Sehr geehrte Frau Kollegin Demuth, Sie haben jetzt unseren Staatsminister als den Lordsiegelbewahrer des – wie soll ich sagen? – geistigen Eigentums, des Urheberrechts dargestellt. Letztlich beruft er sich ja auf sein Zitatrecht. Es sind ja in dem Magazin auch ganze Werke zitiert worden. Ist Ihnen eigentlich bewusst, unter welchen Voraussetzungen man solche Zitate machen darf? Komplette Werke zitieren darf man eigentlich gar nicht; aber das hat er getan. Komplette Werke sind zum Beispiel Reden. Es geht ja nicht nur um Politikerreden, sondern auch um Reden oder Beiträge von Nichtpolitikern. Der Papst wurde da zum Beispiel auch plagiiert. Das geht eigentlich nur, wenn man damit einen eigenen Gedanken, ein eigenes Werk stützen will, und es muss auch die Quelle angegeben werden, also woher das Zitat stammt.
Also: Glauben Sie wirklich, dass das, was der Herr Weimer gemacht hat, im Einklang mit dem Urheberrecht steht? Daran habe ich ganz, ganz starke Zweifel.
Danke.