Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es bei Demokratie- und Medienförderung? Es geht um Vielfalt, um Vielfalt in den Meinungen. Deswegen, Frau Kollegin Bünger, achten wir übrigens sehr darauf, dass jede Art von Extremismus bekämpft wird, dass all das gefördert wird, wodurch Links- oder Rechtsextremismus oder religiöser Extremismus wirksam bekämpft wird. Das haben Sie in Ihrer Rede gerade mal wieder vergessen.
Ich halte es für sehr befremdlich, wenn die AfD sich jetzt einen einzelnen Förderempfänger herauspickt, den sie mundtot machen will. Aber natürlich verfängt das erst einmal.
Manche Sachen, die von der Amadeu Antonio Stiftung veröffentlicht werden, oder manche Aussagen, die dort gemacht werden, finde ich persönlich auch schwer erträglich.
Wenn dort zum Beispiel Jan Fleischhauer und Manuel Ostermann – aufrechte konservative Demokraten –
als „bekannte Scharfmacher“ bezeichnet werden, dann ist das aus meiner persönlichen Sicht inakzeptabel. Zu leicht vermischt sich dort die Grenze zwischen Aufklärung und politisch linker Agitation. Aber nur weil wir persönlich manche Dinge ablehnen, vielleicht auch mutmaßlich mit einigen, die dort arbeiten, politisch nicht übereinstimmen, schreibe ich noch keinen völlig abstrusen Antrag, in dem ich fordere, denen einfach den Geldhahn zuzudrehen.
Dieser Antrag, wie er hier vorliegt, zeigt sehr schön auf, wo die Unterschiede zwischen uns und Ihnen liegen, die Unterschiede zwischen anständiger, manchmal vielleicht langweiliger bürgerlicher Politik und dem extremen, plumpen, geifernden Narrenschiff wie Ihrem, das uns nur in den Abgrund führen kann:
Erstens. Sie pauschalieren. Sie machen sich nicht einmal die Mühe, zu differenzieren. So erhält die Stiftung ja gar keine institutionelle, also grundsätzliche Förderung, sondern nur eine Förderung für einzelne Projekte.
Das bedeutet: Diese Stiftung rechnet projektbezogen ab, erhält die Unterstützung also nur für den konkreten Fall.
Und es gibt da Projekte, bei denen man streiten kann, ob sie notwendig sind, ob sie den Anforderungen der Haushaltsordnung entsprechen. Aber so tief gehen Sie gar nicht, mit so vielen Details muss man Sie gar nicht belästigen.
Denn ob ein Projekt seinen Förderbestimmungen widerspricht, das muss überprüft werden, damit abgerechnet werden kann. Das tut das Bildungsministerium bereits, und ich freue mich, dass unsere Bildungsministerin das auch angekündigt hat, übrigens völlig unabhängig vom Einzelfall.
Aber wir haben es ja gerade gehört: Für Herrn Brandner ist das grundsätzlich der Feind. Eine Kampagne gegen Antisemitismus und Judenhass, da weiß er nicht so richtig, ob das jetzt gut ist. Ist das Ihr Verständnis von Demokratie? Man sieht also schnell: Pauschalieren alleine reicht nicht. Sollten wir deswegen grundsätzlich eine Organisation in Bausch und Bogen im Bundestag an den Pranger stellen? Nein, das macht man nur in Autokratien, wo man Volksfeinde braucht.
– Nein, aber Sie bedienen sich des Handwerkskastens da sehr gut, Herr Brandner.
Zweitens. Sie denunzieren. Das ist Ihr zweiter Fehler. Natürlich wird in Ihrem Antrag eine Person mit dezidiert jüdischem Glauben mal so nebenbei erwähnt, damit man, wenn man es liest, etwas darüber nachdenkt. Und natürlich wird da nur von einer umstrittenen Stiftung gesprochen. Eine Stiftung darf umstritten sein, wie sie will, auch die Unionsfraktion kann sie kritisieren. Aber können Sie konkrete Aussagen darüber machen, bei welchen Projekten etwas schiefgegangen ist, bei welchen Projekten gegen Förderauflagen verstoßen worden sein soll? Fehlanzeige! Die Arbeit machen Sie sich nicht mal. Setzen, sechs!
Ihr Antrag ist eine Ansammlung von Google-Suchergebnissen. Aber Hinweise auf Fehlverhalten? Fehlanzeige! Da muss ich sagen: Wenn Sie eine Organisation kritisieren wollen, dann können Sie doch nicht einen Antrag schreiben ohne einen einzigen richtigen Vorwurf. Sie geben doch dieser Organisation sogar noch einen Persilschein.
Das ist der Unterschied zwischen bürgerlicher und radikaler Politik: Wir differenzieren zwischen Projekten, die wir vielleicht nicht gut finden, wo wir politisch auch andere Schwerpunkte setzen.
Das tun Sie nicht einmal. Den Leuten aufs Maul schauen, nicht nach dem Mund reden! Die Kunst ist es, den Stammtisch und die Meinungen in Gesetze oder in Anträge zu gießen. Sie versagen bei dieser Übersetzungsleistung wieder kläglich.
Drittens. Sie radikalisieren. Sie radikalisieren auch in diesem Antrag.
Denn Sie sollten wissen, dass bei projektbezogener Förderung Förderbescheide ausgestellt werden. Diese sind über die Projektdauer bindend. Es besteht kein Anspruch auf Förderung, aber wenn die Förderung einmal bewilligt ist, besteht ein Anspruch auf Zahlung. Deswegen sind die aktuellen Förderungen gar nicht disponibel. Der Staat kann, wie Sie fordern, für 2026 nicht einfach alle Zahlungen einstellen.
Das ist in einem Rechtsstaat übrigens eine Selbstverständlichkeit.
– Haben Sie Wortfindungsschwierigkeiten, Herr Brandner? Das kennt man von Ihnen sonst gar nicht. – Wenn eine Regierung eine verbindliche Zusage gibt, ist dieses Projekt zu fördern. Wenn Festlegungen getroffen werden, muss sich der Staat an sein Versprechen halten.
Diese Art, zu leben, zu verteidigen, –
Herr Kollege, Sie müssen bitte zum Schluss kommen.
– das ist die Aufgabe staatlicher Förderung. Deswegen brauchen wir eine ausgewogene Demokratieförderung. Rechtsstaatlich bedenklich tieffliegende Anträge brauchen wir nicht.
Herzlichen Dank.