Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin Bas, im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, den Ausnahmenkatalog nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung im Bäckerhandwerk zu erweitern. Eine zügige Umsetzung war Vereinbarung und würde dem Bäckerhandwerk enorme Erleichterung bringen, vor allen Dingen auch spürbare Entlastungen im Betriebsalltag. Wann plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, diesen Punkt des Koalitionsvertrages umzusetzen?