuständig sind, abgestimmt durchgesetzt werden.
Wir leisten unseren Beitrag mit dem Änderungsantrag, mit dem wir die Einigung zwischen Bund und Ländern auf der Sonderverkehrsministerkonferenz im September noch in das Gesetz einarbeiten. Diese Änderung sichert die Finanzierung bis 2030, die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder, Nachweispflichten und den Ausgleichszeitraum. Damit garantieren wir erstmals eine stabile Finanzierung über fünf Jahre hinweg und damit auch eine bundesweite Verlässlichkeit.
Außerdem fordern wir von CDU/CSU und SPD mit einer gemeinsamen Protokollnotiz, die wir im Verkehrsausschuss eingebracht haben, die Länder auf, die verpflichtende Einführung dieses Tickets und die Stärkung der bundeseinheitlichen Regeln umzusetzen. Ein bundesweit einheitliches Ticket wird konterkariert, wenn wieder von Bundesland zu Bundesland verschiedene Mitnahmeregelungen für Kinder, Fahrräder oder Begleitpersonen gelten.
Toll wäre es aus unserer Sicht, wenn auch Auszubildende ein dem Deutschlandticket für Studenten vergleichbares Angebot erhalten könnten.
Wir empfehlen außerdem, ein System der Abstimmung zwischen Bund und Ländern aufzusetzen, damit sichergestellt wird, dass die Weiterentwicklung des Tickets künftig koordiniert und einheitlich entschieden wird. Das wäre ein echter Fortschritt.
Das gilt genauso für den letzten Punkt, der mir persönlich sehr wichtig ist: Wir brauchen ein echtes digitales Ticket. Dadurch könnte die tatsächliche Nutzung des Deutschlandtickets erfasst werden – und damit eine leistungsgerechte Einnahmeaufteilung sichergestellt werden. Umso wichtiger ist, dass die bereits geplante dritte Stufe der Einnahmeaufteilung beim Deutschlandticket möglichst zügig kommt. Ich bin überzeugt, dass das auch helfen würde, die Angebote vor Ort besser zu planen und an die Bedürfnisse der Fahrgäste anzupassen. Ich sage es immer wieder: Wir brauchen mehr Transparenz im ÖPNV-System. Die digitale Erfassung der Fahrten würde dazu einen großen Beitrag leisten.
Sie müssten zum Ende kommen, Herr Kollege.
Deshalb: Stimmen wir heute – ich hoffe, alle in diesem Haus – für den vorgelegten Gesetzentwurf und unseren Änderungsantrag!
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Nächster Redner ist Ulrich von Zons für die AfD.